Was ist die mündliche Prüfung im Beruf Verkäufer / Verkäuferin?
Die mündliche Prüfung im Beruf Verkäufer / Verkäuferin ist das Fachgespräch in der Wahlqualifikation. Es heißt auch „Fallbezogenes Fachgespräch“.
Was ist ein Fallbezogenes Fachgespräch?
Im Fallbezogenen Fachgespräch wirst Du mündlich in einem speziellen Themenbereich (in einer sogenannten „Wahlqualifikation“) geprüft.
Insgesamt gibt es im Beruf Verkäufer / Verkäuferin 4 Wahlqualifikationen. Am Anfang Deiner Ausbildung wurde eine davon ausgewählt, die für Deine Ausbildung wichtig ist. Welche das bei Dir ist, steht in Deinem Ausbildungsvertrag. Diese wird dann die Grundlage für Dein Fallbezogenes Fachgespräch.
Bevor das Prüfungsgespräch losgeht, bekommst Du zwei Aufgaben aus dem Bereich dieser Wahlqualifikation vorgelegt: Du darfst Dir beide Aufgaben anschauen und Dir für Deine Prüfung eine davon aussuchen. Anschließend bearbeitest Du diese Aufgabe und stellst Deine Ergebnisse dann den Prüferinnen und Prüfern vor.
Welche Inhalte sind für die mündliche Prüfung im Beruf Verkäufer / Verkäuferin relevant?
Du sollst im Rahmen des Fachgespräches zeigen, dass Du kunden- und serviceorientiert handeln kannst. Die festgelegte Wahlqualifikation ist die Grundlage für die Aufgabenstellung.
Im Beruf Verkäufer/Verkäuferin gibt es diese Wahlqualifikationen:
- Sicherstellung der Warenpräsenz
- Beratung von Kunden
- Kassensystemdaten und Kundenservice
- Werbung und Verkaufsförderung
Wie läuft die mündliche Prüfung im Beruf Verkäufer / Verkäuferin ab?
Die Einladung für Deine mündliche Prüfung im Beruf Verkäufer / Verkäuferin, also zum Fachgespräch in der Wahlqualifikation, bekommst Du schriftlich vom zuständigen Prüfungsausschuss zugeschickt. Dies erfolgt in der Regel sechs bis acht Wochen nach der schriftlichen Prüfung. In Deiner Einladung teilt Dir der Ausschuss das Datum der Prüfung, die Uhrzeit, den Ort und die Punkte aus der schriftlichen Abschlussprüfung mit.
Du hast eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten und das Fallbezogene Fachgespräch selbst dauert dann maximal 20 Minuten. In Deiner Vorbereitung kannst Du dir stichpunktartig Notizen machen und solltest dabei beachten, dass Du Deine Ergebnisse mündlich präsentierst. Hierbei solltest Du auch nicht vergessen, dass es ein FALLbezogenes Fachgespräch ist – Deine Ergebnisse sollten also insbesondere zu dem gestellten Fall passen und Du solltest hier beispielsweise (!) eine kundenorientierte Lösung oder rechtliche Zusammenhänge, die den Fall betreffen, beachten.
Anschließend berät sich der Prüfungsausschuss über die erbrachte Leistung und teilt Dir dann mit, ob Du bestanden hast. Lautet das Ergebnis „bestanden“ darfst Du Dich riesig freuen: Du bekommst ein Dokument, das den erfolgreichen Abschluss Deiner Ausbildung bestätigt. Dieses legst Du in Deinem Ausbildungsbetrieb vor und damit bist Du dann offiziell eine ausgelernte Fachkraft.
Du willst es noch genauer wissen?
Für die mündliche Prüfung im Beruf Verkäufer/Verkäuferin haben wir ein Lernpaket. Hier erklären wir Dir ganz genau, was Du zur mündlichen Prüfung alles wissen musst. Außerdem zeigen wir Dir, wie mögliche Aufgaben aussehen können und wie Du sie richtig löst. Das Lernpaket findest Du hier: https://prozubi.de/ihk-pruefung/verkaeufer-verkaeuferin