Die Merkmale von Kaufverträgen gehören zu den Grundlagen, die Du in der Ausbildung und vor allem für die Prüfung sicher beherrschen solltest. Denn nicht jeder Kaufvertrag ist gleich. Je nach Situation können sich die Verträge in mehreren Punkten unterscheiden. Wir von Prozubi erklären Dir in diesem Beitrag die sechs wichtigsten Merkmale – damit Du genau weißt, worauf es in der Prüfung ankommt.
1. Kaufgegenstand: Stück- oder Gattungskauf?
Beim Kaufgegenstand geht es darum, was genau gekauft wird. Unterschieden wird zwischen dem Stückkauf (auch Spezieskauf genannt) und dem Gattungskauf. Beim Stückkauf handelt es sich um eine ganz bestimmte, nicht ersetzbare Sache – etwa ein einzigartiges Gemälde. Beim Gattungskauf dagegen wird eine vertretbare Sache gekauft, die mehrfach vorhanden ist – zum Beispiel ein Smartphone eines bestimmten Modells.
2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner
Die Vertragsart richtet sich danach, wer am Vertrag beteiligt ist:
- Bürgerlicher Kauf: Beide Vertragspartner sind Privatpersonen.
- Einseitiger Handelskauf: Eine Seite ist eine Privatperson, die andere ein Kaufmann oder eine Kauffrau.
- Zweiseitiger Handelskauf: Beide Seiten handeln gewerblich, also als Kaufleute.
3. Lieferzeit
Auch der Lieferzeitpunkt kann unterschiedlich geregelt sein:
- Sofortkauf: Ware wird direkt übergeben, z. B. in einem Laden.
- Terminkauf: Lieferung innerhalb einer Frist oder zu einem vereinbarten Termin.
- Fixkauf: Lieferung an einem festgelegten Datum – nicht früher oder später.
- Kauf auf Abruf: Der Käufer ruft die Lieferung bei Bedarf ab, z. B. bei größeren Mengen.
4. Zahlungszeitpunkt
Beim Zahlungszeitpunkt wird festgelegt, wann bezahlt wird:
- Vorkasse: Zahlung erfolgt vor der Lieferung.
- Zug-um-Zug-Geschäft: Zahlung bei Lieferung.
- Zielkauf: Zahlung nach Lieferung, innerhalb einer Frist.
- Ratenkauf: Zahlung in Teilbeträgen.
- Kommissionskauf: Zahlung nur für verkaufte Ware, nicht verkaufte kann zurückgegeben werden.
5. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort bestimmt, wo die Vertragspflichten erfüllt werden:
- Handkauf: Übergabe am gleichen Ort direkt zwischen Käufer und Verkäufer.
- Platzkauf: Lieferung innerhalb derselben Stadt oder Region.
- Versendungskauf: Ware wird versendet, Erfüllungsort ist beim Verkäufer.
- Fernkauf: Erfüllung erfolgt erst mit Ankunft der Ware beim Käufer.
6. Besonderheiten im Kaufvertrag
Manche Kaufverträge enthalten spezielle Vereinbarungen:
- Kauf auf Probe: Ware darf getestet und ggf. zurückgegeben werden.
- Kauf nach Muster: Die gelieferte Ware muss dem zuvor überlassenen Muster entsprechen.
- Kauf zur Probe: Erstkauf zur Prüfung, weitere Lieferungen bei Gefallen möglich.
- Spezifikationskauf: Eigenschaften der Ware werden erst nach Vertragsabschluss konkretisiert.
- Kauf mit Umtauschrecht: Rückgabe der Ware ist vereinbart, z. B. im Einzelhandel üblich.
Fazit: Merkmale von Kaufverträgen sind prüfungsrelevant
Die sechs Merkmale – Kaufgegenstand, rechtliche Stellung der Vertragspartner, Lieferzeit, Zahlungszeitpunkt, Erfüllungsort und Besonderheiten – solltest Du genau unterscheiden können. In unseren Lernvideos auf Prozubi erklären wir Dir alle Merkmale anschaulich mit Beispielen und Animationen. So kannst Du die Inhalte nicht nur besser verstehen, sondern auch leichter behalten.
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