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Arten von Rechtsgeschäften im Überblick

Veröffentlicht 
18. Februar 2026

Wenn Du in Deiner Ausbildung mit Verträgen, Kündigungen oder anderen rechtlichen Situationen zu tun hast, hast Du bestimmt schon einmal den Begriff "Rechtsgeschäft" gehört. Auch in der IHK-Abschlussprüfung spielt das Thema eine wichtige Rolle. Wir zeigen Dir, was es damit auf sich hat.

Zustandekommen von Rechtsgeschäften

Ein Rechtsgeschäft braucht immer mindestens eine gültige Willenserklärung. Manchmal reicht eine Willenserklärung aber nicht aus und man braucht mehrere Willenserklärungen von verschiedenen Seiten, damit ein Rechtsgeschäft zustande kommt. Deshalb unterscheidet man einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte.

Einseitige Rechtsgeschäfte

Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft gibt nur eine Seite eine Willenserklärung ab.

Ein Beispiel aus dem Alltag ist der Widerruf bei einem Online-Kauf. Der Widerruf ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, weil die Willenserklärung nur von einer Seite kommt.

Mehrseitige Rechtsgeschäfte

Bei mehrseitigen Rechtsgeschäften bedarf es mehrerer Willenserklärungen von verschiedenen Seiten. Das ist typisch, wenn sich zwei Parteien erst über die Bedingungen einigen müssen.

Ein Mietvertrag ist zum Beispiel ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, weil beide Seiten Willenserklärungen abgeben müssen. Man nennt diese Willenserklärungen Angebot und Annahme (siehe dazu auch unseren Artikel zum Zustandekommen eines Kaufvertrags, bei dem es auf die gleiche Weise funktioniert).

Empfangsbedürftig oder nicht?

Neben der Einteilung in einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte gibt es noch eine zweite Unterscheidung: Dabei geht es um die Empfangsbedürftigkeit.

"Empfangsbedürftig" bedeutet, dass die Willenserklärung, die eine Partei abgibt, von der anderen Partei erst empfangen werden muss, damit sie rechtlich wirksam wird.

Es gibt aber auch Rechtsgeschäfte, bei denen die Willenserklärung nicht empfangsbedürftig ist. Dann muss keine andere Partei die Willenserklärung empfangen, damit sie wirkt.

Darum geht es in der IHK-Prüfung

Für die IHK-Abschlussprüfung solltest Du Folgendes sicher beherrschen:

  • Du unterscheidest einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte sicher.
  • Du erklärst, was empfangsbedürftig bedeutet, und ordnest typische Fälle passend ein.
  • Du erkennst bei Beispielen, ob eine Willenserklärung von einer Seite reicht oder ob mehrere Willenserklärungen von verschiedenen Parteien nötig sind.

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