Bild: Businessman pulling a clock hand backwards © Tijana / fotolia

Was genau ist die Probezeit in meiner Ausbildung?

Die Probezeit ist eine bestimmte Zeitspanne, die im Ausbildungsvertrag festgeschrieben wird. In diesem Zeitraum können sowohl der Auszubildende als auch der Ausbildungsbetrieb die Ausbildung ohne Angabe von Gründen sofort kündigen.

Die Probezeit ist ein wichtiger Bestandteil Deiner Ausbildung. In dieser Zeit können Ausbildungsbetrieb und Azubi überprüfen, ob sie zueinander passen und wenn das nicht so sein sollte, das Ausbildungsverhältnis kurz und schmerzlos beenden.

Wie lang ist die Probezeit in der Ausbildung?

Die Probezeit in der Ausbildung muss mindestens einen Monat betragen, darf aber nicht länger als vier Monate sein. Viele Betriebe nutzen den Zeitraum voll aus, sodass die Probezeit in den meisten Fällen vier Monate beträgt.

Kann man die Probezeit in der Ausbildung verkürzen?

Eine Verkürzung der Probezeit ist manchmal möglich. Du solltest Dich aber immer fragen, ob es wirklich auch sinnvoll ist. Wenn Du zum Beispiel schon länger in Deinem Ausbildungsbetrieb gearbeitet hast, bevor die offizielle Ausbildung begonnen hat, dann bietet es sich an, die Probezeit um diesen Zeitraum zu verkürzen bzw. auf die Mindestzeit (1 Monat) zu beschränken.  Dies ist besonders dann wichtig, wenn Deine Aufgaben vor Beginn der Ausbildung schon sehr nah an den Tätigkeiten sind, die Du während der Ausbildung auch durchführst. Der Betrieb und Du haben sich dann ja schon ausreichend kennengelernt – eine Probezeit ist also nicht mehr wirklich notwendig.

Aufgepasst: Bei einer Kündigung in der Probezeit kann es eine wichtige Rolle spielen, ob eine Verkürzung der Probezeit angemessen gewesen wäre oder nicht. Vor Gericht wird dann geprüft, ob Du schon vor Deiner Ausbildung im Betrieb gearbeitet hast. Hätte die Probezeit dementsprechend verkürzt werden müssen, kann eine Kündigung, die nicht in diesem verkürzten Zeitraum liegt, unwirksam sein! Dazu muss die Verkürzung der Probezeit nicht einmal im Ausbildungsvertrag notiert sein.

Ist eine Verlängerung der Probezeit erlaubt?

Eine Verlängerung der Probezeit ist nur dann erlaubt, wenn der Azubi mehr als ein Drittel der Probezeit nicht an der Ausbildung teilnehmen kann, z.B. wegen Krankheit oder anderen Freistellungen. Eine längere Probezeit als vier Monate ist ansonsten nicht erlaubt. Ist im Ausbildungsvertrag eine längere Probezeit als vier Monate angegeben, ist diese nicht gültig.

Kündigungen in der Probezeit

In der Probezeit gibt es grundsätzlich keinen Kündigungsschutz. Betrieb und Azubi können „von heute auf morgen“ die Kündigung aussprechen und die Ausbildung beenden. Es gibt aber einige Ausnahmen: Für Personen, die schwanger oder schwerbehindert sind, gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Außerdem profitieren von dieser Regelung die Mitglieder der Jugendvertretung. Auch ihnen darf nicht ohne Weiteres gekündigt werden.

Ausbildung in der Probezeit gekündigt – was nun?

Eine Kündigung sollte nie unüberlegt ausgesprochen werden. Wenn Du meinst, dass Du Deine Ausbildung kündigen solltest, dann überlege Dir erst in Ruhe, ob das wirklich der richtige Weg ist. Eine Ausbildung kann eine große Chance sein, die Du nicht ohne Weiteres abbrechen solltest.

Frage Dich zuerst in Ruhe, was Dich genau an Deiner Ausbildung stört. Häufig hilft es, darüber mit anderen zu sprechen, z.B. mit Freunden oder Kollegen, denen Du vertraust. Zusammen könnt ihr herausfinden, was der genaue Grund für Deine Unzufriedenheit ist. Gibt es ein Problem mit dem Ausbilder, gefallen Dir die Kollegen nicht, gibt es ein schlechtes Betriebsklima oder glaubst Du, dass der Beruf doch nicht mehr zu Dir passt? Manche Probleme gehen vorbei oder können gelöst werden – andere sind kaum zu umgehen und können ein sinnvoller Grund für eine Kündigung sein. Probleme, die lösbar sein könnten, solltest Du auch noch einmal mit Deinem Ausbilder besprechen. Vielleicht brauchst Du auch einfach nur ein bisschen mehr Zeit, um Dich an manche Dinge zu gewöhnen.

Denke auch an die Zeit, die nach der Kündigung kommt. Hast Du schon einen Plan für die Zeit danach? Wenn nicht: Mach‘ Dir einen!

Wenn es wirklich zur Kündigung kommt – egal von welcher Seite – dann solltest Du ein paar Punkte bedenken:

  • Melde Dich sofort arbeitslos!
    So kommst Du möglichst schnell in einen neuen Job und vermeidest lästige „Leerlaufzeiten“, die Dir später bei allem Möglichen Papierkram Ärger machen könnten.
  • Bewirb‘ Dich zügig auf einen neuen Ausbildungsplatz!
    Im Internet gibt es viele Ausbildungsplatzbörsen, die Dir freie Stellen vermitteln. Schau‘ Dich auch in Deiner Umgebung um. Wenn Du in dem gelernten Beruf bleiben möchtest, dann gibt es vielleicht in der Nähe noch ähnliche Betriebe, von denen Du in der Ausbildung schon einmal gehört hast. Ruf‘ dort direkt an und frage, ob noch Ausbildungsplätze frei sind.
  • Fordere ein, was Dir zusteht! Auch bei einer Kündigung in der Probezeit hast Du Anspruch auf Deine Ausbildungsvergütung bis zur Kündigung, Deinen Urlaub (anteilig) und ein korrektes Ausbildungszeugnis.
  • Sprich‘ mit Deinem Berufsschullehrer!
    Eine Ausbildung abzubrechen ist nicht der Regelfall, aber kann mal vorkommen. Dein Berufsschullehrer hat bestimmt hilfreiche Tipps für Dich, wie es nun weitergehen kann.

Nach der Probezeit richtig auf die Zwischen- und Abschlussprüfung mit Prozubi vorbereiten!

Mit dem Ende der Probezeit rückt Deine Zwischenprüfung immer näher. Mit Prozubi kannst Du dich hierauf optimal vorbereiten. Dazu findest Du auf Prozubi.de hunderte Lernvideos, in denen alle prüfungsrelevanten Inhalte leicht verständlich erklärt werden. Du kannst die Videos in Deinem eigenen Lerntempo ansehen und so oft Du willst wiederholen. Zur Überprüfung Deines Wissens stehen Dir zudem tausende Übungsaufgaben zur Verfügung. Teste Prozubi jetzt direkt kostenlos!

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