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Wer Rechte hat, hat auch Pflichten
Genauso wie Dein Ausbilder, hast Du als Azubi Pflichten, aber auch Rechte, die Deine Arbeit während der Ausbildung regeln. Welche Rechte und welche Pflichten das sind, zeige ich Dir hier:
Die Pflichten eines Azubis
Beginnen wir mit den nicht so tollen Dingen. Deinen Pflichten als Azubi:
Sie haben so tolle Namen, wie Lernpflicht und Bewahrungspflicht etc. Was das alles für Dich bedeutet, zeige ich Dir hier. Da wäre zuerst die Lernpflicht. Bei dem Namen kannst Du Dir bestimmt schon denken, worum es geht. Mit der Lernpflicht versprichst Du, Dich zumindest zu bemühen, Deine Ausbildung so gut abzuschließen, wie Du es eben kannst.
Die Sorgfaltspflicht spielt da auch mit rein. Sie schreibt Dir vor, dass Du zum Beispiel gewissenhaft Dein Berichtsheft führst und Deine Arbeiten im Betrieb immer ordentlich erfüllst und nicht absichtlich etwas unordentlich oder gar falsch machst. Kurz gesagt besagen die ersten beiden Pflichten, dass Du Deinen Job machst und Dich dabei anständig verhältst.
Außerdem hast Du eine sogenannte Teilnahmepflicht, das bedeutet simpel Deine Teilnahme am Berufsschulunterricht. Schwänzen ist also nicht drin.
Im Betrieb ist es tatsächlich sogar Deine offizielle Pflicht, die Anweisungen Deines Ausbilders zu befolgen und die Aufgaben, die er Dir aufträgt zu erledigen und die Betriebsordnung einzuhalten. Darin steht zum Beispiel, ob Du während der Arbeit bestimmte Kleidung tragen musst oder welche Sicherheitsvorkehrungen es gibt.
Außerdem gibt es noch die Bewahrungspflicht, das bedeutet, dass Du mit den Dingen in Deinem Betrieb ordentlich umgehen sollst, und die Schweigepflicht, die Dir verbietet, Betriebsgeheimnisse zu verraten.
Zu guter Letzt wäre da noch die Sache mit den Krankmeldungen. Anders als in de Schule kannst Du Dir in der Ausbildung keine Entschuldigung von Mutti schreiben lassen, sondern brauchst eine Krankmeldung von einem Arzt.
Die Rechte eines Azubis
Nach den Pflichten kommen wir nun zum angenehmeren Teil: Deinen Rechten. So steht Dir zum Beispiel eine angemessene Ausbildungsvergütung zu. Außerdem muss Dir Dein Betrieb kostenlos Deine Ausbildungsmittel , wie Werkzeuge und Ähnliches, zur Verfügung zu stellen. Das heißt, Du musst sie Dir nicht selbst anschaffen und bezahlen.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Wenn Du Berufsschule hast, musst Du vom Betrieb dafür freigestellt werden und Dein Betrieb darf Dich nicht daran hindern oder Dir den Weg zum Erreichen Deines Ausbildungsziels erschweren. Das heißt, Dein Ausbilder muss versuchen, Dich so gut es geht auf die Abschlussprüfung und den Berufsalltag vorzubereiten. Das bedeutet, dass Du nicht nur für „Praktikanten-Aufgaben“ eingesetzt werden darfst, sondern Dein Ausbilder sich an den Ausbildungsplan halten muss.
Wenn Du kündigen möchtest, um entweder in einem neuen Betrieb oder einen neuen Beruf anzufangen, hast Du als Azubi ein spezielles Kündigungsrecht, das es Dir ermöglicht, Dein Ausbildungsverhältnis jeder Zeit mit einer nur 4-wöchigen Frist zu kündigen.
Am Ende Deiner Ausbildung, oder halt im Fall einer Kündigung, hast Du das Recht auf ein Zeugnis, dass Deine Arbeit dort nicht nur bestätigt, sondern auch bewertet.
Prüfungsvorbereitung mit Prozubi
Um nochmal auf die Lernpflicht zurückzukommen. Da hätte ich einen guten Tipp, wie Du Dich optimal auf Deine Prüfungen vorbereiten kannst: Bei Prozubi gibt es hunderte von Lernvideos und tausende von Übungsaufgaben für Deine Prüfungsvorbereitung. Und das für sage und schreibe über 60 kaufmännische Ausbildungsberufe.
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