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Was genau steht in Deinem Ausbildungsvertrag?

Du hast es tatsächlich geschafft und Deine Wunschausbildung ergattert! Super! Doch anstatt jetzt bis zum Umfallen feiern zu können, wirst Du schnell von der manchmal öden Bürokratie eingeholt. Eines der wichtigsten Dokumente für Deine Ausbildung ist Dein Ausbildungsvertrag. Und Verträge solltest Du immer genau durchlesen, ehe Du unterschreibst! Nicht, dass Du sonst hinterher noch auf einem Zeitschriftenabo und einer Waschmaschine sitzen bleibst, die Du eigentlich gar nicht haben wolltest! ;-)

Wie genau kommst du an einen Ausbildungsvertrag?

Um an einen Ausbildungsvertag zu kommen, musst Du Dich natürlich erst einmal bei Unternehmen um eine Ausbildungsstelle bewerben. Unter diesem Link findest Du beispielsweise jede Menge Ausbildungsstellen, falls Du gerade auf der Suche bist. Wenn Du im Bewerbungsprozess überzeugt hast, wird alles weitere in Gang gesetzt. Mit dem Ausbildungsvertrag wird die Einstellung als Azubi abgeschlossen. Meist ist das zuerst nur eine mündliche Zusage, vor Beginn deiner Ausbildung sollte daraus aber ein schriftliches Dokument werden.

In diesem Video werden noch mal alle wichtigen Facts erklärt

Dein Ausbildungsvertrag muss von Deinem Ausbilder und Dir unterschrieben sein. Falls Du noch minderjährig bist, müssen ebenfalls Deine Erziehungsberechtigten, in den meisten Fällen sind das Deine Eltern, den Vertrag unterschreiben.

Was passiert nach unterschreiben des Ausbildungsvertrages?

Ist der Ausbildungsvertrag unterschrieben und vollständig, schickt dein Ausbildungsunternehmen ihn an die zuständige Bearbeitungsstelle. Das kann zum Beispiel die IHK sein, je nachdem wo und in welchem Bereich Du Deine Ausbildung machst. Die IHK oder eine entsprechende andere Institution trägt das Ausbildungsverhältnis ein und stempelt den Vertrag ab. So ist dann alles ganz offiziell und es kann im Prinzip losgehen mit der Ausbildung.

Der abgestempelte Vertrag wird an dein Unternehmen zurückgeschickt. Du solltest Dir von deinem Ausbilder unbedingt einen abgestempelten Vertrag geben lassen.

Was genau muss in Deinem Ausbildungsvertrag stehen?

In § 11 des Berufsbildungsgesetzes ist festgelegt, was in Deinem Ausbildungsvertrag stehen muss und was nicht. Hier kannst Du alles noch einmal ganz genau nachlesen.

Neben Deinem Namen und Deinem Ausbildungsbetrieb wird in dem Vertrag ein betrieblicher Ausbildungsplan festgelegt. Dort drin steht also zum Beispiel, wann Du in welchen Betrieben arbeitest und was Du wann gelernt haben solltest. Dieser Plan wird leider in den meisten Verträgen oft „vergessen“. Wie so ein Plan aussehen könnte, kannst Du unter diesem Link nachlesen.

Außerdem ist in dem Ausbildungsvertrag der Beginn und das Ende deiner Ausbildung vermerkt. Das solltest Du auf jeden Fall kontrollieren, eh Du den Vertrag unterzeichnest. Vor allem, wenn schon klar ist, dass Du die Ausbildung verkürzen könntest, musst Du hier schon einmal sicher gehen, dass die Ausbildungsverkürzung nicht ebenfalls „vergessen“ wurde.

Außerdem sollte in Deinem Ausbildungsvertrag vermerkt sein: Dein Ausbildungsort, ob Du außerhalb der Ausbildungsstätte an Seminaren und Lehrgängen teilnehmen wirst und deine tägliche Arbeitszeit. Mehr zum Thema Arbeitszeiten und Überstunden, findest Du hier.

Besonders wichtig für Dich ist auch, dass die Dauer der Probezeit angegeben ist. Je kürzer die ist, umso besser ist es für Dich. Minimal dauert sie mindestens einen Monat, darf aber die maximale Zeit von vier Monaten aber nicht überschreiten. Mehr zum Thema Probezeit gibt es hier.

Auch dein Gehalt muss erwähnt werden

Kommen wir nun zu etwas, was auf jeden Fall wichtig ist: Dein Gehalt! In deinem Ausbildungsvertrag muss Dein Ausbilder die Brutto-Ausbildungsvergütung für jedes Lehrjahr festgelegt haben. Das Gleiche gilt für den jährlichen Urlaubsanspruch. Wie viel Urlaub Dir gesetzlich zusteht, kannst Du hier noch einmal nachlesen.

Außerdem sollte Dein Arbeitgeber in Deinem Vertrag die Bedingungen nennen, wann und wie Du den Ausbildungsvertrag kündigen kannst.

Das sind also die Aspekte, auf die Du in Deinem Ausbildungsvertrag unbedingt achten solltest. Nun zu den Dingen, die nicht in Deinem Ausbildungsvertrag stehen dürfen:

Was ist verboten im Ausbildungsvertrag?

Es gibt tatsächlich ein paar Dinge, die Dein Arbeitgeber von Dir vertraglich nicht verlangen darf. Tut er es doch, ist der ganze Ausbildungsvertrag eigentlich nicht gültig.

So darf Dein Ausbilder Dich zum Beispiel zu Beginn Deiner Ausbildung nicht vertraglich dazu zwingen, nach der Ausbildung in demselben Betrieb weiterzuarbeiten. Eine Übernahme nach der Ausbildung kann in der Regel nämlich erst in dem letzten halben Jahr Deiner Ausbildung ausgehandelt werden.

In dem Vertrag darf auch nicht stehen, dass Du Deinen Beruf hinterher nur eingeschränkt ausüben darfst, oder während deiner Ausbildung Geld für extra Seminare an Deinen Betrieb zahlen musst.

Auch darf es keinen Vermerk geben, in dem steht, dass Du eine Strafe zahlen müsstest, wenn du beispielsweise vor dem Auslaufen des Vertrags kündigst oder Du etwas beschädigst.

Jetzt solltest du einen ganz guten Überblick über die Inhalte in deinem Ausbildungsvertrag haben. Vielleicht interessiert Dich ja noch, wie Du Deine Ausbildung verkürzen könntest,  was es alles zum Arbeitszeugnis zu wissen gibt, oder welchen Anspruch Du selbst auf Schadensersatz hast.

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