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Vielleicht hast Du am Ende Deiner Ausbildung ja gemerkt, dass ein anderer Beruf noch mehr Dein Ding wäre. Was spricht also dagegen, eine zweite Ausbildung zu beginnen? Hier erfährst Du, was sich in einer zweiten Ausbildung für Dich  ändern würde.

Die zweite Ausbildung verkürzen?

Natürlich hast Du, wenn Du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, schon eine Menge gelernt. Daher ist es unter Umständen möglich, dass Du eine zweite Ausbildung um 12 Monate verkürzen könntest. Dazu muss Dein Ausbildungsbetrieb jedoch damit einverstanden sein und Du und Dein Ausbilder müsst einen gemeinsamen Antrag stellen. Wenn das alles klappt, hast Du also nur eine zweijährige Ausbildung vor Dir.

Eine Frage des Geldes …

Das Gehalt von Auszubildenden ist ja generell nicht das allerhöchste. Dennoch hast Du in Deiner zweiten Ausbildung keine Sonderrechte als Azubi und keinen Anspruch auf ein höheres Gehalt durch Deine bereits abgeschlossene Berufsausbildung. Hinzu kommt, dass Du natürlich auch mit dem Gehalt aus dem ersten Lehrjahr beginnst. Trotz der kürzeren Ausbildungszeit fängst Du also nicht mit dem Gehalt des zweiten Lehrjahrs an.

Auf welche Hilfen Du Anspruch hast:

BAB hat Dir bei Deiner ersten Ausbildung über die Runden geholfen? Nun, wenn Du eine zweite Ausbildung anfangen möchtest, hast Du keinen Anspruch mehr auf die Berufsausbildungsbeihilfe. Eine Alternative dazu kann es sein, Wohngeld zu beantragen. Wohngeld steht Dir nur zu, wenn Dir BAB „dem Grunde nach“ nicht zusteht, Du also eine zweite Ausbildung machst und eine Wohnung an Deinem Ausbildungsort selbst zahlen müsstest. Den Antrag dafür stellst Du an der Wohngeldstelle der Gemeinde, in der sich auch Deine Wohnung befindet.

Eine gute Nachricht: Anspruch auf Kindergeld hast Du auch in der zweiten Ausbildung, sofern Du noch nicht 25 Jahre alt bist.

Jedoch sind Deine Eltern bei einer zweiten Berufsausbildung nicht mehr dazu verpflichtet , Dir Unterhalt zu zahlen. Zumindest nicht dann, wenn es sich um eine komplett neue Ausbildung handelt.  Wenn Du also vom Bürokaufmann zum Heilpraktiker wechselst, sind Deine Eltern nicht mehr verpflichtet, Dir Unterhalt zu zahlen.

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