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Arbeitszeiten in der Ausbildung – wie lange muss ich arbeiten?
Die Tage zu lang, die Pausen zu kurz und irgendwie will der Tag einfach nicht rumgehen. Arbeiten kann ganz schön viel Zeit in Anspruch nehmen – auch schon in der Ausbildung. Und auch wenn Du natürlich eine gewisse Zeit am Arbeitsplatz verbringen musst, gibt es vorgeschriebene Grenzen. In diesem Artikel erklären wir Dir alles rund um das Thema Arbeitszeiten und die entsprechenden rechtlichen Regelungen.
Was gilt als Arbeitszeit?
Die Arbeitszeit ist die Zeit, die Du als Azubi in Deinem Ausbildungsbetrieb verbringst. Sie steht in Deinem Ausbildungsvertrag. Dort ist sie entweder mit der wöchentlichen oder täglichen Stundenanzahl angegeben.
Deine Arbeitspause gilt jedoch nicht als Arbeitszeit. Dafür kannst Du Dir aber die Zeit, die Du in der Berufsschule verbringst entweder ganz oder zumindest in Teilen zur Arbeitszeit anrechnen lassen.
Wie viele Stunden darf ich überhaupt arbeiten?
Sämtliche Regelungen über Deine Arbeitszeit hängen von Deinem Alter ab. Bist Du minderjährig, kümmert sich das Jugendarbeitsschutzgesetz um Deine Arbeitszeiten. Das besagt, dass Du wöchentlich nicht mehr als 40 stunden arbeiten darfst. Das entspricht 8 Stunden täglich. Auch darfst Du samstags und sonntags sowie an Feiertagen nicht arbeiten. Du hast also eine sogenannte Fünf-Tage-Woche. Außerdem hast Du ein Recht auf eine Nachtruhe. Das heißt, zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr darfst Du als Minderjähriger in der Regel nicht arbeiten.
Als volljähriger Azubi kannst Du Dich auf das Arbeitszeitgesetz beziehen. Dieses besagt, dass Du täglich 8 Stunden arbeiten darfst, jedoch auch sechs Tage die Woche – also insgesamt wöchentlich 48 Stunden.
Für beide Gruppen gilt jedoch auch: Innerhalb dieses Rahmens darf die Arbeitszeit bei einem Azubi nicht groß überschritten werden. Wenn im Ausbildungsvertrag außerdem eine geringere Stundenzahl festgelegt ist, gilt das Günstigkeitsprinzip. Das bedeutet, dass Du als Azubi nicht benachteiligt werden kannst. Steht in Deinem Vertrag beispielsweise eine geringer Stundenzahl, als Du eigentlich arbeiten dürftest, ist das nicht Deine Schuld und Du kannst deshalb nicht benachteiligt werden.
Wie lang darf meine Pause sein?
Die gute Nachricht zuerst: Du darfst Deine Pause nicht einfach so nehmen, wie es für den Betrieb gerade am besten passt, sondern sie muss im Vorfeld von Deinem Ausbildungsbetrieb festgelegt werden.
Für minderjährige Azubis gilt: Nach spätestens 4,5 Stunden Arbeitszeit musst Du eine Pause machen dürfen. Wenn Du täglich 4,5 bis 6 Stunden arbeitest hast Du ein Recht auf eine halbe Stunde Pause. Arbeitest Du über 6 Stunden am Tag, kannst Du auch eine Stunde Pause machen.
Für volljährige Azubis gilt: Spätestens nach 6 Stunden muss Dein Betrieb Dir eine Pause gönnen. Ab einer Arbeitszeit von insgesamt über 9 Stunden am Tag, stehen dir 45 Minuten Pause zu.
Arbeiten im Schichtdienst:
Es kann natürlich immer vorkommen, dass Du in einem Betrieb arbeitest, in dem Du Schichtdienst hast.
Für minderjährige Auszubildende gibt es dafür die Regelung der Schichtzeit. Die Schichtzeit ist die Zeitspanne zwischen Deinem Arbeitsbeginn und Deinem Arbeitsende im Schichtdienst. Dazwischen können große Pausen sein. Laut § 12 des Jugendarbeitsschutzgesetz darf diese Schichtzeit nicht länger sein als 10 Stunden. Außerdem gibt es eine Freizeitregelung. Die legt fest, dass zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn mindestens 12 Stunden liegen müssen.
Wenn du volljährig bist, sind die Regeln da schon etwas härter. Du hast keine Freizeit mehr, das nennt sich jetzt „Ruhezeit“. Diese Regelung beinhaltet, dass zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn im Schichtdienst mindestens 11 Stunden liegen müssen.
Noch ein Vorteil minderjährig zu sein:
Wer minderjährig ist, wird an dem Tag vor der Abschlussprüfung von der Arbeit im Ausbildungsbetrieb freigestellt. So kann man entspannt und in Ruhe an die Prüfung herangehen, sich optimal vorbereiten und noch einmal das Gelernte etwas auffrischen.
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