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Handelsregister: Inhalt und Aufbau einfach erklärt

Veröffentlicht 
10. März 2026

Wenn Du eine kaufmännische Ausbildung machst, hast Du bestimmt schon einmal vom Handelsregister gehört. Aber was genau ist eigentlich das Handelsregister und was steht da im Einzelnen drin? Genau das wird auch gern in Aufgaben der IHK-Abschlussprüfung thematisiert. Und deshalb schauen wir uns in diesem Artikel einmal an, was Du zu Inhalt und Aufbau des Handelsregisters wissen solltest.

Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem wichtige Informationen über viele Unternehmen festgehalten werden. Es wird beim zuständigen Amtsgericht geführt. Dort können sich Unternehmen, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner sowie andere Interessierte über die rechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens informieren.

Das Handelsregister ist also nicht einfach nur eine Liste von Firmennamen, sondern eine Sammlung zentraler Angaben, auf die sich andere verlassen können müssen. Genau deshalb spielt es im Wirtschaftsleben und auch in Prüfungsaufgaben eine so große Rolle.

Welche Angaben stehen im Handelsregister?

Im Handelsregister findest Du wesentliche Informationen über ein Unternehmen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Firma, also der Name des Unternehmens
  • der Sitz des Unternehmens
  • der Unternehmensgegenstand
  • die vertretungsberechtigten Personen
  • die Rechtsform
  • je nach Rechtsform auch Angaben zum Kapital

Warum müssen die Angaben stets aktuell sein?

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Aktualität. Ändert sich eine eintragungspflichtige Angabe, muss diese Änderung auch im Handelsregister angepasst werden. Das ist wichtig, weil sich Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner auf die eingetragenen Informationen verlassen.

Ein typischer Fall ist die Erteilung von Prokura. Wenn ein Unternehmen einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter diese besondere Vollmacht erteilt, muss das ins Handelsregister eingetragen werden. So wissen auch Außenstehende genau über die Vertretungsbefugnisse ihres Gegenübers Bescheid (siehe dazu auch unsere Artikel über Handlungsvollmachten und die Prokura).

Wie ist das Handelsregister aufgebaut?

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen gegliedert:

Abteilung A

In Abteilung A stehen Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Dazu gehören zum Beispiel ein eingetragener Kaufmann oder eine offene Handelsgesellschaft.

Abteilung B

In Abteilung B findest Du Kapitalgesellschaften. Dazu zählen zum Beispiel die GmbH oder die AG.

Für die IHK-Prüfung ist diese Unterscheidung besonders wichtig. Oft musst Du erkennen, in welcher Abteilung ein Unternehmen eingetragen wäre. Wer die Rechtsformen sicher kennt, kann diese Aufgaben deutlich leichter lösen.

Das Thema Handelsregister in der IHK-Prüfung

In der Prüfung taucht das Handelsregister häufig in Verbindung mit Rechtsformen, Vertretungsregelungen oder Vollmachten auf. Du solltest deshalb sicher erklären können, was das Handelsregister ist, welche Angaben darin stehen und wie die Einteilung in Abteilung A und B funktioniert.

Wichtig ist dabei vor allem ein klarer Überblick. Du musst nicht jeden Sonderfall bis ins letzte Detail kennen, aber die Grundstruktur sollte sitzen. Genau das hilft Dir, typische Aufgaben schneller und sicherer zu bearbeiten.

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In unserem Lernvideo erklären wir Dir verständlich, was das Handelsregister ist, welche Angaben dort eingetragen werden und wie die Einteilung in Abteilung A und Abteilung B funktioniert. Außerdem zeigen wir Dir, welche Unternehmen in welcher Abteilung stehen und worauf Du bei diesem Thema in Prüfungsaufgaben besonders achten musst. In einem weiteren Video erfährst Du zusätzlich, warum es das Handelsregister überhaupt gibt und welche Wirkung Eintragungen haben können.

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