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Produktinformationen: Warenkenntnisse im Verkauf richtig einsetzen

Veröffentlicht 
4. Februar 2026

Gute Warenkenntnisse gehören zum Handwerkszeug in der Ausbildung und sind auch ein fester Bestandteil der IHK-Abschlussprüfung. Du musst zeigen, dass Du Produkte nicht nur verkaufen, sondern auch kompetent erklären kannst. Dafür ist es wichtig zu wissen, welche Informationen Kundinnen und Kunden im Beratungsgespräch erwarten und wie Du diese gezielt präsentierst. In diesem Beitrag erfährst Du, welche Arten von Produktinformationen es gibt und was Du für die Prüfung wissen solltest.

Was sind Produktinformationen?

Produktinformationen – auch Warenkenntnisse oder Warenwissen genannt – sind alle Informationen, die Du über ein Produkt weitergeben kannst. Dazu gehört zum Beispiel:

  • wo das Produkt im Geschäft zu finden ist,
  • aus welchem Material es besteht,
  • wie es genutzt oder gepflegt wird,
  • oder ob es nachhaltig produziert wurde.

Natürlich kannst Du nicht jedes Detail über jedes Produkt wissen. Aber bei den Produkten, für die Du im Verkauf verantwortlich bist, solltest Du Dich besonders gut auskennen. Das hilft Dir nicht nur im Verkaufsgespräch, sondern auch in Deiner schriftlichen oder mündlichen Prüfung.

Drei Arten von Produktinformationen

Produktinformationen lassen sich in drei Hauptbereiche unterteilen – je nachdem, welchen Aspekt sie betreffen:

1. Wirtschaftliche Produktinformationen

Hier geht es um alles, was mit dem wirtschaftlichen Nutzen des Produkts zu tun hat:

  • Preis und laufende Rabattaktionen
  • Geschmack, Inhaltsstoffe und Zubereitung (bei Lebensmitteln)
  • Bedienung, Funktionen und technische Merkmale (z. B. bei Elektrogeräten)

Diese Informationen helfen Deinen Kundinnen und Kunden bei der Kaufentscheidung – und zeigen, dass Du Dich mit dem Sortiment auskennst.

2. Ökologische Produktinformationen

Viele Menschen achten beim Einkauf auf Nachhaltigkeit. Deshalb sind ökologische Informationen besonders wichtig. Dazu zählen:

  • Umweltverträglichkeit der Materialien
  • Herkunft und Herstellungsbedingungen
  • Zertifizierungen wie „Fair Trade“ oder „Bio“

Wenn Du solche Informationen im Verkaufsgespräch gezielt ansprichst, stärkst Du das Vertrauen der Kundschaft und kannst nachhaltige Kaufentscheidungen unterstützen.

3. Gesetzlich vorgeschriebene Produktinformationen

Manche Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben. Du darfst sie im Beratungsgespräch nicht weglassen, denn sie dienen dem Schutz der Kundinnen und Kunden. Dazu gehören:

  • Sicherheitshinweise und Warnhinweise
  • Angaben zu Inhaltsstoffen (z. B. Allergene in Lebensmitteln)
  • Informationen zu Garantie, Gewährleistung oder Rückgabe

Produktinformationen in Deiner IHK-Prüfung

In der IHK-Abschlussprüfung wird häufig geprüft, ob Du die verschiedenen Arten von Produktinformationen benennen und erklären kannst. Oft musst Du wirtschaftliche, ökologische oder rechtliche Merkmale von Produkten einordnen oder erläutern. Wenn Du diese drei Bereiche sicher beherrschst, kannst Du viele Aufgaben klar lösen und Dir wichtige Punkte sichern.

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