Bild: Two young caucasian office worker starting to fight © Nomad_Soul / fotolia

Überstunden in der Ausbildung – Was ist erlaubt?

Jeder zweite Azubi leistet regelmäßig Überstunden im Ausbildungsbetrieb, doch nur etwa jeder Fünfte davon bekommt auch einen Ausgleich für seine extra Leistungen. Die meisten Überstunden werden dabei im Gastronomiebereich geleistet. Was Dein Recht als Azubi in Sachen Überstunden ist, und wo Du Hilfe bekommst, erfährst Du hier:

Wie viele Überstunden muss ich als Azubi machen?

Eigentlich gar keine. Für Auszubildende sind Überstunden freiwillig. Als Überstunde gilt, was über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geht. Jedoch darf ein Azubi, besonders Minderjährige, nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Zeit arbeiten.

Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Wenn ein Notfall eintritt, kann es auch einmal passieren, dass Azubis Überstunden machen. Ein Büro in Flammen ist zum Beispiel ein solcher Notfall, oder ein eingestürztes Dach oder Erdbeben. Personalmangel hingegen nicht.

Außerdem muss eine Überstunde immer auch dem Ausbildungszweck dienen, das heißt es muss ein Ausbilder anwesend sein und etwas vermitteln. Halt seinen Job machen.

Sollte es der Fall sein, dass in Deinem Arbeitsvertrag eine Überstundenregelung drin steht, obwohl Du Azubi bist, hat Dein Arbeitgeber leider Pech gehabt. Laut dem Berufsbildungsgesetz ist eine solche Regelung nicht gültig. Während Deiner Ausbildung sollen Dir ja die wichtigen Inhalte der Arbeit beigebracht und nicht Deine Arbeitskraft ausgenutzt werden. Für die zu vermittelnden Inhalte reicht die für Azubis vorgesehene Stundenanzahl aus, sodass Überstunden prinzipiell überflüssig sind.

Was mach ich, wenn ich Überstunden leisten musste?

Sollte es doch einmal dazu kommen, dass Du Überstunden leisten musst, ist die genaue Zeiterfassung hier enorm wichtig. Sollte es in Deinem Betrieb nicht ein solche genaue Zeiterfassung geben, musst Du Dir selbst umso genauer aufschreiben, was Du wann, wo und mit wem gemacht hast. So kannst Du zur Not auch noch später Deinen Anspruch auf eine Entschädigung geltend machen.

Laut §17 des Berufsbildungsgesetz hat jeder Azubi einen Anspruch auf einen Ausgleich für jede geleistete Überstunde. Dieser Ausgleich kann Urlaub oder die zusätzliche Vergütung der Stunden sein. Außerdem hast Du noch Anspruch auf einen Zuschlag.

Diesen Anspruch solltest Du immer so schnell wie möglich geltend machen und direkt am nächsten Tag mit Deinem Ausbilder besprechen.

Wenn Du immer und immer wieder zu Überstunden verdonnert wirst, ohne etwas dafür zu bekommen, solltest Du Dir Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Gewerkschaft holen.

Warum soll ich eigentlich keine Überstunden machen?

Ist ja klar: Überstunden sind nicht gerade etwas tolles. Die meiste Zeit des Tages, bist Du eh schon in Deinem Ausbildungsbetrieb “gefangen”.

Es hat aber auch tatsächlich einen Grund, warum Du als Azubi keine Überstunden machen solltest: Zum einen können dadurch Deine Leistungen in der Berufsschule beeinträchtigt werden, dass Du von morgens früh, bis abends spät von Deinem Ausbildungsbetrieb in Beschlag genommen wirst. Zum anderen kannst Du echte Probleme bekommen, wenn Du nach Deiner gesetzlich festgelegten Arbeitszeit noch im Betrieb bist und einen Arbeitsunfall hast. In diesem Fall kann sich die Versicherung weigern dafür zu zahlen.

Wie Du sonst noch ausgebeutet werden kannst:

In manchen Betrieben machen die Azubis Minusstunden. Gesetzlich geht das aber nicht. Minusstunden gibt es bei Azubis nicht, weil sie nicht so behandelt werden dürfen, wie normale Angestellte. Sollte in Deinem Ausbildungsbetrieb also einmal nichts los sein und Du wirst nach Hause geschickt, kommt das einer bezahlten Freistellung gleich und ist keine Minusstunde.

Trau Dich auf jeden Fall immer, Deine Rechte auch geltend zu machen. Es lohnt sich! Bist Du mit Deiner Ausbildung nicht zufrieden, erfährst du hier alles über Dein Recht auf Schadensersatz.

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