Bild: Ängstliche Frau mit Brille © Kitty / fotolia

Erfolgreicher Abschluss Deiner Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement

 “Und? Bestanden???”, wirst Du bestimmt häufig nach Deiner Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Büromanagement gefragt. Aber wann hast Du bestanden und wann nicht? Und was ist, wenn nicht? Auf diese Fragen findest Du jetzt Antwort.

 Deine Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn

  1. Dein Gesamtergebnis aus Teil 1 und 2 Deiner IHK-Abschlussprüfung mindestens mit “ausreichend” bewertet wurde, also einer 4.
  2. das Ergebnis von Teil 2 Deiner Abschlussprüfung mindestens mit “ausreichend” bewertet wurde, also auch einer 4.
  3. zwei Prüfungsbereiche aus Teil 2 Deiner IHK-Abschlussprüfung auch mit mindestens einer 4 bewertet wurden.
  4. in keinem Teil des zweiten Prüfungsbereiches Du mit der Note “ungenügend”, also einer 6, bewertet wurdest.

Wenn Du diese Punkte erfüllst, gilt Deine Prüfung als bestanden und Du kannst Dich Kauffrau oder Kaufmann für Büromanagement nennen. Herzlichen Glückwunsch dazu!!!

Wenn Du mehr Informationen zum Aufbau Deiner IHK-Abschlussprüfung möchtest, schau gern bei Prozubi vorbei.

Und wenn Du Deine IHK-Abschlussprüfung nicht bestanden hast?

Nehmen wir mal an, Du bestehst nicht (was Dir mit Prozubi nicht passieren kann), aber im Fall der Fälle, dass es doch passiert. Was passiert dann? Bestehst Du Deine Abschlussprüfung nicht, kannst Du sie zweimal innerhalb eines Jahres wiederholen. Manchmal kann von dieser Jahresfrist in bestimmten Fällen abgewichen werden.Du kannst von einzelnen Bereichen in der Wiederholungsprüfung befreit werden, wenn Du in der Teil 1 Deiner IHK-Abschlussprüfung mindestens ein “ausreichend” bekommen hast. Dafür müsstest Du aber einen Antrag stellen.

Du hast außerdem die Möglichkeit Deine Prüfung in den Bereichen “Kundenbeziehungsprozesse” und “Wirtschafts- und Sozialkunde” durch eine mündliche Prüfung von 15 Minuten zu ergänzen.

Und wie funktioniert das mit dem Antrag?

Du kannst diesen Antrag stellen, wenn

  1. einer der beiden Prüfungsbereiche schlechter als mit der Note 4 bewertet wurde oder
  2. diese mündliche Prüfung über Dein Bestehen der gesamten Abschlussprüfung entscheidet.

Deine Gesamtnote in diesen Teilbereichen wird dann aus dem Ergebnis der ersten Teil der Prüfung und dem Ergebnis Deiner mündlichen Ergänzungsprüfung in einem Verhältnis von 2:1 gewertet.

Unser Tipp

Damit das alles aber nicht passiert und Du Deine Prüfung mit Erfolg bestehst, hier ein Tipp: Schau doch mal bei Prozubi vorbei – dort bieten wir Dir Lernvideos, die anhand der IHK-Vorgaben erstellt wurden und Dich erfolgreich auf Deine Abschlussprüfung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement vorbereiten!