Wenn Du eine kaufmännische Ausbildung machst, dann weißt Du vielleicht bereits: Bei manchen Rechtsgeschäften sind nicht nur die Inhalte, sondern auch die Form sehr wichtig. Je nachdem, um welches Geschäft es sich handelt, gelten hier unterschiedliche Formvorschriften, die Du für Deine IHK-Abschlussprüfung sicher voneinander abgrenzen musst. Wir zeigen Dir, worauf es dabei ankommt.
Welche Formvorschriften gelten bei Rechtsgeschäften?
In Deutschland gilt bei Rechtsgeschäften grundsätzlich erst einmal die Formfreiheit. Das bedeutet: Viele Verträge sind auch dann wirksam, wenn sie nicht an eine besondere Form gebunden sind. Ein Kaufvertrag kommt zum Beispiel oft schon durch Angebot und Annahme zustande, ohne dass dafür ein schriftliches Dokument nötig ist.
Davon gibt es aber wichtige Ausnahmen. Für bestimmte Rechtsgeschäfte schreibt das Gesetz eine feste Form vor. Diese Vorgaben nennt man Formvorschriften. Sie sollen die Beteiligten schützen, Klarheit schaffen und in manchen Fällen auch vor übereilten Entscheidungen bewahren.
Drei Ausprägungen von Formvorschriften
Für Deine Ausbildung ist vor allem wichtig, dass Du drei zentralen Formen von Formvorschriften bei Rechtsgeschäften unterscheiden und einordnen kannst. Welche das sind, schauen wir uns jetzt einmal an.
Die Schriftform
Bei der Schriftform muss ein Dokument schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben werden. Erst durch diese handschriftliche Unterschrift ist die gesetzlich verlangte Form erfüllt.
Ein typisches Beispiel ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Hier reicht eine mündliche Erklärung nicht aus. Auch eine einfache Nachricht per Messenger genügt nicht. Das Rechtsgeschäft wird nur wirksam, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform eingehalten wird.
Die öffentliche Beglaubigung
Die öffentliche Beglaubigung geht einen Schritt weiter. Hier bestätigt ein Notar, dass eine Unterschrift echt ist. Der Notar prüft also, ob die Person tatsächlich diejenige ist, die unterschreibt.
Ein passendes Beispiel ist die Anmeldung einer Änderung zum Handelsregister, etwa wenn eine Prokura eingetragen werden soll. In solchen Fällen genügt die normale Schriftform nicht mehr. Es kommt zusätzlich auf die Bestätigung durch den Notar an.
Die notarielle Beurkundung
Die notarielle Beurkundung ist die strengste der drei Formen. Hier bestätigt der Notar nicht nur die Unterschriften, sondern auch den Inhalt des Rechtsgeschäfts. Die Beteiligten werden über den Inhalt informiert und unterschreiben in Anwesenheit des Notars.
Ein typisches Beispiel ist ein Ehevertrag. Auch hier verlangt das Gesetz mehr als nur eine Unterschrift, weil die rechtlichen Folgen besonders weitreichend sein können.
So kannst Du Dir die Unterschiede merken
Am einfachsten kannst Du Dir die Formvorschriften als Steigerung vorstellen, bei der jede Stufe auf der vorherigen aufbaut:
- Schriftform: schriftlich mit Unterschrift
- Öffentliche Beglaubigung: schriftlich mit Unterschrift UND Notar bestätigt die Unterschrift
- Notarielle Beurkundung: schriftlich mit Unterschrift UND Notar bestätigt die Unterschrift UND Notar bestätigt den Inhalt
Weitere Infos zu Rechtsgeschäften
Du wüsstest gern noch mehr über die verschiedenen Rechtsgeschäfte? Dann schau auch mal in diese Artikel rein:
Darauf solltest Du in der IHK-Prüfung achten
In Prüfungsaufgaben werden Formvorschriften häufig nicht isoliert abgefragt, sondern in kleine Fälle eingebaut. Dann musst Du herauslesen, ob ein Rechtsgeschäft wirksam zustande gekommen ist. Entscheidend ist oft ein einziges Detail, zum Beispiel, dass eine Unterschrift fehlt oder ein Notar erforderlich gewesen wäre.
Für Deine Ausbildung heißt das: Du solltest die Begriffe sicher unterscheiden und zu jeder Form mindestens ein typisches Rechtsgeschäft kennen. Dann kannst Du Aufgaben schneller lösen und vermeidest unnötige Fehler.
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