Viele Azubis beginnen in ihre Ausbildung, bevor sie volljährig sind – und genau für diese Altersgruppe gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es enthält eine ganze Reihe an Vorschriften, die immer wieder in Prüfungen abgefragt werden. Wir von Prozubi sind echte Prüfungsexperten und wissen genau, was Du für die Prüfung wissen musst. Daher erklären wir Dir hier und in unseren Lernvideos alles, was Du wissen musst.
Wer zählt als jugendlich?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz beinhaltet verschiedene Regelungen, die für Jugendliche wichtig sind. Rechtlich giltst Du als Jugendliche/-r, wenn Du mindestens 15 und noch nicht 18 Jahre alt bist. Vor dem 15. Geburtstag zählst Du als Kind – ab 18 bist Du volljährig. Genau dieser Zeitraum ist für viele Azubis entscheidend und deswegen auch prüfungsrelevant.
Arbeitszeit: Das musst Du wissen
Die Arbeitszeiten für Jugendliche sind streng geregelt – und genau diese Details solltest Du auswendig können:
- Arbeiten nur zwischen 6 und 20 Uhr (mit Ausnahmen)
- Keine Arbeit an Sonntagen und Feiertagen (ebenfalls mit Ausnahmen)
- Maximal 5 Tage pro Woche
- Maximal 8 Stunden pro Tag, höchstens 40 Stunden pro Woche
- Mindestens 12 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
Pausenregelung für Prüfungen merken!
Besonders prüfungsrelevant sind auch die Pausenregelungen:
- Spätestens nach 4,5 Stunden muss es eine Pause geben
- Bei 4,5 bis 6 Stunden: mindestens 30 Minuten
- Bei mehr als 6 Stunden: mindestens 60 Minuten
- Pausen müssen zwischen 1 Stunde nach Beginn und 1 Stunde vor Feierabend liegen
Berufsschule und Prüfungen
Auch das ist prüfungsrelevant: Der Arbeitgeber muss jugendliche Azubis für die Berufsschule freistellen. Es gibt klare Regeln, wann der Betrieb nicht mehr zusätzlich belasten darf – etwa am Prüfungstag oder bei Blockunterricht.
Verbotene Tätigkeiten & Urlaub: Auch hier wird gerne gefragt
Welche Tätigkeiten sind verboten? Du solltest wissen, dass Jugendliche z. B. nicht im Spielcasino arbeiten oder keine Akkordarbeit machen dürfen. Auch Arbeiten mit starker körperlicher Belastung sind oft untersagt.
Beim Urlaub kommt es auf Dein Alter am 1. Januar an:
- 15 Jahre: 30 Tage
- 16 Jahre: 27 Tage
- 17 Jahre: 25 Tage
Fazit: Ohne dieses Gesetz geht nichts in der Prüfung
Das Jugendarbeitsschutzgesetz gehört zu den absoluten Standardthemen in der Ausbildung. Du solltest alle Regelungen kennen, Definitionen parat haben und konkrete Zahlen benennen können. Dieses Wissen wird sehr häufig geprüft – also schau Dir unbedingt unser Video dazu an, um alle Details zu kennen!
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