Bild: Two young caucasian office worker starting to fight © Nomad_Soul / fotolia

Was macht man, wenn man während der Ausbildung fristlos gekündigt wird?

Niemand will es, aber manchmal passiert es doch: eine fristlose Kündigung flattert Dir ins Haus. Wenn das noch während Deiner Ausbildung passiert, ist das umso ärgerlicher. Wann eine Kündigung in deiner Ausbildung überhaupt gültig ist, und wie Du darauf reagieren bzw. dem vorbeugen kannst, erfährst Du hier!

Fristlose Kündigung in der Probezeit

So traurig es ist, aber die Probezeit ist nicht nur dafür da, dass Du den Betrieb und den Ausbildungsberuf ausprobierst. Auch der Betrieb hat in der Zeit die Möglichkeit zu entscheiden, ob er Dich überhaupt als Azubi haben möchte.

Innerhalb der Probezeit ist es also möglich, dass Dein Arbeitgeber Dich jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Jedoch wird er das nicht sofort tun, wenn Du einen Fehler machst. Fehler macht am Anfang jeder. Benimmst Du Dich allerdings total daneben, wirst Du die Probezeit nicht überstehen.

Vielleicht entsteht während der Probezeit aber auch der Eindruck, dass der Beruf und die Ausbildung nichts für Dich sind, weil du vielleicht hingegen Deiner Erwartungen doch körperlich nicht dazu in der Lage bist. Auch dafür ist die Probezeit schließlich da.

… und nach der Probezeit

Hast Du die Probezeit erstmal überstanden, ist es für Deinen Ausbilder schwierig, Dich zu kündigen, da für Auszubildende ein besonderer Kündigungsschutz gilt.

Eine ordentliche Kündigung, also eine mit einer Frist, ist dann nicht mehr möglich, sondern nur noch eine fristlose Kündigung. Diese sollte natürlich aus einem gerechtfertigten Grund erfolgen. Einfach so ist das also nicht möglich, Du musst schon etwas Dummes anstellen, um dann noch zu fliegen!

Es muss also ein schwerwiegender Kündigungsgrund vorliegen, wie zum Beispiel eine Pflichtverletzung. Alles zu dem Thema, kannst Du auch im §22 des Berufsbildungsgesetz nachlesen.

Bevor man Dich kündigen kann

Bevor Dein Arbeitgeber Dich als Azubi fristlos kündigen kann, muss er Dich in der Regel vorher mindestens zweimal abgemahnt haben. Das ist eine Faustregel, die quasi wie eine gelbe Karte beim Fußball funktioniert. Je nachdem, was Du angestellt hast, kannst Du aber auch direkt mit einer roten Karte vom Platz fliegen und sofort gekündigt werden.

Unerlaubtes in den Urlaub fahren, Diebstahl oder das mutwillige Beschädigen von Firmeneigentum gehören beispielsweise zu solchen Dingen, die Du niemals machen solltest; im Grunde also alle Handlungen, durch die das Vertrauensverhältnis zwischen Betrieb und Auszubildendem nachhaltig zerstört wird. Deinen Betrieb wechseln kannst Du auch auf elegantere Weise.

In der Regel wirst du jedoch vorher abgemahnt. Damit die Abmahnung überhaupt formal richtig und gültig ist, muss dort schriftlich festgehalten sein, welche Pflichtverletzung man Dir vorwirft, und diese muss auch jedes Mal die gleiche sein. Außerdem muss Dir bereits in der Abmahnung mit einer Kündigung gedroht werden, wenn Du Dein Verhalten nicht ändern solltest.

Je nach dem Inhalt der Abmahnung verjährt sie auch nach ein bis zwei Jahren. Außerdem solltest Du auch wirklich den Grund Deiner Abmahnung prüfen. Wenn sie nicht gerechtfertigt ist und Du einfach für etwas beschuldigt wirst, was Du nicht begangen hast, kannst Du dagegen Widerspruch einlegen.

Gründe für die fristlose Kündigung

Auch hier muss Dein Arbeitgeber genau hineinschreiben, was Du falsch gemacht hast und aus welchem Grund Du gekündigt wirst. Häufiges unentschuldigtes Fehlen sowie das Schwänzen der Berufsschule und durchgehend sehr schlechte Leistungen können auch Gründe für eine fristlose Kündigung sein. Im Dienstleistungsbereich kann sogar eine schlimme Hautkrankheit deine Kündigung bedeuten.

Viel schlimmer ist es jedoch, wenn Du eigenmächtig in den Urlaub fährst, Arbeitsanweisungen verweigerst, Sachen beschädigst oder stiehlst. Auch das ständige Ignorieren von Sicherheitsbestimmungen und Verboten, sowie das Führen von privaten Telefongesprächen kann als Kündigungsgrund gelten. Außerdem musst Du immer Deine Ausbildungsnachweise erbringen und dokumentieren. Ebenfalls ein Grund für eine fristlose Kündigung während Deiner Ausbildung ist, wenn Du durch eine Krankheit berufsunfähig werden solltest.

Gerade in diesem Fall wird Dir Dein Arbeitgeber aber wohl eher einen Aufhebungsvertrag anbieten. Der macht sich in Deinem Lebenslauf jedenfalls besser als eine fristlose Kündigung.

Die fristlose Kündigung

Generell kannst Du Dir merken: Je weiter Deine Ausbildungszeit fortgeschritten ist und je mehr sie sich dem Ende und der Prüfung entgegen neigt, umso schwerer wird es auch für Deinen Arbeitgeber Dich zu kündigen. Je weiter Deine Ausbildung fortgeschritten ist, umso schwerwiegender müssen die Gründe bei der Kündigung sein.

Kurz vor der Prüfung ist es also fast unmöglich Dich noch zu kündigen. Ausnahmen bestätigen auch hier natürlich die Regel.

Für die Kündigung gilt immer: Sie muss schriftlich und mit einem ausformulierten Kündigungsgrund erfolgen. Sollte Deinem Ausbilder dieser Kündigungsgrund schon länger als zwei Wochen bekannt sein, ist die Kündigung ebenfalls ungültig. Hat dein Betrieb einen Betriebsrat, muss auch dieser der Kündigung zustimmen.

Wenn Du das Gefühl hast, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist, solltest Du Dir auf jeden Fall immer einen Anwalt zur Hilfe holen. Die kennen sich in diesem Gebiet besser aus. Unter diesem Link haben unsere Kollegen von www.azubi-azubine.de noch einige Hinweise für Dich zusammengestellt, die Dir bei einer fristlosen Kündigung helfen können.

Hier haben wir noch ein paar Tipps für Dich, wie Du auf Mobbing oder Bossing in Deiner Ausbildung reagieren kannst, oder wie Du den Ausbildungsbetrieb wechseln kannst. Auch hast Du bei einer schlechten Ausbildung ein Recht auf Schadensersatz. Viel Spaß beim weiteren Stöbern!

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