Im Rahmen Deiner Ausbildung wirst Du wahrscheinlich schon früh mit dem Begriff „Kaufmann“ in Berührung kommen. Vielleicht weißt Du ja auch bereits, dass „Kaufmann“ nicht einfach nur eine Berufsbezeichnung, sondern die Kaufmannseigenschaft ein klar definierter Rechtsbegriff ist. Dieser Punkt ist vor allem für Deine Vorbereitung auf die IHK-Abschlussprüfung extrem wichtig, weil Du dort Begriffe sauber unterscheiden und Fälle richtig einordnen musst. Was Du dazu wissen solltest, zeigen wir Dir jetzt.
Was bedeutet "Kaufmannseigenschaft"?
„Kaufmann“ ist im rechtlichen Sinn ein feststehender Begriff: Ein Kaufmann ist jemand, der ein Handelsgewerbe betreibt oder im Handelsregister eingetragen ist.
Wichtig ist dabei auch:
- Ein Kaufmann kann eine natürliche Person sein, also ein Mensch, unabhängig vom Geschlecht.
- Ein Kaufmann kann aber auch eine juristische Person sein, also zum Beispiel ein Unternehmen.
Die Kaufmannseigenschaft bedeutet einfach, dass Du oder ein Unternehmen im Sinne des Gesetzes als „Kaufmann“ gilt. Für die Ausbildung und die Prüfung ist vor allem entscheidend, ab wann diese Kaufmannseigenschaft vorliegt. Man unterscheidet deshalb verschiedene Arten von Kaufmännern, von denen wir uns nun einmal die wichtigsten drei anschauen.
Die drei Kaufmannsarten im Überblick
Damit Du Prüfungsaufgaben sicher lösen kannst, brauchst Du die Unterscheidung zwischen Istkaufmann, Kannkaufmann und Formkaufmann.
Der Istkaufmann
Ein Istkaufmann betreibt ein Handelsgewerbe. Das heißt: Der Betrieb hat eine Größenordnung, bei der ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb nötig ist. In der Praxis bedeutet das meist, dass Abläufe, Organisation und Umfang so komplex sind, dass man zum Beispiel systematisch planen, verwalten und steuern muss.
Ein Beispiel:
Du betreibst einen Onlinehandel für Sportartikel mit eigenem Lager, mehreren Mitarbeitenden und regelmäßig vielen Bestellungen. Durch die Größe und Organisation wird daraus ein Handelsgewerbe. Du bist damit automatisch Kaufmann, also Istkaufmann.
Wichtig: Beim Istkaufmann ist die Eintragung ins Handelsregister verpflichtend. Kaufmann ist er aber schon vor der Eintragung.
Der Kannkaufmann
Ein Kannkaufmann betreibt zwar einen Gewerbebetrieb, aber kein Handelsgewerbe, weil die Größe dafür nicht ausreicht. Typisch ist ein kleiner Betrieb, der ohne großen Verwaltungsaufwand läuft.
Ein Beispiel:
Du verkaufst nebenbei selbstgemachte Dekoartikel auf Wochenmärkten und hast keine Mitarbeitenden. Das ist ein Gewerbebetrieb, aber noch kein Handelsgewerbe.
Der entscheidende Punkt: Diese Person muss sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Sie kann es aber, daher der Begriff "Kannkaufmann". Die Person wird dann auch erst durch die Eintragung zum Kannkaufmann. Ohne Eintragung ist sie im rechtlichen Sinn kein Kaufmann.
Der Formkaufmann
Beim Formkaufmann entscheidet nicht die Größe des Betriebs, sondern die Rechtsform. Wenn ein Unternehmen eine OHG, KG, GmbH, UG oder AG ist, dann muss es ins Handelsregister eingetragen werden (siehe dazu auch unseren Artikel zu den verschiedenen Rechtsformen). Dadurch wird es zum Formkaufmann. Man sagt auch „Kaufmann kraft Rechtsform“.
Ein Beispiel:
Du gründest mit einer Kollegin oder einem Kollegen eine UG für einen kleinen Event-Service. Auch wenn der Betrieb am Anfang noch überschaubar ist, müsst ihr wegen der Rechtsform ins Handelsregister eingetragen werden. Das Unternehmen ist dann Formkaufmann.
Das musst Du für die IHK-Abschlussprüfung können
In der IHK-Prüfung kommt es häufig darauf an, dass Du Begriffe nicht nur auswendig kannst, sondern sie auf kurze Fälle anwenden kannst. Du solltest daher sicher erklären können:
- was mit Kaufmann als Rechtsbegriff gemeint ist
- was die Kaufmannseigenschaft bedeutet
- wie Du Istkaufmann, Kannkaufmann und Formkaufmann voneinander abgrenzt
- welche Rolle die Eintragung ins Handelsregister spielt
Übrigens:
Wenn Du eine kaufmännische Ausbildung machst, bist Du nach der Ausbildung nicht automatisch „Kaufmann“ im rechtlichen Sinn. „Kauffrau“ oder „Kaufmann“ ist dann deine Berufsbezeichnung, nicht der Rechtsbegriff.
So hilft Dir Prozubi beim Lernen für die IHK-Prüfung
Wir von Prozubi erklären Dir in unserem Lernvideo zur Kaufmannseigenschaft noch mehr dazu und zeigen Dir Schritt für Schritt, wie Du Istkaufmann, Kannkaufmann und Formkaufmann in typischen Prüfungssituationen auseinanderhältst, ohne durcheinanderzukommen.
Passend dazu bekommst Du Übungsaufgaben, mit denen Du genau das trainierst, was in Klausuren häufig verlangt wird: kurze Fallbeispiele, bei denen Du die Kaufmannsart richtig zuordnen musst.
Wenn beim Lernen Fragen auftauchen, hilft Dir unser Expertenchat weiter. Dort kannst Du gezielt nachhaken, wenn Dir Begriffe wie Handelsgewerbe oder Handelsregister in Aufgaben noch unsicher vorkommen.
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