Die Verschwiegenheitspflicht in der Ausbildung spielt eine ganz besondere Rolle. So ist es oberstes Gebot, dass man mit Informationen am Arbeitsplatz sorgsam umgeht. Wissen, welches Du aus Telefonaten oder durch die Einsicht in Akten erlangt hast, darfst Du nicht einfach an Dritte weitergeben. Doch warum genau ist das so und welche Folgen kann eine Missachtung der Pflicht zur Verschwiegenheit für Auszubildende haben?
Verschwiegenheitspflicht in der Ausbildung: Alle Daten vor Weitergabe einer sorgfältigen Prüfung unterziehen
Im Zeitalter des Internets und der sozialen Medien ist die Hemmschwelle beim Teilen von Informationen allgemein gesunken. Doch während das Posten von privaten Nachrichten oder eigenen Bildern in sozialen Netzwerken im eigenen Ermessen liegt, gelten für Informationen rund um den Arbeits- und Ausbildungsplatz grundsätzlich andere Regeln. Hier müssen Auszubildende besonders achtsam sein, wollen sie eine Zulassung zur Abschlussprüfung nicht gefährden.
Als Azubi ist im Umgang mit den Daten und Informationen von Kundinnen und Kunden und Klienten ein sorgsames Maß an Sensibilität angesagt. Denn als Azubi gelangt man während der Ausbildungszeit bis hin zur Abschlussprüfung immer wieder in Kontakt mit besonders sensiblen und vertrauenswürdigen Daten. Werden diese nicht einer sorgfältigen Prüfung hinsichtlich ihrer Vertraulichkeit unterzogen, könnten sie unter Umständen in den Besitz dritter, unbefugter Personen gelangen.
Wenn Azubis die allgemeinen Grundsätze der Verschwiegenheit missachten, kann dies für den Ausbildungsbetrieb fatale Folgen haben. Ein schwerwiegender Verlust von Vertrauen und Reputation können die Existenz eines Unternehmens oder einer Kanzlei bis in die Grundfesten erschüttern. Darüber hinaus droht Azubis im Falle eines derartigen Vertrauensbruches die Nichtzulassung zur Abschlussprüfung.
Verschwiegenheitspflicht in der Ausbildung: Konsequenzen bei Pflichtverletzung
Wer sich als Auszubildender nicht an die allgemeinen Regeln der Verschwiegenheitspflicht hält, muss gegebenenfalls mit Konsequenzen rechnen. Neben einer Ermahnung oder einer Verweigerung der Zulassung zur Abschlussprüfung kann in schwerwiegenden Fällen auch der geschlossene Arbeitsvertrag wieder gelöst bzw. aufgehoben werden.
Für Auszubildende gilt im Übrigen die gleiche Rechtslage, wie für Arbeitnehmer. So ist hier - analog zu vielen Arbeitsverträgen - oftmals im Ausbildungsvertrag geregelt, dass hinsichtlich fremder Rechtsangelegenheiten strengste Verschwiegenheit zu beachten ist.
Eine Missachtung der Verschwiegenheitspflicht ist zudem nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbewehrt und kann entsprechend geahndet werden. Dies betrifft insbesondere vertrauliche Informationen aus dem persönlichen Lebensbereich von Klienten sowie so genannte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Wird hier nicht ein sorgfältiges Stillschweigen gewahrt, kann eine Missachtung entsprechend verfolgt und geahndet werden.
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