In Deinem Ausbildungsalltag kommst Du oft mit Gegenständen in Kontakt, die Du nutzt, weitergibst oder annimmst. Doch nur weil Du etwas in der Hand hast, heißt das noch lange nicht, dass es Dir gehört. Denn wer eine Sache besitzt, hat nicht automatisch auch das Eigentum daran. Für viele rechtliche Vorgänge ist dieser Unterschied extrem wichtig. Und da genau dieses Thema auch sehr häufig in der IHK-Prüfung abgefragt wird, solltest Du die beiden Begriffe sicher unterscheiden und voneinander abgrenzen können. Wir zeigen Dir, worauf Du dabei achten musst.
Besitz und Eigentum: Was ist was?
Um den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum wirklich zu verstehen, schauen wir uns jeden der beiden Begriffe einmal genauer an. So kannst Du sie in der Praxis und in der Prüfung sicher auseinanderhalten.
Besitz: Du hast es - aber es gehört Dir nicht
Besitz bedeutet, dass Du die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hast. Du nutzt sie, bewahrst sie auf oder hast sie bei Dir. Man spricht auch von Verfügungsgewalt.
Ein Beispiel:
Du bekommst vom Unternehmen ein Diensthandy. Du nutzt es täglich und es befindet sich in Deinem Besitz. Aber das heißt nicht, dass Du damit machen darfst, was Du willst. Du darfst das Handy zum Beispiel nicht einfach verkaufen oder wegwerfen - das darf nur der Eigentümer.
Eigentum: Es gehört Dir - egal, wer es gerade hat
Eigentum bedeutet: Du darfst rechtlich entscheiden, was mit (D)einer Sache passiert. Dabei ist es ganz egal, ob Du sie gerade selbst in der Hand hast oder nicht. Du darfst sie zum Beispiel benutzen, verschenken, verkaufen oder zerstören.
Wenn wir also bei unserem Beispiel mit dem Diensthandy bleiben, dann liegt das Eigentum an diesem Gerät bei Deinem Arbeitgeber. Auch dann, wenn es sich derzeit wie zuvor beschrieben in Deinem Besitz befindet. Als Eigentümer darf Dein Arbeitgeber Dir das Handy zur Verfügung stellen und auch darüber bestimmen, wie und wofür Du es verwenden darfst.
Du kannst Dir merken: Eigentum bedeutet volle Kontrolle, selbst wenn jemand anderes die Sache gerade benutzt.
Wie wird man Besitzer oder Eigentümer?
Besitzer wirst Du in dem Moment, in dem Du die Verfügungsgewalt, also die tatsächliche Kontrolle über eine Sache bekommst. Du musst dafür keine besonderen Regeln einhalten. Es reicht, dass Dir die Sache übergeben wird oder Du sie in der Hand hast.
Beim Eigentum ist das Ganze etwas umständlicher: Damit Du rechtlich Eigentümer oder Eigentümerin wirst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Und die unterscheiden sich je nachdem, was für eine Sache es ist:
Bei beweglichen Sachen wie einem Handy oder einem Bürostuhl wirst Du Eigentümer oder Eigentümerin durch Einigung und Übergabe. Das heißt: Du musst Dich mit der abgebenden Person darauf einigen, dass das Eigentum an Dich übergehen soll. Und natürlich muss Dir die Sache dann auch tatsächlich übergeben werden.
Bei unbeweglichen Sachen wie einem Haus oder Grundstück reicht das nicht aus. Hier sind zwei Schritte gesetzlich vorgeschrieben, um das Eigentum zu übertragen:
- Die Einigung über den Eigentumsübergang muss von einem Notar beurkundet werden (das nennt man Auflassung).
- Anschließend muss der Eigentumswechsel ins Grundbuch eingetragen werden.
Der Sonderfall: Gutgläubiger Erwerb
Stell Dir mal vor, jemand verkauft Dir ein gebrauchtes Fahrrad. Du bezahlst den vereinbarten Preis und bekommst das Fahrrad übergeben – soweit alles in Ordnung. Später jedoch stellt sich heraus: Das Fahrrad war gestohlen.
Ein besonderer Fall wie dieser wird rechtlich als gutgläubiger Erwerb bezeichnet. Dabei geht es um die Frage: Erwirbst Du das Eigentum an einer Sache, obwohl die Sache eigentlich jemand anderem gehört, was Du ja aber gar nicht wusstest?
Die Antwort lautet: Nein. Eigentum kann nur dann rechtlich übergehen, wenn die veräußernde Person tatsächlich Eigentümerin oder Eigentümer der Sache ist. Und das ist bei gestohlenen Sachen natürlich nicht der Fall.
Besitz und Eigentum in der IHK-Prüfung
Die Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum ist ein Klassiker in der IHK-Abschlussprüfung und kommt vor allem in Aufgaben rund um Kaufverträge, Eigentumsübertragungen oder rechtliche Zuordnungen dran. Um gut vorbereitet zu sein, solltest Du daher vor allem die folgenden Dinge beherrschen:
- Du kannst die Begriffe Besitz und Eigentum sicher unterscheiden.
- Du kannst typische Beispiele korrekt einordnen.
- Du kannst erklären, wann und wie Eigentum übergeht.
- Du kannst den Unterschied zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen erläutern.
- Du kannst erklären, was beim gutgläubigen Erwerb zu beachten ist.
Wenn Du diese Punkte drauf hast, kannst Du Dir in der Prüfung viele wichtige Punkte sichern.
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Wir erklären Dir in unserem Lernvideo ganz genau, worauf es bei Besitz und Eigentum ankommt – mit einfachen Beispielen, klaren Begriffen und direkten Bezügen zur Prüfung. Du erfährst, wie Eigentum übertragen wird, was Besitz bedeutet und worauf Du bei Sonderfällen wie dem gutgläubigen Erwerb achten musst.
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