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Die mündliche Prüfung als Industriekaufmann/-frau

Was erwartet Dich in der mündlichen Prüfung?

Nach Deiner schriftlichen Prüfung erwartet Dich jetzt noch die mündliche Prüfung! Danach kannst Du Dich endlich Industriekaufmann/ -frau nennen. Die IHK hat für verschiedene Berufe unterschiedliche Formate für die mündliche Prüfung ausgewählt. Für Deinen Beruf gibt es drei relevante Teile: Den Report, die Präsentation und das Fallbezogene Fachgespräch. Du sollst in einer Präsentation und einem Fachgespräch über eine selbständig durchgeführte Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet zeigen, dass Du komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrschst und Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kannst.

Was ist ein Report?

Als Grundlage für das spätere Fachgespräch und die Gesprächssimulation musst Du dem Prüfungsausschuss einen Report vorlegen. Du erstellst über eine Fachaufgabe im Einsatzgebiet einen höchstens fünfseitigen Report als Grundlage für die Präsentation und das Fachgespräch. Eine Kurzbeschreibung der beabsichtigten Fachaufgabe musst Du dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Fachaufgabe zur Genehmigung vorlegen. Dem Report kannst Du erläuternde Anlagen mit betriebsüblichen Unterlagen beifügen. Aber Entwarnung: Der Report selbst wird nicht bewertet!

Was ist eine Präsentation?

In der Präsentation sollst Du dann die Fachaufgabe genauer erläutern und Deine Ergebnisse mit passenden Präsentationsmedien (z. B. PowerPoint) vorstellen. Dabei sollst Du auf der Basis des Reports zeigen, dass Du Sachverhalte, Abläufe und Ergebnisse der bearbeiteten Fachaufgabe erläutern kannst und mit praxisüblichen Präsentationsmedien bzw. -mitteln darstellen kannst. 

Was ist ein Fallbezogenes Fachgespräch?

Auch im anschließenden fallbezogenen Fachgespräch dreht sich alles um die von Dir gewählte Fachaufgabe. Hier sollst Du zeigen, dass Du in der Lage bist, sie in den thematischen Zusammenhang einzuordnen, entsprechende Hintergründe zu erläutern und Deine Ergebnisse zu bewerten.

Welche Gebiete können in der mündlichen Prüfung als Industriekaufmann/ -frau dran kommen?

Neben dem, was Deine Lehrer in der Berufsschule an ausbildungsrelevanten Inhalten angeboten haben, sind insbesondere die Inhalte der Ausbildungsordnung relevant für Deine mündliche Prüfung. Wir haben mal nachgeschaut, welche Einsatzgebiete für Dich wichtig sind:

  1. Marketing und Absatz:
    1. Vertrieb
    2. Außendienst
    3. Export
    4. Werbung, Verkaufsförderung
  2. Beschaffung und Bevorratung:
    1. Elektronische Beschaffung (E-Procurement)
    2. Ausschreibungsverfahren
    3. Lagerlogistik
  3. Personalwirtschaft:
    1. Mitarbeiterförderung
    2. Personalmarketing
    3. Entgeltsysteme
    4. Arbeitsstudien
  4. Leistungserstellung:
    1. Arbeitsvorbereitung
    2. Investitionsplanung
    3. Technik, Technologie
    4. Produktentwicklung
    5. Bauprojekte
  5. Leistungsabrechnung:
    1. Kostenrechnungssysteme
    2. Projektabrechnung
    3. Betreiligungsverwaltung
  6. Andere Aufgaben:
    1. Produktmanagement (Product Management)
    2. Elektronischer Handel (E-Commerce)
    3. Kundenprojekte
    4. Logistik
    5. Controlling
    6. Qualitätsmanagement
    7. Bürokommunikation
    8. Informationstechnologie
    9. Organisation
    10. Facility-Management
    11. Franchising
    12. Umweltschutzmanagement
    13. Supply Chain Management
    14. Auslandseinsatz

Grundsätzlich sind auch andere Einsatzgebiete zulässig.

Du siehst, dass eine Menge in Deiner Prüfung drankommen kann. Mach Dich aber nicht verrückt. Du solltest alle Inhalte schon einmal in Deiner Ausbildung gehabt haben. Und dann hast Du ja auch noch die Vorbereitungszeit und kannst Dir Notizen machen.

Wie ist der Ablauf eines Fallbezogenen Fachgesprächs?

Du wirst zu Deiner mündlichen Abschlussprüfung, also zum Fallbezogenen Fachgespräch, schriftlich vom zuständigen Prüfungsausschuss eingeladen. Dies erfolgt in der Regel sechs bis acht Wochen nach der schriftlichen Prüfung. In Deiner Einladung teilt Dir der Ausschuss das Datum der Prüfung, die Uhrzeit, den Ort und die Punkte aus der schriftlichen Abschlussprüfung mit.

Du hast eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten. Das Fallbezogene Fachgespräch dauert dann maximal 15 Minuten. In Deiner Vorbereitung kannst Du dir stichpunktartig Notizen machen und solltest dabei beachten, dass Du deine Ergebnisse mündlich präsentierst. Hierbei solltest Du auch nicht vergessen, dass es ein FALLbezogenes Fachgespräch ist. Deine Ergebnisse sollten also insbesondere zu dem gestellten Fall passen und Du solltest hier beispielsweise (!) eine kundenorientierte Lösung oder rechtliche Zusammenhänge, die den Fall betreffen, beachten.

Nach Deiner mündlichen Prüfung berät sich der Prüfungsausschuss über die erbrachte Leistung und teilt Dir dann mit, ob Du bestanden hast. Übrigens erhältst Du auch einen schriftlichen Bescheid über das Bestehen (oder Nichtbestehen) Deiner gesamten Abschlussprüfung. Diese legst Du deinem Ausbildungsbetrieb vor. Dann geht das alles noch zur Industrie- und Handelskammer. Die IHK prüft das Ergebnis des Prüfungsausschusses. Dann ist es soweit: Du bekommst Dein Zeugnis! Dann bleibt auch uns nichts weiter übrig, als Dir zur bestandenen Prüfung zu gratulieren!

Wie sieht eine mögliche Aufgabe aus?

Eine mögliche (!) Aufgabenstellung könnte wie folgt aussehen:

Situation: Sie sind in Ihrem Betrieb für den Warenausgang verantwortlich. Die Geschäftsleitung hat einen weiteren Mitarbeiter für diesen Bereich eingestellt. Nun sollen Sie Ihren neuen Mitarbeiter einarbeiten. Der neue Mitarbeiter soll in einigen Monaten an einer Außenstelle den Warenausgang durchführen.

  1. Erklären Sie Ihrem neuen Kollegen die Arbeitsschritte im Warenausgang. Bei den Waren handelt es sich um leicht verderbliche Lebensmittel.
  2. Wie gehen Sie vor, wenn Sie feststellen, dass einige Produkte, die gerade von der Spedition abgeholt werden, verdorben sind? Beachten Sie betriebsspezifische Regelungen bei Feststellung der Mängel.
  3. Welche Auswirkungen könnte es haben, wenn der Kunde Ihres Betriebs verdorbene Lebensmittel von Ihnen erhält?
  4. Wie könnte der Wareneingang des Kunden handeln, wenn die Warenmängel festgestellt werden?