Bild: Ängstliche Frau mit Brille © Kitty / fotolia

Wann ist die mündliche Ergänzungsprüfung sinnvoll?

Auf den Moment Deiner Abschlussprüfung hast du so lange hingearbeitet und dann ist es doch ganz schnell passiert – Du hast einen Blackout, das Falsche gelernt oder bist einfach mit dem falschen Fuß aufgestanden und schon läuft die Prüfung nicht so, wie Du es dir vorgestellt hast. Du bekommst eine schlechte Note oder bist vielleicht sogar durchgefallen. In diesem Fall kann Dich die mündliche Ergänzungsprüfung vielleicht noch retten. Welche Bedingungen dazu erfüllt sein müssen, erklären wir Dir hier.

Wann bin ich durchgefallen?

Bei Deiner Prüfung werden vier Prüfungsbereiche getestet, davon drei schriftlich und einer mündlich. Du darfst in keinem Fach weniger als 30 Punkte erreichen. In der mündlichen Prüfung sowie in zwei der schriftlichen Fächer darfst Du nicht weniger als 50 Punkte erreichen, ebenso wenig im Gesamtergebnis. Genauere Information zur Endnotenzusammensetzung findest Du hier.

Wann kann ich die mündliche Ergänzungsprüfung machen?

Die mündliche Prüfung ist ein Sperrfach, d.h., Du darfst in keinem Fall unter 50 Punkte erreichen – somit kann sie auch nicht durch die mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden. Wenn Du in einem der zwei schriftlichen Fächer nur zwischen 30 und 50 Punkte (das entspricht der Note mangelhaft) erreichst, kannst Du in einem dieser Fächer die mündliche Ergänzungsprüfung beantragen, Du musst jedoch im dritten schriftlichen Prüfungsfach mindestens ein ausreichend erzielen.

Was kommt in der mündlichen Ergänzungsprüfung vor?

Wie eben schon erwähnt, wird die mündliche Ergänzungsprüfung in einem der zwei Fächer durchgeführt, die mit mangelhaft bewertet wurden. Dabei werden Dir in 15 Minuten mündlich Fragen gestellt. Schau‘ Dir am besten die Ausbildungsordnung für das Prüfungsfach noch einmal genau an.

Wie viel zählt die mündliche Ergänzungsprüfung?

Bei der Ermittlung der neuen Note werden die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 gewichtet. Nehmen wir mal an, Du hättest im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich 40 Punkte erreicht. Dann müsstest Du in der mündlichen Ergänzungsprüfung mindestens 70 Punkte erreichen, um insgesamt auf 50 Punkte zu kommen. Die Rechnung sieht folgendermaßen aus: (40 x 2 + 70) : 3 = 50

Bestens vorbereitet auf die mündliche Ergänzungsprüfung

Um Deine Ausbildung noch zu bestehen, solltest Du Dich so gut es geht auf die mündliche Ergänzungsprüfung vorbereiten. Was Du nicht verstanden hast, kannst Du Dir ganz einfach per Mausklick von Prozubi noch einmal erklären lassen. Jetzt ist Endspurt angesagt!