Was ist erlaubt?
Du kennst das sicher – bei der Arbeit ist gerade nicht viel los oder Du möchtest einfach mal kurz abschalten und gehst dann während Deiner Arbeitszeit auf Facebook oder checkst Deine Mails. Privates Surfen bei der Arbeit ist ein heiß diskutiertes Thema und eigentlich ist Dir auch bewusst, dass Du es während Deiner Arbeitszeit nicht machen solltest, aber wie sieht nun genau die rechtliche Grundlage aus? Wir schaffen Klarheit!
Arbeitsvertragliche Pflichten
Das Wichtigste im Job ist es, den arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen – das heißt also zunächst einmal arbeiten und nicht surfen. Heutzutage wird es in den meisten Betrieben geduldet, während einer kleinen Verschnaufpause auch mal eben privat etwas im Internet nachzuschauen. Sollte es jedoch gänzlich verboten sein, ist dies im Arbeitsvertrag aufgeführt. Wenn hierzu in Deinem Arbeitsvertrag nichts steht, solltest Du das Gespräch mit dem Chef suchen. Denn wenn du wiederholt unerlaubt im Internet surfst, kann das zu einer Abmahnung führen.
Wann ist privates Surfen erlaubt?
Wenn Dein Chef die private Internetnutzung verboten hat, solltest Du Dich grundsätzlich auch daran halten. Ausnahmen sind aber Notfälle, zum Beispiel bei einem Krankheitsfall in der Familie oder wenn du eben eine E-Mail schreibst, um mitzuteilen, dass Du später nach Hause kommst. Überprüfen darf Dein Chef Dein E-Mail Konto nicht, da hier das Persönlichkeitsrecht greift.
Was sagt die Rechtsprechung?
Ein Gerichtsurteil kann Arbeitnehmer aufatmen lassen: Aufgrund des Hinweises eines Mitarbeiters wurde seiner Kollegin gekündigt, da herauskam, dass sie täglich circa zwei Stunden während ihrer Arbeitszeit privat im Netz surfte. Obwohl sie versprach, ihr Arbeitspensum steigern zu wollen und die verlorene Zeit in Form von Überstunden unentgeltlich nachzuholen, sah der Arbeitgeber das Vertrauensverhältnis als gestört an und kündigte der Frau fristlos. Daraufhin klagte sie und bekam Recht, denn selbst bei einem bestehenden schriftlichen Verbot, muss der Arbeitnehmer zunächst abgemahnt werden. Eine Kündigung sei nur rechtens, wenn zu erwarten sei, dass sich das Verhalten des Arbeitnehmers auch in Zukunft nicht ändern würde, was das Gericht hier nicht feststellte.
Sinnvolles Surfen
Wenn schon privat surfen, dann sinnvoll! Mit Prozubi bist du zwar privat im Internet unterwegs, tust aber etwas für Deine Ausbildung und lernst noch etwas dabei! Bereite Dich mit unseren Lernvideos ideal auf Deine IHK-Abschlussprüfung vor, durchfallen ausgeschlossen!