Von A wie Abmahnung bis P wie Probezeit - Dein Recht in der Ausbildung! https://prozubi.de/blog/category/azubi-alltag/recht-in-der-ausbildung Online lernen für die IHK-Prüfung Mon, 08 Jan 2018 12:01:47 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 Freie Tage in der Ausbildung https://prozubi.de/blog/2015/03/09/freie-tage-der-ausbildung https://prozubi.de/blog/2015/03/09/freie-tage-der-ausbildung#respond Mon, 09 Mar 2015 16:54:52 +0000 https://prozubi.de/?p=14343 Bild: beach party © yanlev / fotolia Ausbildung – So viel Urlaub ist drin! Sonne, Strand und Meer – das wär doch jetzt was! Du hast Deine Ausbildung vor einiger Zeit begonnen und denkst beim oft so eintönigen Büroalltag gerne an Deinen letzten Urlaub zurück oder träumst von Deinem Idealurlaub? Wie schön es doch wäre, [...]

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Bild: beach party © yanlev / fotolia

Ausbildung – So viel Urlaub ist drin!

Sonne, Strand und Meer – das wär doch jetzt was! Du hast Deine Ausbildung vor einiger Zeit begonnen und denkst beim oft so eintönigen Büroalltag gerne an Deinen letzten Urlaub zurück oder träumst von Deinem Idealurlaub? Wie schön es doch wäre, jetzt bei strahlendem Sonnenschein und 40° im Meer zu schwimmen. Aber hast Du Dir schon Gedanken darüber gemacht, wie viele Urlaubstage Dir in der Ausbildung überhaupt zustehen? Wir klären auf!

Eine Frage des Alters

Direkt vorweg: Je jünger Du bist, desto mehr Urlaubstage bekommst Du. Wenn Du zu Beginn des Kalenderjahres noch unter 16 bist, hast Du einen Anspruch auf ganze 30 Urlaubstage im Jahr. Solltest Du bei Beginn des Kalenderjahres 16 sein, stehen Dir 27 Urlaubstage zu. Im Alter von 17 Jahren sind es immerhin noch 25 Urlaubstage. Bei über 18-jährigen gilt das Bundesurlaubsgesetz, Du hast dann immer noch einen Anspruch auf 24 Urlaubstage. Dies ist Dein gesetzlicher Mindestanspruch, natürlich darfst Du auch mehr freie Tage haben, das hängt dann von deinem Arbeitgeber oder vielleicht sogar einem geltenden Tarifvertrag ab.

Werktage und Arbeitstage

Mit den eben angesprochenen „Urlaubstagen“ sind Werktage gemeint. Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag, wenn hingegen von Arbeitstagen die Rede ist, sind nur die Tage von Montag bis Freitag gemeint. Wenn Du also eine Woche Urlaub nehmen willst und Deine Urlaubstage in Werktagen angegeben sind, musst Du Dir sechs Tage freinehmen, auch wenn Du nur fünf Tage die Woche arbeitest.

Wann kann ich keinen Urlaub nehmen?

Während der Berufsschulzeit kannst Du natürlich keinen Urlaub nehmen, dann würdest Du ja wichtige Inhalte verpassen. Außerdem darfst Du keinen Urlaub nehmen, solange Du noch in der Probezeit bist, die in der Regel zwischen einem und vier Monaten beträgt. Auf unserem Blog erhältst Du weitere Infos dazu.

Nach dem Urlaub…

…heißt es wieder lernen, denn auch die schönsten Urlaubstage gehen mal vorbei. Um Dich optimal auf Deine IHK-Abschlussprüfung vorzubereiten und auch während der Berufsschulzeit immer gut mitzukommen, kannst Du Dir unsere Prozubi-Lernvideos anschauen und Dich online auf deine Prüfung vorbereiten! Gleich loslernen.

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Wie Du Dich in der Ausbildung richtig krank meldest https://prozubi.de/blog/2014/12/03/in-der-ausbildung-richtig-krank-melden https://prozubi.de/blog/2014/12/03/in-der-ausbildung-richtig-krank-melden#respond Wed, 03 Dec 2014 10:00:42 +0000 http://www.prozubi.de/blog/?p=1238 Bild: Girl with stomach ache sitting on bed © Alliance / fotolia Husten, Schnupfen, Heiserkeit... Die Zeit der laufenden Nasen hat begonnen! Einer schnieft, der andere hustet munter vor sich hin und aus dem Mülleimer sieht man schon Unmengen von alten Taschentüchern winken ... Damit es in Deinem Ausbildungsbetrieb nicht so drunter und drüber geht, kann man [...]

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Husten, Schnupfen, Heiserkeit…

Die Zeit der laufenden Nasen hat begonnen! Einer schnieft, der andere hustet munter vor sich hin und aus dem Mülleimer sieht man schon Unmengen von alten Taschentüchern winken … Damit es in Deinem Ausbildungsbetrieb nicht so drunter und drüber geht, kann man sich krankmelden und sich mit den eigenen Viren zuhause ins Bett legen. Aber wie meldest Du Dich während Deiner Ausbildung richtig krank und worauf musst Du achten? Das erfährst Du hier:

Auf der sicheren Seite sein:

Willst Du immer auf der sicheren Seite sein, dann könnte ein Blick ins Entgeltfortzahlungsgesetz (auch EFZG genannt) nicht schaden. Hier sind alle rechtlichen Grundlagen und Regeln zum Thema Krankheit am Arbeitsplatz erklärt.

Da nun aber nicht jeder “juristisch” versteht und man sich auch nicht erst einen ganzen Gesetzestext durchlesen muss, um sich im Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule krank zu melden, hab ich Dir hier noch einmal die wichtigsten Punkt in “normales” Deutsch übersetzt.

Muss ich mich krank melden?

Wer wirklich krank ist, sollte immer zuhause bleiben. Es bringt ja nichts, sich als wandelnder Grippevirus zum Betrieb zu schleppen, um dann dort nichts gebacken zu bekommen und andere Kollegen anzustecken. Bist Du also krank: bleib zuhause und kuriere Dich aus.

Der Fairness halber musst Du Deinen Betrieb aber natürlich so schnell wie möglich über Deine Abwesenheit informieren.

Wann sage ich meinem Betrieb bescheid?

So schnell es geht.

Du informierst Deinen Betrieb am gleichen Tag möglichst noch vor Arbeitsbeginn, dass Du nicht zur Arbeit kommen kannst. Außerdem musst Du Deinen Betrieb darauf vorbereiten, wie lange Du voraussichtlich ausfällst. Deine genaue Erkrankung musst Du dabei nicht nennen. Es genügt, wenn Du sagst, dass es nicht schlimm ist und Du in zwei Tagen wieder da bist, oder es sich halt doch um etwas Größeres handelt und Du den Rest der Woche nicht arbeiten kannst.

Wie melde ich mich krank?

Bist Du noch minderjährig kannst Du Deine Eltern bitten, für Dich im Betrieb anzurufen. Bist Du über 18 solltest Du diesen Job selbst übernehmen und einmal kurz bei Deinem Ausbilder oder Chef durchklingeln.

Hab die Nummer am besten immer griffbereit in Deinem Handy eingespeichert.

In Zeiten von Whatsapp und Co. ist es natürlich verlockend, einfach eine kleine SMS oder Mail zu schreiben. Das solltest Du jedoch nicht beim Thema Krankmeldung tun. Du gehst sonst das Risiko ein, dass Deine Krankmeldung irgendwie verloren geht oder übersehen wird. Bei einem Telefonat bist Du dagegen auf der sicheren Seite.

Solltest Du in dem Zeitraum auch Berufsschulunterricht haben, dann musst Du Dich auch dort krank melden!

Wann muss ich zum Arzt?

Das wird in den Betrieben unterschiedliche geregelt. In manchen Betrieben brauchst Du sofort ein Attest und eine Krankschreibung vom Arzt, bei anderen Betrieben genügt es, erst nach drei Tagen eine Krankmeldung vorzulegen. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du das zum einen abklären und zum anderen so früh wie möglich zu einem Arzt gehen.

Krank heißt krank …

und krank sein bedeutet, dass Du zuhause bleibst und Dich auskurierst. Das bedeutet für Dich natürlich, dass Du an den Tagen auch nicht auf irgendwelche Partys, Ausflüge oder Ähnliches gehen solltest. Sich krank zu melden und anschließend durch die Geschäfte zu schlendern und zu shoppen, kommt bei den Chefs nie sehr gut an.

Umgekehrt darf Dein Chef oder Ausbilder Dich nicht zur Arbeit drängen oder irgendwie unter Druck setzen, wenn Du krank bist.

Schlechtes Timing: Urlaub und krank.

Viren und Bazillen haben ein ganz schönes fieses Hobby: Sie suchen sich immer die ungünstigsten Zeitpunkte für eine kleine Krankheit aus. Solltest Du also tatsächlich einmal im Urlaub krank werden, ist das zwar doof, aber nicht so schlimm, wie Du vielleicht denkst.

Denn die Tage, die Du in Deinem Urlaub krank bist, können Dir nicht als Urlaubstage angerechnet werden und Du bekommst sie anschließend wieder gut geschrieben.

Um jedoch bezeugen zu können, dass Du tatsächlich in dem Zeitraum krank warst, musst Du immer eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Hier erfährst Du, was Du tun solltest, wenn Du während der Prüfungszeit krank wirst.

Also: Gute Besserung!

 

 

Bildnachweis: © Alliance – Fotolia.com 

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Was tun, wenn man die Ausbildung abbricht? https://prozubi.de/blog/2014/11/26/tun-wenn-man-die-ausbildung-abbricht https://prozubi.de/blog/2014/11/26/tun-wenn-man-die-ausbildung-abbricht#respond Wed, 26 Nov 2014 10:00:17 +0000 http://www.prozubi.de/blog/?p=1050 Bild: Couple who thinks © alphaspirit / fotolia Ein Ausbildungsabbruch ist gar nicht so selten... ...denn ungefähr 20% aller Azubis brechen ihre Ausbildung ab. Ein solcher Abbruch sollte jedoch gut überlegt werden. Wie machst Du nach einer abgebrochenen Ausbildung weiter? Und worauf musst Du achten? Zahlen und Fakten zum Ausbildungsabbruch: Da circa 20% aller Azubis ihre [...]

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Bild: Couple who thinks © alphaspirit / fotolia

Ein Ausbildungsabbruch ist gar nicht so selten…

…denn ungefähr 20% aller Azubis brechen ihre Ausbildung ab. Ein solcher Abbruch sollte jedoch gut überlegt werden. Wie machst Du nach einer abgebrochenen Ausbildung weiter? Und worauf musst Du achten?

Zahlen und Fakten zum Ausbildungsabbruch:

Da circa 20% aller Azubis ihre Ausbildung abbrechen, kann man ja mal auseinanderpflücken, welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.

In 67% der Fälle kündigt der Azubi dabei selbst seine Ausbildung und nur 32% werden von ihrem Ausbilder gekündigt. Dabei kommt es in der Regel relativ frühzeitig zu einem Abbruch der Ausbildung. Selten bricht ein Azubi die Ausbildung im zweiten oder dritten Lehrjahr ab.

Ausbildungsabbruch ist kein Weltuntergang

Bild: Ängstliche Frau mit Brille © Kitty / fotolia Ein Ausbildungsabbruch ist kein Weltuntergang, auch wenn es sich vielleicht zu Anfang so anfühlen kann.

Was machen Azubis wenn sie die Ausbildung abbrechen?

Die meisten, die ihre Ausbildung abbrechen, schließen hinterher einen Ausbildungsvertrag mit einem anderen Betrieb ab. Jedoch wurden auch 17 % hinterher arbeitslos.

12% gingen danach wieder auf eine Schule oder begannen ein Studium, um ihre Qualifikationen zu verbessern. Es gibt also viele Möglichkeiten, was Du nach einem Ausbildungsabbruch immer noch machen kannst.

Die wichtigsten Punkte: Was machst du nach dem Abbruch?

Wenn Du tatsächlich alle “Für und Wider” abgewogen hast und immer noch Deine Ausbildung abbrechen möchtest, hast Du dennoch ein paar Ansprüche. Zum einen solltest Du Dir ein Arbeitszeugnis von Deinem Betrieb geben lassen. Außerdem müssen Dir Deine Arbeitspapiere gegeben werden, wie zum Beispiel Deine Lohnsteuerkarte.

Zudem hast Du punktgenau bis zu Deinem letzten Arbeitstag einen Anspruch auf Deine Ausbildungsvergütung. Auch Dein Resturlaub und Deine Überstunden werden Dir ausgezahlt.

Im zweiten Schritt musst Du Dich so schnell wie möglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und Dich anschließend neu orientieren. Am besten ist es natürlich, wenn Du Dir vor Deiner Kündigung bereits Gedanken machst, was Du hinterher machen willst. Anschließend musst Du Dich nur noch bewerben.

Arbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabbruch

Bild: Man with binocular © steigele / fotolia Du solltest dich schleunigst nach etwas Neuem umsehen, falls du deine Ausbildung abbrechen möchtest.

Und auch bei Deiner neuen Ausbildung kannst Du auf Prozubi zählen. Schließlich bereiten wir Dich in über 60 kaufmännischen Berufen auf Deine Prüfung vor. Ob Ausbildung im Einzelhandel oder für BürokaufleuteProzubi bietet Dir die Prüfungsvorbereitung für die verschiedensten Berufe.

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Bildnachweis: © alphaspirit – Fotolia.com; © Kitty – Fotolia.com; © steigele – Fotolia.com

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Was passiert bei einer Abmahnung? https://prozubi.de/blog/2014/11/13/passiert-bei-einer-abmahnung-der-ausbildung https://prozubi.de/blog/2014/11/13/passiert-bei-einer-abmahnung-der-ausbildung#respond Thu, 13 Nov 2014 10:00:55 +0000 http://www.prozubi.de/blog/?p=998 Bild: Two young caucasian office worker starting to fight © Nomad_Soul / fotolia Warnung vom Chef Eine Abmahnung ist die gelbe Karte in der Ausbildung; der Schuss vor den Bug und eine Warnung für Dich als Azubi, Dein Verhalten zu ändern. Aber was passiert genau, wenn Du eine Abmahnung bekommst? Was ist eine Abmahnung? Eine [...]

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Bild: Two young caucasian office worker starting to fight © Nomad_Soul / fotolia

Warnung vom Chef

Eine Abmahnung ist die gelbe Karte in der Ausbildung; der Schuss vor den Bug und eine Warnung für Dich als Azubi, Dein Verhalten zu ändern. Aber was passiert genau, wenn Du eine Abmahnung bekommst?

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist der erhobene Zeigefinger Deines Chefs, dass Du etwas getan hast, was ihm ganz und gar nicht gefällt. Er gibt Dir damit zu verstehen, dass er Dir irgendwann kündigen muss, wenn Du Dein Verhalten nicht änderst.

Eine Abmahnung bezieht sich in der Regel auf ein vertragswidriges Verhalten. Gründe dafür können unentschuldigtes Fehlen im Betrieb oder in der Berufsschule sein oder eine mangelnde Bereitschaft sich dem Betrieb anzupassen. Wenn Dir also zum Beispiel einige Male gesagt wurde “Kein Facebook am Arbeitsplatz” und Du trotzdem immer wieder rund um die Uhr online beim Chatten mit Freunden erwischt wirst, ist das ein Grund für eine Abmahnung.

Der Arbeitgeber macht Dir mit einer Abmahnung also deutlich, dass er mit Deinem Verhalten oder Deiner Leistung nicht zufrieden ist.

Anschließend hast Du Gelegenheit, Dich zu entschuldigen und Dein Verhalten zu bessern. Dann kann Dir eigentlich nichts passieren.

Wann wird man wegen Abmahnungen gekündigt?

Bevor man Dich jedoch während der Ausbildung kündigen kann, musst Du mindestens zwei Abmahnungen wegen vertragswidrigem Verhalten bekommen. Diese Abmahnungen müssen dafür einschlägig sein, das bedeutet, dass sie sich auf das selbe Vergehen beziehen müssen, ansonsten wäre die Kündigung nicht gerechtfertigt.

Ein Beispiel: Du bekommst zuerst eine Abmahnung wegen zu spätem Erscheinen am Arbeitsplatz und dann eine Abmahnung wegen Missachten von Sicherheitsvorschriften. Wenn dann wieder etwas vorfällt, kannst Du trotzdem nicht gekündigt werden, weil sich die beiden Abmahnungen auf vollkommen unterschiedliche Sachverhalte beziehen und Du außerdem aus ihnen gelernt hast und jetzt nicht mehr zu spät kommst oder Vorschriften missachtest.

Wenn Du nach einer Abmahnung Dein Verhalten also änderst, wird die Abmahnung gegenstandslos. Ihre Wirkungsdauer kann jedoch nicht genau begrenzt werden und hängt von der Schwere des abgemahnten Vorfalls ab. In der Regel verjährt eine Abmahnung aber nach ein bis zwei Jahren.

Solltest Du doch nach einigen Abmahnungen gekündigt werden, dürfen die Abmahnungen in Deinem Arbeitszeugnis jedoch nicht erwähnt werden.

Was muss die Abmahnung enthalten?

Eine schriftliche Abmahnung besteht, damit sie wirksam ist, aus drei Teilen.

Der erste Teil ist eine genaue Beschreibung des Verhaltens, was abgemahnt werden soll. Dir muss also genau gesagt werden, wann und wo Du was gemacht hast, was Deinem Chef nicht gefällt. Ein einfaches Schlagwort genügt hier nicht. Denn damit Du Dich bessern kannst, musst Du ja genau wissen, was Du falsch gemacht hast.

Außerdem musst Du in der Abmahnung aufgefordert werden, Dein Verhalten zu ändern. Das ist der zweite  Teil. Solltest Du das nicht tun, muss Dir im dritten wichtigen Bestandteil die Kündigung angedroht werden. Wird Dir die Kündigung nicht angedroht, ist es keine echte Abmahnung, sondern eher eine Ermahnung.

Kann man auch ohne Abmahnung gekündigt werden?

Ja, auch das ist möglich. Bei besonders schweren Vertragsverstößen, wie zum Beispiel Diebstahl, kann eine Kündigung auch direkt und ohne Vorwarnung erfolgen. Dabei geht es darum, dass das Vertrauen des Arbeitgebers in den Azubi durch dessen Taten unwiederbringlich zerstört wurde.

 

Bildnachweis: © Nomad_Soul – Fotolia.com

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Der Ausbildungsvertrag – Was steht da drin? https://prozubi.de/blog/2014/10/15/ausbildungsvertrag-was-steht-da-drin https://prozubi.de/blog/2014/10/15/ausbildungsvertrag-was-steht-da-drin#respond Wed, 15 Oct 2014 10:00:00 +0000 http://www.prozubi.de/blog/?p=969 Bild: Discussing project © pressmaster / fotolia Was genau steht in Deinem Ausbildungsvertrag? Du hast es tatsächlich geschafft und Deine Wunschausbildung ergattert! Super! Doch anstatt jetzt bis zum Umfallen feiern zu können, wirst Du schnell von der manchmal öden Bürokratie eingeholt. Eines der wichtigsten Dokumente für Deine Ausbildung ist Dein Ausbildungsvertrag. Und Verträge solltest Du [...]

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Bild: Discussing project © pressmaster / fotolia

Was genau steht in Deinem Ausbildungsvertrag?

Du hast es tatsächlich geschafft und Deine Wunschausbildung ergattert! Super! Doch anstatt jetzt bis zum Umfallen feiern zu können, wirst Du schnell von der manchmal öden Bürokratie eingeholt. Eines der wichtigsten Dokumente für Deine Ausbildung ist Dein Ausbildungsvertrag. Und Verträge solltest Du immer genau durchlesen, ehe Du unterschreibst! Nicht, dass Du sonst hinterher noch auf einem Zeitschriftenabo und einer Waschmaschine sitzen bleibst, die Du eigentlich gar nicht haben wolltest! ;-)

Wie genau kommst du an einen Ausbildungsvertrag?

Um an einen Ausbildungsvertag zu kommen, musst Du Dich natürlich erst einmal bei Unternehmen um eine Ausbildungsstelle bewerben. Unter diesem Link findest Du beispielsweise jede Menge Ausbildungsstellen, falls Du gerade auf der Suche bist. Wenn Du im Bewerbungsprozess überzeugt hast, wird alles weitere in Gang gesetzt. Mit dem Ausbildungsvertrag wird die Einstellung als Azubi abgeschlossen. Meist ist das zuerst nur eine mündliche Zusage, vor Beginn deiner Ausbildung sollte daraus aber ein schriftliches Dokument werden.

In diesem Video werden noch mal alle wichtigen Facts erklärt

Dein Ausbildungsvertrag muss von Deinem Ausbilder und Dir unterschrieben sein. Falls Du noch minderjährig bist, müssen ebenfalls Deine Erziehungsberechtigten, in den meisten Fällen sind das Deine Eltern, den Vertrag unterschreiben.

Was passiert nach unterschreiben des Ausbildungsvertrages?

Ist der Ausbildungsvertrag unterschrieben und vollständig, schickt dein Ausbildungsunternehmen ihn an die zuständige Bearbeitungsstelle. Das kann zum Beispiel die IHK sein, je nachdem wo und in welchem Bereich Du Deine Ausbildung machst. Die IHK oder eine entsprechende andere Institution trägt das Ausbildungsverhältnis ein und stempelt den Vertrag ab. So ist dann alles ganz offiziell und es kann im Prinzip losgehen mit der Ausbildung.

Der abgestempelte Vertrag wird an dein Unternehmen zurückgeschickt. Du solltest Dir von deinem Ausbilder unbedingt einen abgestempelten Vertrag geben lassen.

Was genau muss in Deinem Ausbildungsvertrag stehen?

In § 11 des Berufsbildungsgesetzes ist festgelegt, was in Deinem Ausbildungsvertrag stehen muss und was nicht. Hier kannst Du alles noch einmal ganz genau nachlesen.

Neben Deinem Namen und Deinem Ausbildungsbetrieb wird in dem Vertrag ein betrieblicher Ausbildungsplan festgelegt. Dort drin steht also zum Beispiel, wann Du in welchen Betrieben arbeitest und was Du wann gelernt haben solltest. Dieser Plan wird leider in den meisten Verträgen oft “vergessen”. Wie so ein Plan aussehen könnte, kannst Du unter diesem Link nachlesen.

Außerdem ist in dem Ausbildungsvertrag der Beginn und das Ende deiner Ausbildung vermerkt. Das solltest Du auf jeden Fall kontrollieren, eh Du den Vertrag unterzeichnest. Vor allem, wenn schon klar ist, dass Du die Ausbildung verkürzen könntest, musst Du hier schon einmal sicher gehen, dass die Ausbildungsverkürzung nicht ebenfalls “vergessen” wurde.

Außerdem sollte in Deinem Ausbildungsvertrag vermerkt sein: Dein Ausbildungsort, ob Du außerhalb der Ausbildungsstätte an Seminaren und Lehrgängen teilnehmen wirst und deine tägliche Arbeitszeit. Mehr zum Thema Arbeitszeiten und Überstunden, findest Du hier.

Besonders wichtig für Dich ist auch, dass die Dauer der Probezeit angegeben ist. Je kürzer die ist, umso besser ist es für Dich. Minimal dauert sie mindestens einen Monat, darf aber die maximale Zeit von vier Monaten aber nicht überschreiten. Mehr zum Thema Probezeit gibt es hier.

Auch dein Gehalt muss erwähnt werden

Kommen wir nun zu etwas, was auf jeden Fall wichtig ist: Dein Gehalt! In deinem Ausbildungsvertrag muss Dein Ausbilder die Brutto-Ausbildungsvergütung für jedes Lehrjahr festgelegt haben. Das Gleiche gilt für den jährlichen Urlaubsanspruch. Wie viel Urlaub Dir gesetzlich zusteht, kannst Du hier noch einmal nachlesen.

Außerdem sollte Dein Arbeitgeber in Deinem Vertrag die Bedingungen nennen, wann und wie Du den Ausbildungsvertrag kündigen kannst.

Das sind also die Aspekte, auf die Du in Deinem Ausbildungsvertrag unbedingt achten solltest. Nun zu den Dingen, die nicht in Deinem Ausbildungsvertrag stehen dürfen:

Was ist verboten im Ausbildungsvertrag?

Es gibt tatsächlich ein paar Dinge, die Dein Arbeitgeber von Dir vertraglich nicht verlangen darf. Tut er es doch, ist der ganze Ausbildungsvertrag eigentlich nicht gültig.

So darf Dein Ausbilder Dich zum Beispiel zu Beginn Deiner Ausbildung nicht vertraglich dazu zwingen, nach der Ausbildung in demselben Betrieb weiterzuarbeiten. Eine Übernahme nach der Ausbildung kann in der Regel nämlich erst in dem letzten halben Jahr Deiner Ausbildung ausgehandelt werden.

In dem Vertrag darf auch nicht stehen, dass Du Deinen Beruf hinterher nur eingeschränkt ausüben darfst, oder während deiner Ausbildung Geld für extra Seminare an Deinen Betrieb zahlen musst.

Auch darf es keinen Vermerk geben, in dem steht, dass Du eine Strafe zahlen müsstest, wenn du beispielsweise vor dem Auslaufen des Vertrags kündigst oder Du etwas beschädigst.

Jetzt solltest du einen ganz guten Überblick über die Inhalte in deinem Ausbildungsvertrag haben. Vielleicht interessiert Dich ja noch, wie Du Deine Ausbildung verkürzen könntest,  was es alles zum Arbeitszeugnis zu wissen gibt, oder welchen Anspruch Du selbst auf Schadensersatz hast.

Prüfungsvorbereitung mit Prozubi – So lernt man heutzutage!

Du steckst mitten in Deiner Ausbildung und lernst gerade schon fleißig für deine Zwischen– oder Abschlussprüfung? Mit Prozubi.de, der neuen Online-Lernplattform, mit der sich kaufmännische Auszubildende auf ihre Zwischen- und Abschlussprüfung vorbereiten können, kannst auch Du Dich perfekt vorbereiten. Prozubi hilft mit seinem einzigartigen Lernkonzept aus Wissensvermittlung und Lernkontrolle Auszubildenden dabei, ihre Prüfung gut zu bestehen.

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Fotonachweise: © Deutsche Gesetze – FotoDB

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Rechtsberatung für Azubis https://prozubi.de/blog/2014/09/29/rechtsberatung-fur-azubis-hilfe-in-ausbildung https://prozubi.de/blog/2014/09/29/rechtsberatung-fur-azubis-hilfe-in-ausbildung#respond Mon, 29 Sep 2014 10:00:38 +0000 http://www.prozubi.de/blog/?p=1160 Wer hilft mir in der Ausbildung? Ab und zu kommt es während einer Ausbildung zu Meinungsverschiedenheiten. Doch manche Auseinandersetzungen gehen über die Benutzung der Kaffeemaschine oder des Kopierers hinaus. Wenn es so schlimm wird, dass Du nicht mehr weißt, wo Dir der Kopf steht und am liebsten ganz woanders sein würdest, ist es für Dich [...]

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Wer hilft mir in der Ausbildung?

Ab und zu kommt es während einer Ausbildung zu Meinungsverschiedenheiten. Doch manche Auseinandersetzungen gehen über die Benutzung der Kaffeemaschine oder des Kopierers hinaus. Wenn es so schlimm wird, dass Du nicht mehr weißt, wo Dir der Kopf steht und am liebsten ganz woanders sein würdest, ist es für Dich von Vorteil, wenn Du Deine Rechte kennst. Hier erfährst Du also alle nötigen Tipps, wo Du Dir Hilfe holen kannst und welche Gesetze und Ansprechpartner es für Dich als Azubi gibt.

Welche Anlaufstellen gibt es?

Bei kleineren Problemen solltest Du immer versuchen, Deine Angelegenheiten innerhalb Deiner Ausbildungsfirma zu klären. Hier kannst Du Dich zum Beispiel an den Betriebs- oder Personalrat wenden. Dieser Rat versucht dann zunächst intern Deine Probleme zu lösen, ohne dass Du sofort daran denken musst, Deine Ausbildung abzubrechen oder hohe Anwaltskosten zu bezahlen.

Wenn das nicht hilft, musst Du Dich jedoch wohl oder übel an externe Personen wenden, um Dein Recht zu erlangen. Hierfür kannst Du Dich zunächst an Deine zuständige Stelle wenden. Das ist je nach Deiner Ausbildung entweder die Handwerkskammer oder die IHK. Die haben extra dafür Ausbildungsberater.

Welche Stelle genau für Dich zuständig ist, erfährst Du aus Deinem Ausbildungsvertrag. Der muss von eben dieser Stelle abgestempelt werden.

Eine andere Anlaufstelle für Dich kann Deine Berufsschule sein. Dort gibt es inzwischen fast immer Beratungslehrer oder Berufsschulsozialarbeiter, die sich auf dem Gebiet auskennen und Dir helfen werden die optimale Lösung für Deine Probleme zu finden.

In vielen Städten oder Bundesländern gibt es inzwischen auch soziale Beratungsstellen, die Dich kostenlos in Sachen Recht beraten und Dich unterstützen.

Für die Stadt München wäre das zum Beispiel “azuro“. Allgemein gibt es sonst auch das Onlineportal “Dr. Azubi“.

Gegen ein Prozent Deines monatlichen Bruttogehalts kannst Du auch Mitglied in einer Gewerkschaft werden. Als ein solches Mitglied kannst Du Dich jederzeit kostenlos beraten lassen und hast noch einen Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht.

Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, kannst Du Dich natürlich auch an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Ohne diese Versicherung wird das jedoch oft sehr teuer.

Wann es sich lohnt für das eigene Recht zu kämpfen:

Wenn Du wissen willst, ob es die Sache wirklich wert ist um rechtliche Schritte einzuleiten, solltest Du natürlich wissen, was genau Deine Rechte sind. Um das genau nachzulesen, gibt es die verschiedensten Gesetze, die für Dich gelten. Hier findest Du die wichtigsten:

Das Berufsbildungsgesetz, das BBiG ist das wichtigste Gesetz für Dich. Hier findest Du Infos über die Regelungen in Deinem Ausbildungsvertrag oder wie die Prüfungen ablaufen müssen. Auch Bedingungen für Kündigungen werden dort festgelegt sowie was genau deine Pflichten und die Pflichten Deines Ausbilders sind. Hier findest Du dazu sonst auch einen erklärenden Blog.

Ebenfalls wichtig, wenn Du noch unter 18 Jahre alt bist, ist: Das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es regelt Deine Arbeitszeiten bist Du 18 bist. Danach übernimmt das Arbeitszeitgesetz diese Aufgabe.

Weitere wichtige Dokumente, in denen Du eine Menge Regelungen und Richtlinien finden kannst, sind die Ausbildungsordnung, der Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung und natürlich Dein Ausbildungsvertrag.

Prüfungsvorbereitung mit Prozubi – So lernt man heutzutage!

Du lernst gerade schon fleißig für deine Zwischen– oder Abschlussprüfung? Mit Prozubi.de, der neuen Online-Lernplattform, mit der sich kaufmännische Auszubildende auf ihre Zwischen- und Abschlussprüfung vorbereiten können, kannst auch Du dich perfekt vorbereiten. Prozubi hilft mit seinem einzigartigen Lernkonzept aus Wissensvermittlung und Lernkontrolle Auszubildenden dabei, ihre Prüfung gut zu bestehen.

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Bildnachweis: Tim Reckmann – Flickr 

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Wissenswertes über Deine Ausbildungsvergütung https://prozubi.de/blog/2014/09/26/wissenswertes-ueber-deine-ausbildungsverguetung https://prozubi.de/blog/2014/09/26/wissenswertes-ueber-deine-ausbildungsverguetung#comments Fri, 26 Sep 2014 08:30:50 +0000 http://www.prozubi.de/blog/?p=1216 Bild: Frau mit Sparschwein hält Daumen hoch © Robert Kneschke / fotolia Brutto und Netto Ich weiß zwar nicht, wie es Euch geht, aber ich kann mir nie merken, was jetzt Brutto und was Netto bedeutet. Hier also die Lösung und was das für Dein Gehalt während der Ausbildung bedeutet einmal erklärt. Was ist Brutto? Die [...]

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Bild: Frau mit Sparschwein hält Daumen hoch © Robert Kneschke / fotolia

Brutto und Netto

Ich weiß zwar nicht, wie es Euch geht, aber ich kann mir nie merken, was jetzt Brutto und was Netto bedeutet. Hier also die Lösung und was das für Dein Gehalt während der Ausbildung bedeutet einmal erklärt.

Was ist Brutto?

Die Wörter Brutto und Netto kommen beide ursprünglich aus dem Italienischen und bedeuten soviel wie “mit Verpackung” und “ohne Verpackung”.

Brutto bedeutet nun “MIT Verpackung”, also mit Steuern. Die Steuern wurden zu dem Zeitpunk noch nicht von Deinem Gehalt abgezogen. Du bekommst also nicht Dein reines Bruttogehalt ausgezahlt, sondern das, was davon nach Abzug der Steuern noch übrig ist. Daher ist Dein Bruttogehalt auch immer höher als der Nettobetrag.

Was ist Netto?

Netto bedeutet dementsprechend übersetzt “OHNE Verpackung”.  Vergleichst Du das zum Beispiel mit Gewichten von Waren im Supermarkt, wirst Du feststellen, dass das Nettogewicht ohne Verpackung niedriger ist als das Bruttogewicht mit der Verpackung. Genauso verhält es sich auch mit dem Geld.

Das, was Du am Ende also auf Deinem Konto siehst, ist das, was Dir tatsächlich zur Verfügung steht.

Was bedeutet das für Deine Ausbildung?

In Deinem Ausbildungsvertrag steht das Bruttogehalt. Auf Deinem Konto liegt hinterher jedoch nur das Netto-Gehalt, weil Beiträge für Steuern, Sozialversicherung und Lohnsteuer davon abgehen.

Wenn Dein Betrieb nicht selbst eine Ausbildungsvergütung für Dich festgelegt hat, gilt zuerst der Tarifvertrag der Branche. Existieren auch dort keine Richtlinien, wird Deine Vergütung von den zuständigen Kammern festgelegt. Du kannst also entweder dort oder bei der Arbeitsagentur nachfragen, wie hoch Dein Gehalt ungefähr sein wird.

Eine hohe Ausbildungsvergütung muss aber nicht immer etwas Gutes bedeuten. Verdienst Du “zuviel” Geld verlierst Du den Anspruch auf Kindergeld und Berufsausbildungsbeihilfe und am Ende stehst Du dann mit genau soviel Geld da, wie jemand, der ein niedriges Gehalt hat, aber die ganze Unterstützung bekommt.

Wann ist mein Gehalt auf dem Konto?

Laut §18 des BBiG muss Dein Gehalt spätestens bis zum letzten Arbeitstag des Monats auf Dein Konto überwiesen werden. Beginnst Du Deine Ausbildung jedoch in der Mitte des Monats muss Dir Dein Gehalt für den ersten Monat anteilig gezahlt werden. Das heißt am Ende des Monats wird gerechnet, wie viele Tage Du bisher gearbeitet hast. Für jeden dieser Tage steht Dir 1/30 Deines Monatsgehalts zu.

Wenn Dein Gehalt mal nicht pünktlich Ende des Monats auf dem Konto ist, solltest Du das nicht verdrängen, sondern sofort klären und Dich im Notfall mit einer schriftlichen Geltendmachung wehren.

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Bildnachweis: © Robert Kneschke – Fotolia.com

 

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Probezeit in der Ausbildung https://prozubi.de/blog/2014/09/11/risiken-und-nebenwirkungen-der-probezeit-der-ausbildung https://prozubi.de/blog/2014/09/11/risiken-und-nebenwirkungen-der-probezeit-der-ausbildung#respond Thu, 11 Sep 2014 10:00:14 +0000 http://www.prozubi.de/blog/?p=995 Bild: lachende studenten mit laptop im seminar © contrastwerkstatt / fotolia Alles, was Du über die Probezeit wissen musst Die erste Hürde ist geschafft und Du hast einen Ausbildungsplatz ergattert. Doch nun steht schon die nächste Herausforderung an: Die Probezeit. Die Probezeit in der Ausbildung birgt für Dich als Azubi sowohl Chancen als auch Risiken. [...]

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Alles, was Du über die Probezeit wissen musst

Die erste Hürde ist geschafft und Du hast einen Ausbildungsplatz ergattert. Doch nun steht schon die nächste Herausforderung an: Die Probezeit. Die Probezeit in der Ausbildung birgt für Dich als Azubi sowohl Chancen als auch Risiken. Was Du also alles darüber wissen solltest, erfährst Du hier:

Die Länge der Probezeit

Laut dem normalen Arbeitsrecht und normalen Jobs beträgt die Probezeit immer ein halbes Jahr, also 6 Monate. In der Ausbildung ist das jedoch etwas ganz Anderes!

Während Deiner Ausbildung gelten für Dich als Auszubildender ein paar besondere Regeln. Zu Beginn Deiner Ausbildung darf die Probezeit nicht kürzer als einen Monat und höchstens vier Monate sein. Das kannst Du auch in §20 des Berufsbildungsgesetz nachlesen. Üblich ist, dass diese maximale Zeit auch voll und ganz in Anspruch genommen wird.

Die einzige Ausnahme in dem Fall machen Ausbildungsberufe in der Altenpflege. Sie unterliegen dem Altenpflegegesetz, das eine Probezeit von 6 Monaten vorschreibt.

Sinn und Zweck der Probezeit

Während der Probezeit sollen Du als Azubi und Dein Ausbilder prüfen, ob Du die richtige Wahl getroffen hast. Dein Ausbilder wird also darauf achten, ob Du für den Ausbildungsberuf und den Betrieb geeignet bist oder ob Du woanders glücklicher werden würdest.

Deshalb achtet Dein Ausbilder während der Probezeit auf folgende Punkte:

  • zeigst Du Interesse an dem Beruf?
  • bist Du körperlich für den Beruf geeignet?
  • passt Du in den Betrieb?
  • verhältst Du Dich angemessen gegenüber Vorgesetzten und Kollegen?
  • sind die Anfangsleistungen in Ordnung, hast Du ein gewisses Grund-Talent für den Beruf?
  • hast Du das nötige Durchhaltevermögen die Ausbildung auch zu beenden?
  • bist Du fleißig in der Berufsschule?
  • wie ist Dein Umgang mit Kritik?

Wie kann man die Probezeit verkürzen?

Die Probezeit kannst Du eigentlich nur verkürzen, wenn Du vorher bereits einige Zeit in dem Betrieb gearbeitet hast. Dann kennt Dich Dein Ausbilder und kann Dich in der Regel besser einschätzen, deshalb sind dann nicht die vollen vier Monate als Probezeit notwendig.

Deine vorherige Beschäftigung in den Betrieb sollte jedoch auch mit Deinen Ausbildungsinhalten in Verbindung stehen, damit Du darauf einen Anspruch hast.

Wann wird die Probezeit verlängert?

Ja, die Probezeit kann auch verlängert werden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn Deine Ausbildung während der eigentlichen Probezeit länger als ein Drittel ausgefallen ist. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Du sehr lange krank warst.

Eine solche Verlängerung muss jedoch vorher vereinbart werden. Wenn von vornherein eine längere Probezeit in Deinem Ausbildungsvertrag angegeben ist, ist diese nichtig. Bis auf die Ausnahme in der Altenpflege darf die Probezeit nicht ohne Ausfälle länger als 4 Monate dauern.

Die Risiken und Nebenwirkungen …

Die Probezeit als eine Bedenkzeit für Auszubildende und Ausbilder anzusetzen, ist ja in der Regel gut. Jedoch sollte Dir bewusst sein, dass es während der Probezeit keine Kündigungsfrist gibt. Du kannst also von heute auf morgen von Deinem Ausbilder gekündigt werden. Im Gegenzug verfügst Du jedoch auch über dieselbe Macht , Deinen Ausbildungsplatz aufzugeben, ohne auf Fristen achten zu müssen. Diese Kündigungen, egal von wessen Seite sie ausgehen, müssen ebenfalls schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung hat noch keine Geltung.

Schwangere, Schwerbehinderte oder Mitglieder der Jugendvertretung genießen jedoch Sonderrechte und verfügen schon während der Probezeit in der Ausbildung über einen Kündigungsschutz.

Urlaub kannst Du während der Probezeit noch nicht nehmen. Mach also, am besten bevor Du mit der Ausbildung beginnst, noch einmal einen Trip in die Sonne.

Du solltest Deinen Ausbildungsplatz natürlich nur nach genauer Überlegung kündigen und Dir auch über die Folgen Deiner Kündigung im Klaren sein.

Sollte Dein Betrieb Dich während der Probezeit kündigen, solltest Du ein paar Punkte abklären und prüfen:

  • Melde Dich umgehend arbeitslos!
  • Bewirb Dich wo Du nur kannst. Um so schnell wie möglich etwas Neues zu bekommen, solltest Du auch öfter mal zum Telefonhörer greifen, das geht schneller als eine neue Bewerbung zu schrieben.
  • Sprich mit Deinem Berufsschullehrer, damit Du, vorausgesetzt Du willst in dem Beruf bleiben, noch weiter die Schule besuchen kannst.
  • Ausbildungsvergütung, Urlaub und ein Arbeitszeugnis stehen Dir bis zu dem Tag Deiner Kündigung zu.

Und auch wenn  die Probezeit noch ganz am Anfang Deiner Ausbildung ist, die Zeit vergeht schneller als Du denkst und bald stehen Prüfungen wie die Zwischenprüfung oder die Abschlussprüfung an. Damit Du Dich optimal darauf vorbereiten kannst, findest Du bei Prozubi online Lernvideos und Übungsaufgaben mit allen prüfungsrelevanten Inhalten. Schau doch gleich mal in unserem Shop vorbei und teste Prozubi gratis zur Vorbereitung auf Deine Zwischen- und Abschlussprüfung.

 

Bildnachweis: carolynprncss – Flickr 

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Während der Ausbildung ins Ausland https://prozubi.de/blog/2014/08/20/waehrend-der-ausbildung-ins-ausland https://prozubi.de/blog/2014/08/20/waehrend-der-ausbildung-ins-ausland#respond Wed, 20 Aug 2014 10:00:05 +0000 http://www.prozubi.de/blog/?p=1089 Bild: City Tour © lassedesignen / fotolia Immer mehr junge Menschen wollen einen Teil ihres Lebens im Ausland verbringen. Es verbessert Deine Berufschancen und ist nebenbei auch ein ganz einmaliges Erlebnis. Leider gehörte es bis jetzt nicht zum normalen Werdegang eines Azubis, wie gesagt, bis jetzt! Denn nun gibt es ein neues Gesetz! Was das für [...]

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Bild: City Tour © lassedesignen / fotolia

Immer mehr junge Menschen wollen einen Teil ihres Lebens im Ausland verbringen. Es verbessert Deine Berufschancen und ist nebenbei auch ein ganz einmaliges Erlebnis. Leider gehörte es bis jetzt nicht zum normalen Werdegang eines Azubis, wie gesagt, bis jetzt! Denn nun gibt es ein neues Gesetz! Was das für dich als Azubi bedeutet, erfährst du hier:

Das Gesetz, welches alles verändert:

§ 2 Abs. 3 und § 76 Abs. 3 des BBiG schafft Dir nun Möglichkeiten! Diese Gesetze erlauben es Dir, einen Teil Deiner Ausbildung im Ausland zu verbringen, ohne dass sich dadurch deine Ausbildungszeit verlängert oder das Ausbildungsverhältnis unterbrochen werden muss. Also Koffer gepackt und ab dafür in die große weite Welt!

Hier siehst Du, wie es funktioniert

Nun, Du musst dafür natürlich eine Vereinbarung mit Deinem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule treffen und Dir auch noch ein passendes Ausbildungsunternehmen im Ausland suchen … Es ist schon nicht so leicht, während der Ausbildung ins Ausland zu gehen. Das liegt daran, dass die Ausbildungen im Ausland sich oft sehr stark von dem Ausbildungsverfahren in Deutschland unterscheiden. Je mehr Azubis es jedoch schaffen, desto populärer wird das Ganze! Wann Du Deinen Auslandsaufenthalt planst und mit deinem Ausbilder vereinbarst, ist im Grunde egal. Es sollte jedoch rechtzeitig sein. Die Planung und Organisation wird einige Zeit in Anspruch nehmen, fang’ also lieber früher als später damit an. Wenn Dein Auslandsaufenthalt vereinbar ist, muss Dein Vertrag geändert werden, damit er dort vermerkt werden kann. Dein Betrieb muss das dann auch der IHK sofort mitteilen!

Was ist erlaubt und was nicht während eines Auslandsaufenthalts?

Wenn Du ins Ausland gehst, darf die Gesamtdauer Deines Auslandsaufenthalts nicht über ein Viertel der Zeit Deiner vorgesehenen Ausbildungsdauer überschreiten. Die meisten Ausbildungen dauern ungefähr drei Jahre, also darfst Du dann nicht länger als ungefähr neun Monate im Ausland sein.

Dabei solltest Du darauf achten, dass Du auch im Ausland krankenversichert bist. Das findest Du am besten heraus, indem Du Deine Krankenkasse anrufst. In Ländern der EU solltest Du aber generell versichert sein, außerhalb der EU kann es jedoch sein, dass Du Zusatzversicherungen oder Ähnliches abschließen musst, um Versicherungslücken vorzubeugen.

Das Ausbildungsziel darf nicht vergessen werden

Außerdem soll Dein Auslandsaufenthalt natürlich dazu genutzt werden, um Dein Ausbildungsziel weiter zu verfolgen. Du kannst also währenddessen nicht so einfach Urlaub machen, sondern musst in einem Betrieb arbeiten, sodass Dir die Zeit dort als Teil der Berufsausbildung anerkannt werden kann.

Aus dem Grund muss für Auslandsaufenthalte, die über vier Wochen dauern, ein gesonderter Ausbildungsplan erstellt werden. So ein Auslandsaufenthalt während der Ausbildung erfordert also ein Menge Planung im Vorfeld. Außerdem musst Du noch mit Deiner Berufsschule abklären, dass Du für die Zeit im Ausland vom Unterricht beurlaubt werden kannst. Das, was Du dann in der Zeit im Ausland verpasst, musst Du später leider nachholen.

Sprachkenntnisse sind meistens Voraussetzung

Übrigens musst Du Dich während Deiner Zeit in einem anderen Land natürlich auch irgendwie verständlich machen können und darfst während deiner Arbeit im Betrieb nicht nur Bahnhof verstehen. Es ist also nicht möglich, dass Du Dir die nötigen Sprachkenntnisse erst dort aneignest. Sie sind meist Voraussetzung dafür, dass Du überhaupt ins Ausland darfst. Wenn du also zum Beispiel in Portugal arbeiten möchtest, ohne Portugiesisch zu sprechen, ist es gut möglich, dass Du das gar nicht darfst.

Wer sind die ersten Ansprechpartner?

Die erste Anlaufstelle, wenn Du einen Teil deiner Ausbildung im Ausland machen möchtest, ist die für Dich zuständige Kammer, also die IHK oder die Handwerkskammer. Sie können Dir meist schon sehr genaue Infos geben, was möglich ist und was nicht. Ansonsten kannst Du Dich auch beim Europaservice der Bundesagentur für Arbeit informieren.

Du hast noch nicht genug? Weitere Infos zu Auslandsaufenthalten während der Ausbildung gibt es hier.

Eine Sache noch..

Auch der schönste Auslandsaufenthalt hat einmal ein Ende und dann wird es langsam Zeit sich auf die IHK-Abschlussprüfung vorzubereiten. Mit Prozubi kannst Du Dich anschließend bequem von zu Hause online auf Deine Zwischen- und Abschlussprüfung vorbereiten. Nutze hunderte Lernvideos, die alle prüfungsrelevanten Inhalte leicht verständlich erklären und bereite Dich bestmöglich auf Deine Prüfung vor. Darüber hinaus stehen Dir tausenden Übungsfragen zur Verfügung, mit denen Du Dein Wissen anschließend überprüfen kannst. Teste Prozubi jetzt gratis zur Vorbereitung auf Deine Zwischen- und Abschlussprüfung.

In unserem Shop für die Abschlussprüfung findest Du tolle Angebote für VerkäuferInnen, Kaufleute im Einzelhandel und viele weitere Berufe!

Bildnachweis: © lassedesignen – Fotolia.com

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Kann man die Ausbildung auch verlängern? https://prozubi.de/blog/2014/08/13/kann-man-die-ausbildung-auch-verlangern https://prozubi.de/blog/2014/08/13/kann-man-die-ausbildung-auch-verlangern#respond Wed, 13 Aug 2014 10:00:48 +0000 http://www.prozubi.de/blog/?p=1039 Bild: Businessman pulling a clock hand backwards © Tijana / fotolia Alles braucht seine Zeit Genauso, wie man eine Ausbildung auch verkürzen kann, kannst Du sie unter gewissen Umständen auch verlängern. Welche Kriterien Du dafür erfüllen musst und was das für Dich bedeutet, zeige ich Dir hier. Wann kannst Du Deine Ausbildung verlängern? Deine Ausbildung [...]

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Alles braucht seine Zeit

Genauso, wie man eine Ausbildung auch verkürzen kann, kannst Du sie unter gewissen Umständen auch verlängern. Welche Kriterien Du dafür erfüllen musst und was das für Dich bedeutet, zeige ich Dir hier.

Wann kannst Du Deine Ausbildung verlängern?

Deine Ausbildung kannst Du verlängern, wenn Du Deinem Ausbildungsziel aus irgendeinem Grund hinterherhinkst und deswegen bei der Abschlussprüfung durchfallen könntest.

Wenn Du zum Beispiel auch bei der Zwischenprüfung miserabel abgeschnitten hast, kann das auch schon bewirken, dass Du Deine Ausbildung verlängern darfst, um den Stoff aufzuholen.

Den gleichen Anspruch hast Du auch nach einem Ausfall der Ausbildung durch z.B. eine längere Krankheit.

Wenn Du die Abschlussprüfung trotz guter Vorbereitung nicht bestehen solltest, wird Deine Ausbildung automatisch bis zum nächsten Prüfungstermin verlängert.

Genaueres wird in §8 des Berufsbildungsgesetz festgelegt.

Wie verlängere ich meine Ausbildung?

Solltest Du Deine Ausbildung verlängern wollen, musst Du so früh wie nur möglich einen Antrag bei der für Dich zuständigen Stelle, wie der IHK, einreichen.

Sie prüfen Deinen Antrag und haben auch das Recht ihn abzulehnen, wenn sie ihn ungerechtfertigt finden. Dann kannst Du Dich gegebenenfalls an Deine Gewerkschaft wenden und Einspruch einlegen.

Natürlich solltest Du diese Verlängerung zuvor mit Deinem Ausbilder absprechen.

Was bewirkt die Verlängerung der Ausbildung?

Wenn Du Deine Ausbildung verlängerst, hast Du mehr Zeit, den verlorenen Stoff wieder aufzuholen und mit einer guten Abschlussnote nach Hause zu gehen. Möglicherweise hast Du dann auch einen Anspruch auf Nachhilfe.

Sollte es jedoch die Schuld Deines Betriebs sein, dass Du nicht rechtzeitig fit für die Prüfung bist, hast Du eventuell einen Anspruch auf Schadensersatz.

Mit den Videos von Prozubi kannst Du Dich schnell und einfach auf die Prüfung vorbereiten und verpassten Stoff nachholen. Und das, was Du schon weißt, kannst Du mit Prozubi noch einmal einfach zusammengefasst festigen. In unserem Shop für die Abschlussprüfung findest Du tolle Angebote für VerkäuferInnen, Kaufleute im Einzelhandel und viele weitere Berufe!

 

Bildnachweis: © Tijana – Fotolia.com

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