Das Thema Rechtsfähigkeit ist ein wichtiger Bestandteil Deiner Ausbildung. Es steckt hinter vielen Situationen in Deinem Ausbildungsalltag, zum Beispiel wenn ein Vertrag abgeschlossen wird. Für Deine IHK-Abschlussprüfung ist das ein wichtiges Thema, das Du gut verstehen solltest. Was genau dahintersteckt, erfährst Du hier.
Was bedeutet Rechtsfähigkeit?
Laut Gesetz bedeutet Rechtsfähigkeit, dass jemand Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Das heißt: Wer rechtsfähig ist, darf zum Beispiel Eigentum besitzen oder einen Vertrag kündigen. Gleichzeitig gehört es dazu, bestimmte Pflichten zu übernehmen, etwa zur Arbeit zu erscheinen oder eine Rechnung zu bezahlen.
Wer ist rechtsfähig?
Alle Menschen sind rechtsfähig. Im rechtlichen Sinne spricht man von natürlichen Personen. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Sie gilt für jede Person, unabhängig vom Alter, der Staatsangehörigkeit oder dem Gesundheitszustand, und kann nicht entzogen werden.
Was sind juristische Personen?
Neben natürlichen Personen gibt es auch juristische Personen. Dabei handelt es sich nicht um Menschen, sondern um rechtliche Gebilde wie Unternehmen, Vereine, Schulen oder Krankenhäuser. Sie bestehen zwar nicht aus Fleisch und Blut, werden aber vom Gesetz wie Personen behandelt.
Es gibt zwei Arten von juristischen Personen:
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Schulen)
- Juristische Personen des privaten Rechts (zum Beispiel Unternehmen)
Auch juristische Personen können Rechte und Pflichten haben. Genauso wie natürliche Personen dürfen sie Verträge abschließen, Eigentum besitzen oder verklagt werden.
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