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Die Ausbildungsvergütung

Veröffentlicht 
17. Juli 2025

Fragen zur Ausbildungsvergütung tauchen in IHK-Abschlussprüfungen regelmäßig auf – und das aus gutem Grund: Sie betreffen einen Kernbereich des Ausbildungsverhältnisses und sind gesetzlich klar geregelt. Ob es um die Höhe der Vergütung, deren Entwicklung über die Ausbildungsjahre oder um Sonderregelungen bei Fehlzeiten geht: Du solltest genau wissen, was im Berufsbildungsgesetz dazu steht.

Grund genug, sich das einmal genauer anzuschauen!

Gesetzliche Grundlagen: Das sagt das BBiG

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) findest Du alle wichtigen Infos zur Ausbildungsvergütung. Die wichtigsten zeigen wir Dir hier im Überblick:

  • Die Ausbildungsvergütung muss angemessen sein: Die Höhe der Vergütung hängt in vielen Fällen vom Tarifvertrag ab, der für Deine Branche gilt. Dort ist klar geregelt, wie viel Azubis in den einzelnen Lehrjahren mindestens bekommen müssen. Gibt es keinen Tarifvertrag für Deinen Beruf, muss sich Dein Ausbildungsbetrieb an ähnlichen Berufen orientieren.
  • Die Ausbildungsvergütung muss im Verlauf der Ausbildung steigen: Bedeutet: Im zweiten Ausbildungsjahr bekommst Du mehr als im ersten, im dritten mehr als im zweiten. Das ist nicht nur fair, sondern auch Pflicht.
  • Überstunden dürfen nicht einfach „unter den Tisch fallen“: Du hast Anspruch auf Freizeitausgleich oder Bezahlung – auch als Azubi.
  • Die Ausbildungsvergütung muss spätestens am letzten Werktag des Monats ausgezahlt werden: Bis zu diesem Zeitpunkt muss sich das Geld auf Deinem Bankkonto befinden.

Krank? Dein Lohn ist trotzdem sicher!

Wirst Du krank, bekommst Du Deine Ausbildungsvergütung trotzdem – und zwar bis zu sechs Wochen lang. Danach greifen weitere gesetzliche Regelungen, aber für die erste Zeit bist Du abgesichert. Auch das ist wichtig für Deine Prüfung.

Video anschauen und den vollen Durchblick sichern!

Im Video erfährst Du noch genauer, wie die Ausbildungsvergütung funktioniert und welche Details Du kennen musst, um in der Prüfung alle Punkte abzuräumen.

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