Im Zusammenhang mit der Organisation von Unternehmen wird man mit rechtlichen Begriffen wie Geschäftsführung und Vertretung konfrontiert. Beide Begriffe sind wichtig für das Verständnis unternehmerischer Strukturen und kommen regelmäßig in der IHK-Abschlussprüfung vor. Was Du dazu wissen musst, erfährst Du hier – und noch ausführlicher in unserem Lernvideo auf Prozubi.de.
Geschäftsführung – die Leitung im Innenverhältnis
Die Geschäftsführung beschreibt alle Tätigkeiten, mit denen ein Unternehmen im Inneren geführt wird. Dazu zählen Entscheidungen über Produktionsabläufe, Personalplanung, Anschaffungen oder betriebsinterne Organisation. Verantwortlich dafür sind je nach Rechtsform bestimmte Personen – zum Beispiel die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einer GmbH.
Man spricht in diesem Zusammenhang vom sogenannten Innenverhältnis, weil es um interne Abläufe und Entscheidungen innerhalb des Unternehmens geht.
Vertretung – das Handeln im Außenverhältnis
Im Geschäftsleben reicht es nicht, intern Entscheidungen zu treffen – sie müssen auch nach außen hin umgesetzt werden: zum Beispiel durch Vertragsabschlüsse mit Kundinnen und Kunden, Lieferanten oder Banken. Dafür braucht es eine gesetzlich festgelegte Vertretungsbefugnis. Wer diese hat, darf das Unternehmen nach außen vertreten.
Das nennt man das Außenverhältnis. In einer GmbH haben laut Gesetz die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer die Vertretungsbefugnis – unabhängig davon, was intern abgesprochen wurde.
Innenverhältnis vs. Außenverhältnis: Warum das so wichtig ist
Ein zentraler Punkt, den Du Dir unbedingt merken solltest: Absprachen im Innenverhältnis haben im Außenverhältnis keine rechtliche Wirkung. Das bedeutet: Auch wenn innerhalb des Unternehmens geregelt ist, dass bestimmte Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden dürfen, bleiben solche Einschränkungen für außenstehende Dritte unwirksam.
Beispiel: Zwei Geschäftsführer einer GmbH vereinbaren intern, dass Anschaffungen über einer bestimmten Summe nur gemeinsam beschlossen werden dürfen. Kauft eine Person trotzdem allein etwas über diesem Betrag, ist der Vertrag nach außen hin trotzdem gültig – denn sie ist gesetzlich zur Vertretung befugt.
Wir von Prozubi zeigen Dir in unserem Lernvideo anhand anschaulicher Beispiele, wie Du zwischen Geschäftsführung und Vertretung sicher unterscheidest und worauf es im Prüfungsfall ankommt.