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Lieferverzug: Was Du im Ausbildungsalltag und für die Prüfung wissen musst

Veröffentlicht 
21. Januar 2026

Verzögert sich eine Lieferung, obwohl etwas anderes vereinbart war, kann das in Deinem Ausbildungsbetrieb schnell zum Problem werden. Das Thema Lieferverzug wird sehr gerne in der IHK-Abschlussprüfung abgefragt. Was dahintersteckt und was Du dazu wissen musst, erfährst Du hier.

Wann liegt ein Lieferverzug vor?

Nicht jede verspätete Lieferung ist sofort ein Lieferverzug. Aus rechtlicher Sicht müssen drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Die Ware ist fällig (also zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart),
  • der Verkäufer liefert trotz Mahnung nicht
  • und es liegt ein schuldhaftes Verhalten vor.

Ein Beispiel: Für Deinen Betrieb soll eine Bestellung am 10. März geliefert werden, aber sie kommt an diesem Tag nicht an. Die Lieferung ist nun fällig. Nun musst Du den Verkäufer schriftlich auffordern, zu liefern. Wenn der Verkäufer dann immer noch nicht liefert und er schuld daran ist, nennt man das Lieferverzug.

Was bedeutet „schuldhaft“?

Der Verkäufer handelt schuldhaft, wenn er die Verzögerung selbst verursacht hat. Dabei ist es egal, ob er das mit Absicht oder aus Versehen gemacht hat. Wenn er aber wirklich nichts dafür kann, dann hat er keine Schuld. Zum Beispiel, wenn es extremen Schneefall gibt. In solchen Fällen spricht man von höherer Gewalt. Dann gibt es keinen Lieferverzug.

Welche Rechte hat der Käufer?

Wenn nun alle Bedingungen für einen Lieferverzug erfüllt sind, hat der Käufer oder die Käuferin bestimmte Rechte.

Diese Rechte sind:

  • weiterhin auf die Lieferung bestehen,
  • vom Vertrag zurücktreten
  • oder unter bestimmten Bedingungen Schadensersatz fordern.

Möchtest Du noch mehr dazu wissen?

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In unserem Lernvideo erklären wir Dir das Thema Lieferverzug noch ausführlicher. Du bekommst ausführliche Erklärungen, zum Beispiel zur Mahnung und einfache Beispiele, damit Du in Deiner Prüfung Deine Punkte sichern kannst.

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