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Warnung vom Chef
Eine Abmahnung ist die gelbe Karte in der Ausbildung; der Schuss vor den Bug und eine Warnung für Dich als Azubi, Dein Verhalten zu ändern. Aber was passiert genau, wenn Du eine Abmahnung bekommst?
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist der erhobene Zeigefinger Deines Chefs, dass Du etwas getan hast, was ihm ganz und gar nicht gefällt. Er gibt Dir damit zu verstehen, dass er Dir irgendwann kündigen muss, wenn Du Dein Verhalten nicht änderst.
Eine Abmahnung bezieht sich in der Regel auf ein vertragswidriges Verhalten. Gründe dafür können unentschuldigtes Fehlen im Betrieb oder in der Berufsschule sein oder eine mangelnde Bereitschaft sich dem Betrieb anzupassen. Wenn Dir also zum Beispiel einige Male gesagt wurde „Kein Facebook am Arbeitsplatz“ und Du trotzdem immer wieder rund um die Uhr online beim Chatten mit Freunden erwischt wirst, ist das ein Grund für eine Abmahnung.
Der Arbeitgeber macht Dir mit einer Abmahnung also deutlich, dass er mit Deinem Verhalten oder Deiner Leistung nicht zufrieden ist.
Anschließend hast Du Gelegenheit, Dich zu entschuldigen und Dein Verhalten zu bessern. Dann kann Dir eigentlich nichts passieren.
Wann wird man wegen Abmahnungen gekündigt?
Bevor man Dich jedoch während der Ausbildung kündigen kann, musst Du mindestens zwei Abmahnungen wegen vertragswidrigem Verhalten bekommen. Diese Abmahnungen müssen dafür einschlägig sein, das bedeutet, dass sie sich auf das selbe Vergehen beziehen müssen, ansonsten wäre die Kündigung nicht gerechtfertigt.
Ein Beispiel: Du bekommst zuerst eine Abmahnung wegen zu spätem Erscheinen am Arbeitsplatz und dann eine Abmahnung wegen Missachten von Sicherheitsvorschriften. Wenn dann wieder etwas vorfällt, kannst Du trotzdem nicht gekündigt werden, weil sich die beiden Abmahnungen auf vollkommen unterschiedliche Sachverhalte beziehen und Du außerdem aus ihnen gelernt hast und jetzt nicht mehr zu spät kommst oder Vorschriften missachtest.
Wenn Du nach einer Abmahnung Dein Verhalten also änderst, wird die Abmahnung gegenstandslos. Ihre Wirkungsdauer kann jedoch nicht genau begrenzt werden und hängt von der Schwere des abgemahnten Vorfalls ab. In der Regel verjährt eine Abmahnung aber nach ein bis zwei Jahren.
Solltest Du doch nach einigen Abmahnungen gekündigt werden, dürfen die Abmahnungen in Deinem Arbeitszeugnis jedoch nicht erwähnt werden.
Was muss die Abmahnung enthalten?
Eine schriftliche Abmahnung besteht, damit sie wirksam ist, aus drei Teilen.
Der erste Teil ist eine genaue Beschreibung des Verhaltens, was abgemahnt werden soll. Dir muss also genau gesagt werden, wann und wo Du was gemacht hast, was Deinem Chef nicht gefällt. Ein einfaches Schlagwort genügt hier nicht. Denn damit Du Dich bessern kannst, musst Du ja genau wissen, was Du falsch gemacht hast.
Außerdem musst Du in der Abmahnung aufgefordert werden, Dein Verhalten zu ändern. Das ist der zweite Teil. Solltest Du das nicht tun, muss Dir im dritten wichtigen Bestandteil die Kündigung angedroht werden. Wird Dir die Kündigung nicht angedroht, ist es keine echte Abmahnung, sondern eher eine Ermahnung.
Kann man auch ohne Abmahnung gekündigt werden?
Ja, auch das ist möglich. Bei besonders schweren Vertragsverstößen, wie zum Beispiel Diebstahl, kann eine Kündigung auch direkt und ohne Vorwarnung erfolgen. Dabei geht es darum, dass das Vertrauen des Arbeitgebers in den Azubi durch dessen Taten unwiederbringlich zerstört wurde.
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