In vielen Unternehmen übernehmen Mitarbeitende Aufgaben, bei denen sie das Unternehmen rechtlich vertreten, zum Beispiel beim Einkauf oder beim Abschluss von Verträgen. Damit sie das rechtlich überhaupt dürfen, brauchen sie eine Vollmacht. Besonders häufig kommt dabei die sogenannte Handlungsvollmacht zum Einsatz, die ebenfalls regelmäßig in der IHK-Abschlussprüfung auftaucht. Wir zeigen Dir, was Du darüber wissen solltest, um in entsprechenden Aufgaben möglichst viele Punkte abzuräumen.
Was ist eine Handlungsvollmacht?
Eine Handlungsvollmacht ist eine rechtliche Erlaubnis, mit der eine Person bestimmte Geschäfte im Namen eines Unternehmens abschließen darf. Die bevollmächtigte Person darf das Unternehmen also gegenüber Geschäftspartnern vertreten, allerdings nur im Rahmen der Aufgaben, die im jeweiligen Betrieb und in der Branche üblich sind.
Wie bekommt man eine Handlungsvollmacht?
Eine Handlungsvollmacht kann auf unterschiedliche Weise entstehen. In vielen Fällen wird sie ausdrücklich erteilt, zum Beispiel durch eine mündliche Anweisung oder eine formlose Mitteilung. Ein typischer Fall ist, wenn ein Abteilungsleiter damit beauftragt wird, regelmäßig Verträge mit Lieferanten abzuschließen.
Eine bestimmte Form ist dabei nicht vorgeschrieben. Die Handlungsvollmacht muss weder schriftlich dokumentiert noch im Handelsregister eingetragen werden. Manchmal entsteht sie sogar stillschweigend, wenn eine Person immer wieder bestimmte Aufgaben übernimmt und die Geschäftsleitung das über längere Zeit hinweg akzeptiert, ohne einzuschreiten.
Diese drei Arten der Handlungsvollmacht solltest Du kennen
In der Praxis wird zwischen drei Formen der Handlungsvollmacht unterschieden:
- Die allgemeine Handlungsvollmacht
Sie gilt für alle gewöhnlichen Geschäfte eines bestimmten Bereichs im Unternehmen. Eine Personalleitung darf damit beispielsweise neue Mitarbeitende einstellen und Arbeitsverträge unterschreiben. - Die Artvollmacht
Diese Form erlaubt eine bestimmte Art von Geschäft wie zum Beispiel das regelmäßige Ein- und Verkaufen von Waren. Die Vollmacht ist auf diese Geschäftstätigkeit beschränkt, darf aber mehrfach (im Normalfall also immer wieder) genutzt werden. - Die Einzelvollmacht
Sie gilt nur für ein einzelnes, genau bestimmtes Geschäft, zum Beispiel für den einmaligen Einkauf von Materialien. Sobald das Geschäft abgeschlossen ist, endet die Vollmacht automatisch.
Was ist selbst mit Handlungsvollmacht nicht erlaubt?
Auch wenn die Handlungsvollmacht viele Aufgaben abdeckt, gibt es klare Grenzen. Bestimmte Rechtsgeschäfte dürfen damit nämlich nicht durchgeführt werden. Dazu gehören:
- das Erteilen einer Prokura
- das Unterzeichnen von Steuererklärungen oder Bilanzen
- Eintragungen ins Handelsregister
- die Anmeldung eines Insolvenzverfahrens
- das Aufnehmen neuer Gesellschafter
- der Verkauf des gesamten Unternehmens
Solche Entscheidungen sind der Geschäftsleitung und Personen mit umfassender Vollmacht (wie zum Beispiel Prokura) vorbehalten.
Die Handlungsvollmacht in der IHK-Prüfung
In der Prüfung wird häufig gefragt, welche Art von Vollmacht vorliegt oder welche Rechte sich daraus ergeben. Dafür musst Du die drei Formen der Handlungsvollmacht sicher unterscheiden können und wissen, was erlaubt ist und was nicht. Auch Vergleiche zur Prokura kommen regelmäßig vor. Wichtig ist, dass Du typische Geschäftssituationen richtig einordnen und Fachbegriffe korrekt verwenden kannst, dann sollte der maximalen Punktausbeute nicht mehr viel im Wege stehen.
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