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Schlechtleistung

Veröffentlicht 
13. August 2025

Wenn Du eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich machst, wirst Du im Berufsalltag früher oder später mit fehlerhaften Lieferungen konfrontiert. Ob falsche Ware, zu wenig Ware oder beschädigte Ware – das Thema Schlechtleistung ist nicht nur praktisch relevant, sondern auch ein beliebter Prüfungsinhalt in der IHK-Abschlussprüfung. Hier erfährst Du die wichtigsten Grundlagen und welche Rechte Käuferinnen und Käufer in solchen Fällen haben.

Was bedeutet Schlechtleistung?

Von Schlechtleistung spricht man, wenn die gelieferte Ware nicht der im Kaufvertrag vereinbarten Leistung entspricht. Die Ware ist in diesem Fall mangelhaft. Dabei unterscheidet man zwischen Sachmängeln und Rechtsmängeln.

Sachmangel

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache selbst fehlerhaft ist. Häufige Ursachen sind falsche Ware, also wenn statt der bestellten Ware etwas anderes geliefert wird, zu wenig gelieferte Ware, eine abweichende Beschaffenheit wie eine andere Qualität, ein anderes Aussehen oder eine andere Größe sowie Fehler bei der Montage oder Schäden, die beim Aufbau entstehen.

Rechtsmangel

Ein Rechtsmangel entsteht, wenn der Verkäufer nicht berechtigt ist, die Ware zu veräußern – zum Beispiel, weil er nicht Eigentümer ist oder die Ware verpfändet wurde.

Rechte des Käufers bei Schlechtleistung

Das Gesetz sieht vorrangige und nachrangige Rechte vor. Vorrangig ist das Recht auf Nacherfüllung. Der Käufer kann vom Verkäufer verlangen, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Dabei kann er sich aussuchen, ob dies durch Nachbesserung, also eine Reparatur, oder durch eine Ersatzlieferung geschehen soll.

Wenn der Verkäufer der Aufforderung nicht nachkommt, hat der Käufer nachrangige Rechte. Er kann entweder den Kaufpreis mindern oder ganz vom Kaufvertrag zurücktreten.

Schadensersatz: Kleine und große Variante

Zusätzlich kann der Käufer Schadensersatz verlangen. Beim sogenannten kleinen Schadensersatz bleibt der Kaufvertrag bestehen und der Verkäufer muss zusätzlich alle Kosten ersetzen, die durch die mangelhafte Ware entstanden sind. Beim großen Schadensersatz tritt der Käufer vom Vertrag zurück und erhält ebenfalls Ersatz für die entstandenen Kosten.

Fazit

Schlechtleistung kann viele Formen annehmen – von falscher Ware bis zu fehlendem Verkaufsrecht. Als angehende/-r Kaufmann oder Kauffrau solltest Du die Unterschiede zwischen Sach- und Rechtsmangel kennen und die gesetzlichen Käuferrechte sicher anwenden können.

Wir von Prozubi erklären Dir in unserem Video noch mehr dazu – unter anderem, wie solche Fälle in der Praxis ablaufen, worauf Du bei der Durchsetzung Deiner Rechte achten solltest und welche zusätzlichen Themen wie zum Beispiel Lieferverzug in diesem Zusammenhang wichtig sind.

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