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Warenkennzeichnung: Welche Angaben verpflichtend sind

Veröffentlicht 
13. März 2026

Wer etwas kauft, will wissen, wofür genau er oder sie das Geld ausgibt. Gerade wenn Produkte sich nur in kleinen Details unterscheiden, ist eine klare Warenkennzeichnung wichtig. Sie hilft Kundinnen und Kunden dabei, Produkte besser zu vergleichen und bewusste Kaufentscheidungen zu treffen. Genau deshalb ist das Thema auch für Deine Ausbildung und die IHK-Abschlussprüfung wichtig. Wir zeigen Dir, was Du dazu wissen musst.

Was zur Warenkennzeichnung gehört

Zur Warenkennzeichnung zählen alle Informationen, die etwas über ein Produkt aussagen. Hersteller platzieren diese Angaben auf der Ware selbst, auf der Verpackung oder am Regal.

Die Warenkennzeichnung informiert Kundinnen und Kunden und schützt sie zugleich. Hinweise zur Lagerung, zur Verwendung oder zu möglichen Risiken helfen dabei, Produkte richtig zu nutzen und Fehlkäufe oder falschen Gebrauch zu vermeiden. Zur Warenkennzeichnung zählen nicht nur Texte, sondern auch Zeichen und Symbole.

Pflichtangaben und freiwillige Angaben

Bei der Warenkennzeichnung unterscheidet man zwischen verpflichtenden und freiwilligen Angaben. Manche Informationen dürfen Hersteller zusätzlich auf Produkten platzieren (siehe dazu auch unseren Artikel zu Güte-, Marken-, Umwelt und Prüfzeichen). Andere Angaben schreibt der Gesetzgeber verbindlich vor.

Für Deine Ausbildung ist vor allem wichtig, dass Du diese Unterscheidung kennst. In der Prüfung geht es häufig genau darum, welche Angaben verpflichtend sind und welchen Zweck sie erfüllen.

Welche Angaben verpflichtend sein können

Welche Angaben Unternehmen machen müssen, hängt immer von der Art des Produkts ab. Deshalb gelten nicht für alle Waren dieselben Pflichtangaben.

Bei manchen Produkten wie Obst, Gemüse oder Eiern spielen zum Beispiel Handels- und Güteklassen eine Rolle. Sie helfen Kundinnen und Kunden dabei, die Qualität besser einzuschätzen.

Bei verpackten Lebensmitteln müssen Hersteller wichtige Angaben wie den Namen des Produkts, die Zutatenliste, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Füllmenge oder das Gewicht angeben.

Bei elektronischen Geräten schreibt der Gesetzgeber oft das EU-Energielabel vor. Es zeigt wichtige Informationen zum Energieverbrauch und zu bestimmten Eigenschaften des Produkts.

Auch der Preis gehört zur Warenkennzeichnung. Hier spielt die Preisangabenverordnung eine wichtige Rolle. Unternehmen müssen den Preis inklusive Mehrwertsteuer auszeichnen. Bei vielen Waren müssen sie zusätzlich einen Grundpreis angeben, etwa pro Kilogramm oder pro Liter.

Freiwillige Angaben ergänzen die Kennzeichnung

Neben den Pflichtangaben können Hersteller auch freiwillige Informationen ergänzen. Dazu gehören zum Beispiel Markenzeichen, Umwelt- und Gütezeichen oder Prüfzeichen.

Diese Angaben sind nicht immer verpflichtend, können Kundinnen und Kunden aber trotzdem bei der Kaufentscheidung helfen. Sie ergänzen die Pflichtkennzeichnung und liefern zusätzliche Hinweise zum Produkt.

Warenkennzeichnung in der IHK-Abschlussprüfung

Die Warenkennzeichnung ist in der IHK-Abschlussprüfung ein typisches Thema aus Warenkunde und Verkauf. Häufig geht es dabei darum, Pflichtangaben zu erkennen, Beispiele richtig zuzuordnen oder die Bedeutung einzelner Kennzeichnungen grob einzuordnen.

Für die Prüfung solltest Du vor allem diese Punkte sicher beherrschen:

  • Du weißt, was mit Warenkennzeichnung gemeint ist.
  • Du kennst den Unterschied zwischen Pflichtangaben und freiwilligen Angaben.
  • Du kannst typische Pflichtangaben bei verschiedenen Produktarten einordnen.
  • Du weißt, warum Warenkennzeichnung für Kundinnen und Kunden wichtig ist.

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