Deine Ausbildung ist schlecht? – Dann wehr Dich!
Du bist unzufrieden mit Deinem Ausbildungsplatz und Deiner Ausbildung und hast das Gefühl, nur Kaffee zu kochen oder die Halle zu fegen? Oder hast Du zum Beispiel die Abschlussprüfung nicht bestehen können, weil Dein Ausbilder oder Deine Ausbilderin Dich einfach gar nicht auf die IHK-Abschlussprüfung vorbereitet hat? In diesem Artikel erfährst Du alles über Dein Recht auf Schadensersatz.
Wofür muss Dein Ausbilder/Deine Ausbilderin sorgen?
Bevor Du Dich über Deine Ausbildung beschweren solltest, musst Du wissen, wofür Dein Ausbilder oder Deine Ausbilderin bei Deiner Ausbildung sorgen muss. Vor allem muss er oder sie sich an Deine Ausbildungsordnung halten. Sie dient als Richtlinie und Orientierung, um Dich optimal auf die Abschlussprüfung und Dein späteres Berufsleben vorzubereiten. Hält sich Deine Ausbilderin oder Dein Ausbilder nicht daran, hast in erster Linie DU ein Problem, denn Du musst hinterher trotzdem irgendwie Deine IHK-Abschlussprüfung bestehen.
Um dem vorzubeugen, kann es hilfreich sein, über Deine Ausbildungsordnung genau Bescheid zu wissen und Deinen Ausbilder darauf hinweisen zu können, dass er etwas vergessen hat.
Wofür musst Du als Azubi sorgen?
Aber auch Du als Azubi hast Rechte & Pflichten, denen Du nachkommen musst. Du als Azubi solltest also dafür sorgen, dass Du schon während Deiner Ausbildung ein ordentliches Berichtsheft führst. In dem Berichtsheft kannst Du dann auch vermerken, wenn Du feststellst, dass Dein Ausbilder oder Deine Ausbilderin seinen oder ihren Pflichten nicht nachkommt.
Außerdem musst Du natürlich Deine Aufgaben gewissenhaft und gut erledigen. Wenn Du Dir als Azubi keine Mühe gibst, wird Dein Ausbilder oder Deine Ausbilderin Dich irgendwann auch aus Frust an die Kaffeemaschine und den Kopierer verbannen.
Wann hast Du ein Recht auf Schadensersatz?
Ein Recht auf Schadensersatz hast Du als Azubi wahrscheinlich häufiger, als es Dir bewusst ist.
Da wäre zum einen ein Recht auf Schadensersatz, wenn Dein Ausbilder oder Deine Ausbilderin vergisst, Dein Ausbildungsverhältnis rechtzeitig bei IHK oder Handwerkskammer eintragen zu lassen. Wenn Du dadurch einen Nachteil hast, steht Dir laut § 36 des Berufsbildungsgesetz Schadensersatz zu.
Außerdem kannst Du eine Entschädigung bekommen, wenn Du merkst, dass Dein Ausbilder oder Deine Ausbilderin gar keine Ausbildereignung hat. Ohne Eignung darf man nämlich gar nicht ausbilden. Nachlesen kannst Du das auch im §28 des Berufsbildungsgesetz.
Laut § 8 des Berufsbildungsgesetzes und § 280 des BGBs steht Dir als Azubi Schadensersatz zu, wenn Du wegen einer lückenhaften oder fehlerhaften Ausbildung durch die Abschlussprüfung fällst. Das ganze nennt sich „Recht auf Schadensersatz wegen Verlängerung der Ausbildung„. Weil Du die Prüfung wiederholen musst, geht Dir das Gehalt, was Du als ausgelernte Fachkraft verdient hättest, durch die Lappen. Liegt die Schuld aber nicht bei Dir, sondern bei Deinem Ausbildungsbetrieb, kannst Du Schadensersatz erhalten.
Stellst Du schon während Deiner Ausbildung fest, dass Du in Deinem Betrieb nicht das lernst, was Du eigentlich lernen solltest, kannst Du natürlich auch vor Beendigung Deiner Ausbildung kündigen und Dir einen neuen Betrieb suchen. Sollten Dir dadurch Probleme entstehen, kannst Du deinen Anspruch auf Schadensersatz innerhalb drei Monaten geltend machen. Das kannst Du auch im § 23 des Berufsbildungsgesetzes nachlesen. In diesem Fall könnte Dich auch unser Artikel über Ausbildungswechsel interessieren.
Wie hoch ist Deine Chance auf Schadensersatz?
Das alles klingt ja sehr fair und gut, hat aber einen riesigen Haken: Die Beweiskraft liegt bei Dir als Azubi. Das heißt, dass Du beweisen musst, wenn etwas schief gelaufen ist.
Dein Ausbildungsbetrieb kann Dich also noch so oft zum Kaffeekochen verdonnern, wie er will. Solange Du nicht beweisen kannst, dass es so ist und Du NUR aus diesem Grund durch die Prüfung gefallen bist, sind Deine Chancen gering. Beweise oder Nachweise können in dem Fall Einträge in Deinem Berichtsheft oder schriftlich festgehaltene Aufforderungen von Deinem Ausbilder oder Deiner Ausbilderin sein. Aber selbst damit ist es schwer zu beweisen, dass Du die Prüfung nur deswegen nicht bestanden hast.
Zum Schluss:
Natürlich ist es verlockend, nachdem man durch eine Prüfung gefallen ist, den Fehler bei anderen zu suchen. Dir sollte aber auch klar sein, dass selbst der beste Ausbildungsbetrieb nicht jeden Lehraspekt zu 100 Prozent abdecken kann.
Sollte Deine Ausbildung jedoch der blanke Horror sein, trau Dich auch Deinen Anspruch geltend zu machen. Warte damit aber am besten nicht erst, bis Du durch die Prüfung gefallen bist, sondern bemühe Dich gleich darum, Deinen Betrieb zu wechseln und auf Deinen Schadensersatz zu bestehen.
Wenn Du Dir nicht sicher bist, wie Du Dich richtig verhalten sollst und ob Du wirklich ein Recht auf Schadensersatz hast, dann raten wir Dir, Dich bei Deiner IHK zu melden. Die Industrie- und Handelskammer steht Dir für alle Fragen rund um die Ausbildung zur Verfügung und hilft Dir gern!
Probleme mit dem Arbeitszeugnis? Hier erfährst Du alles über Dein Recht.
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