Bild: lachende studenten mit laptop im seminar © contrastwerkstatt / fotolia

Alles, was Du über die Probezeit wissen musst

Die erste Hürde ist geschafft und Du hast einen Ausbildungsplatz ergattert. Doch nun steht schon die nächste Herausforderung an: Die Probezeit. Die Probezeit in der Ausbildung birgt für Dich als Azubi sowohl Chancen als auch Risiken. Was Du also alles darüber wissen solltest, erfährst Du hier:

Die Länge der Probezeit

Laut dem normalen Arbeitsrecht und normalen Jobs beträgt die Probezeit immer ein halbes Jahr, also 6 Monate. In der Ausbildung ist das jedoch etwas ganz Anderes!

Während Deiner Ausbildung gelten für Dich als Auszubildender ein paar besondere Regeln. Zu Beginn Deiner Ausbildung darf die Probezeit nicht kürzer als einen Monat und höchstens vier Monate sein. Das kannst Du auch in §20 des Berufsbildungsgesetz nachlesen. Üblich ist, dass diese maximale Zeit auch voll und ganz in Anspruch genommen wird.

Die einzige Ausnahme in dem Fall machen Ausbildungsberufe in der Altenpflege. Sie unterliegen dem Altenpflegegesetz, das eine Probezeit von 6 Monaten vorschreibt.

Sinn und Zweck der Probezeit

Während der Probezeit sollen Du als Azubi und Dein Ausbilder prüfen, ob Du die richtige Wahl getroffen hast. Dein Ausbilder wird also darauf achten, ob Du für den Ausbildungsberuf und den Betrieb geeignet bist oder ob Du woanders glücklicher werden würdest.

Deshalb achtet Dein Ausbilder während der Probezeit auf folgende Punkte:

  • zeigst Du Interesse an dem Beruf?
  • bist Du körperlich für den Beruf geeignet?
  • passt Du in den Betrieb?
  • verhältst Du Dich angemessen gegenüber Vorgesetzten und Kollegen?
  • sind die Anfangsleistungen in Ordnung, hast Du ein gewisses Grund-Talent für den Beruf?
  • hast Du das nötige Durchhaltevermögen die Ausbildung auch zu beenden?
  • bist Du fleißig in der Berufsschule?
  • wie ist Dein Umgang mit Kritik?

Wie kann man die Probezeit verkürzen?

Die Probezeit kannst Du eigentlich nur verkürzen, wenn Du vorher bereits einige Zeit in dem Betrieb gearbeitet hast. Dann kennt Dich Dein Ausbilder und kann Dich in der Regel besser einschätzen, deshalb sind dann nicht die vollen vier Monate als Probezeit notwendig.

Deine vorherige Beschäftigung in den Betrieb sollte jedoch auch mit Deinen Ausbildungsinhalten in Verbindung stehen, damit Du darauf einen Anspruch hast.

Wann wird die Probezeit verlängert?

Ja, die Probezeit kann auch verlängert werden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn Deine Ausbildung während der eigentlichen Probezeit länger als ein Drittel ausgefallen ist. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Du sehr lange krank warst.

Eine solche Verlängerung muss jedoch vorher vereinbart werden. Wenn von vornherein eine längere Probezeit in Deinem Ausbildungsvertrag angegeben ist, ist diese nichtig. Bis auf die Ausnahme in der Altenpflege darf die Probezeit nicht ohne Ausfälle länger als 4 Monate dauern.

Die Risiken und Nebenwirkungen …

Die Probezeit als eine Bedenkzeit für Auszubildende und Ausbilder anzusetzen, ist ja in der Regel gut. Jedoch sollte Dir bewusst sein, dass es während der Probezeit keine Kündigungsfrist gibt. Du kannst also von heute auf morgen von Deinem Ausbilder gekündigt werden. Im Gegenzug verfügst Du jedoch auch über dieselbe Macht , Deinen Ausbildungsplatz aufzugeben, ohne auf Fristen achten zu müssen. Diese Kündigungen, egal von wessen Seite sie ausgehen, müssen ebenfalls schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung hat noch keine Geltung.

Schwangere, Schwerbehinderte oder Mitglieder der Jugendvertretung genießen jedoch Sonderrechte und verfügen schon während der Probezeit in der Ausbildung über einen Kündigungsschutz.

Urlaub kannst Du während der Probezeit noch nicht nehmen. Mach also, am besten bevor Du mit der Ausbildung beginnst, noch einmal einen Trip in die Sonne.

Du solltest Deinen Ausbildungsplatz natürlich nur nach genauer Überlegung kündigen und Dir auch über die Folgen Deiner Kündigung im Klaren sein.

Sollte Dein Betrieb Dich während der Probezeit kündigen, solltest Du ein paar Punkte abklären und prüfen:

  • Melde Dich umgehend arbeitslos!
  • Bewirb Dich wo Du nur kannst. Um so schnell wie möglich etwas Neues zu bekommen, solltest Du auch öfter mal zum Telefonhörer greifen, das geht schneller als eine neue Bewerbung zu schrieben.
  • Sprich mit Deinem Berufsschullehrer, damit Du, vorausgesetzt Du willst in dem Beruf bleiben, noch weiter die Schule besuchen kannst.
  • Ausbildungsvergütung, Urlaub und ein Arbeitszeugnis stehen Dir bis zu dem Tag Deiner Kündigung zu.

Und auch wenn  die Probezeit noch ganz am Anfang Deiner Ausbildung ist, die Zeit vergeht schneller als Du denkst und bald stehen Prüfungen wie die Zwischenprüfung oder die Abschlussprüfung an. Damit Du Dich optimal darauf vorbereiten kannst, findest Du bei Prozubi online Lernvideos und Übungsaufgaben mit allen prüfungsrelevanten Inhalten. Schau doch gleich mal in unserem Shop vorbei und teste Prozubi gratis zur Vorbereitung auf Deine Zwischen- und Abschlussprüfung.

 

Bildnachweis: carolynprncss – Flickr