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Deine Ausbildung ist schlecht? – Dann wehr dich!!

Du bist unzufrieden mit Deinem Ausbildungsplatz und Deiner Ausbildung und hast das Gefühl, nur Kaffee kochen zu lernen oder fegst den ganzen Tag die Halle durch? Oder hast Du zum Beispiel die Abschlussprüfung nicht bestehen können, weil dein Ausbilder einfach nicht seinen Job gemacht hat, Dich gut auf die IHK-Abschlussprüfung vorzubereiten? In diesem Artikel erfährst du alles über dein Recht auf Schadensersatz.

Wofür dein Ausbilder sorgen muss?

Bevor Du Dich über Deine Ausbildung beschweren solltest, musst Du wissen, wofür Dein Ausbilder bei Deiner Ausbildung sorgen muss. Vor allem muss er sich an Deine Ausbildungsordnung halten. Sie dient ihm als Richtlinie und Orientierung, um Dich optimal auf die Abschlussprüfung und Dein späteres Berufsleben vorzubereiten. Hält sich Dein Prüfer nicht daran, hast in erster Linie Du ein Problem, denn Du musst hinterher trotzdem irgendwie Deine IHK-Abschlussprüfung bestehen.

Um dem vorzubeugen, kann es hilfreich sein, über Deine Ausbildungsordnung genau bescheid zu wissen und Deinen Ausbilder darauf hinweisen zu können, dass er etwas vergessen hat.

Wofür du als Azubi/Azubine sorgen musst?

Aber auch Du als Azubi hast Rechten & Pflichten, denen Du nachkommen musst. Du als Azubi solltest also dafür sorgen, dass Du schon während Deiner Ausbildung ein ordentliches Berichtsheft führst. In dem Berichtsheft kannst Du dann auch vermerken, wenn Du feststellst, dass Dein Ausbilder seinen Pflichten nicht nachkommt.

Außerdem musst Du natürlich Deine Aufgaben gewissenhaft und gut erledigen. Wenn Du Dir als Azubi keine Mühe gibst, wird Dein Ausbilder Dich irgendwann auch aus Frust an die Kaffeemaschine und den Kopierer verbannen.

Wann du ein Recht auf Schadensersatz hast?

Ein Recht auf Schadensersatz hast Du als Azubi wahrscheinlich häufiger, als es dir bewusst ist.

Da wäre zum einen ein Recht auf Schadensersatz, wenn Dein Ausbilder vergisst, Dein Ausbildungsverhältnis rechtzeitig bei IHK oder Handwerkskammer eintragen zu lassen. Wenn Du dadurch einen Nachteil hast, steht Dir laut § 36 des Berufsbildungsgesetz Schadensersatz zu.

Außerdem kannst Du eine Entschädigung bekommen, wenn Du merkst, dass Dein Ausbilder gar keine Ausbildereignung hat. Sollte er keine Eignung haben, darf er Dich nämlich gar nicht ausbilden. Nachlesen kannst du das auch im §28 des Berufsbildungsgesetz.

Laut § 8 des Berufsbildungsgesetzes und § 280 des BGBs steht Dir als Azubi Schadensersatz zu, wenn du wegen einer lückenhaften oder fehlerhaften Ausbildung durch die Abschlussprüfung fällst. Das ganze nennt sich “Recht auf Schadensersatz wegen Verlängerung der Ausbildung“. Weil Du die Prüfung wiederholen musst, geht Dir das Gehalt, was Du als ausgelernte Person verdient hättest, durch die Lappen. Liegt die Schuld aber nicht bei Dir, sondern bei Deinem Ausbildungsbetrieb, kannst Du Dir über den Schadensersatz dieses Gehalt holen.

Stellst Du schon während Deiner Ausbildung fest, dass Du in Deinem Betrieb nicht das lernst, was Du eigentlich lernen solltest, kannst Du natürlich auch vor Beendigung deiner Ausbildung kündigen und Dir einen neuen Betrieb suchen. Sollten Dir dadurch Probleme entstehen, kannst Du deinen Anspruch auf Schadensersatz innerhalb drei Monaten geltend machen. Das kannst Du auch im § 23 des Berufsbildungsgesetzes nachlesen. In diesem Fall könnte Dich auch unser Artikel über Ausbildungswechsel interessieren.

Deine Chancen auf Schadensersatz?

Das alles klingt ja sehr fair und gut, hat aber einen riesigen Haken: Die Beweiskraft liegt bei Dir als Azubi. Das heißt, dass Du beweisen musst, wenn etwas schief gelaufen ist.

Dein Ausbildungsbetrieb kann Dich also noch so oft zum Kaffee Kochen verdonnern, wie er will. Solange Du nicht beweisen kannst, dass es so ist und Du NUR aus dem Grund durch die Prüfung gefallen bist, sind Deine Chancen gering. Beweise oder Nachweise können in dem Fall Einträge in deinem Berichtsheft sein oder schriftlich festgehaltene Aufforderungen an Deinen Ausbilder. Aber selbst damit ist es schwer zu beweisen, dass Du die Prüfung nur deswegen nicht bestanden hast.

Dies war auch der Fall bei einem Gerichtsurteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 06. Juli 2005. Ein Azubi hatte nach einer nicht bestandenen Abschlussprüfung den Ausbildungsbetrieb verklagt, konnte jedoch nicht beweisen, dass die Schuld dafür nur beim Betrieb lag. Dir muss also immer klar sein, dass dieser Beweis schwer zu erbringen ist. Unter diesem Link gibt es noch weitere Hinweise zu dieser Thematik.

Zum Schluss:

Natürlich ist es verlockend, nachdem man durch eine Prüfung gefallen ist, den Fehler bei anderen zu suchen. Dir sollte aber auch klar sein, dass selbst der beste Ausbildungsbetrieb nicht jeden Lehraspekt zu 100 Prozent abdecken kann.

Sollte Deine Ausbildung jedoch der blanke Horror sein, trau Dich auch Deinen Anspruch geltend zu machen. Warte damit aber am besten nicht erst, bis Du durch die Prüfung gefallen bist, sondern bemühe Dich gleich darum, Deinen Betrieb zu wechseln und auf deinen Schadensersatz zu bestehen.

Probleme mit dem Arbeitszeugnis? Hier erfährst du alles über dein Recht.

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