Was ist die mündliche Prüfung im Einzelhandel?

Nach Deiner schriftlichen Prüfung erwartet Dich jetzt noch die mündliche Prüfung! Danach kannst Du Dich endlich Kaufmann oder Kauffrau im Einzelhandel nennen. Die IHK hat für verschiedene Berufe unterschiedliche Formate für die mündliche Prüfung ausgewählt. Für Deinen Beruf gibt es das Fachgespräch in der Wahlqualifikation. Es heißt auch”Fallbezogenes Fachgespräch”. 

Was ist ein Fallbezogenes Fachgespräch?

Im Fallbezogenen Fachgespräch wirst Du mündlich in einem speziellen Themenbereich (in einer sogenannten “Wahlqualifikation”) geprüft.

Insgesamt gibt es im Beruf Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel 8 Wahlqualifikationen. Am Anfang Deiner Ausbildung wurden 3 davon ausgewählt, die für Deine Ausbildung wichtig sind. Welche das bei Dir sind, steht in Deinem Ausbildungsvertrag.

Am Tag Deiner mündlichen Prüfung entscheiden sich die Prüferinnen und Prüfer für eine Deiner drei Wahlqualifikationen. Diese wird dann die Grundlage für Dein Fallbezogenes Fachgespräch.

Bevor das Prüfungsgespräch losgeht, bekommst Du zwei Aufgaben aus dem Bereich dieser Wahlqualifikation vorgelegt: Du darfst Dir beide Aufgaben anschauen und Dir für Deine Prüfung eine davon aussuchen. Anschließend bearbeitest Du diese Aufgabe und stellst Deine Ergebnisse dann den Prüferinnen und Prüfern vor.

Welche Inhalte sind für die mündliche Prüfung im Einzelhandel relevant?

Im Fachgespräch in der Wahlqualifikation sollst Du den Prüferinnen und Prüfern zeigen, dass Du kunden- und serviceorientiert handeln kannst. Die Grundlage für diese Prüfung bildet eine Deiner Wahlqualifikationen.

Im Beruf Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel gibt es diese Wahlqualifikationen:

  • Beratung von Kunden in komplexen Situationen
  • Beschaffung von Waren
  • Warenbestandssteuerung
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Marketingmaßnahmen
  • Onlinehandel
  • Mitarbeiterführung und -entwicklung
  • Vorbereitung unternehmerischer Selbständigkeit

Wie ist der Ablauf der mündlichen Prüfung im Einzelhandel?

Du wirst zu Deiner mündlichen Abschlussprüfung, also zum Fachgespräch in der Wahlqualifikation, schriftlich vom zuständigen Prüfungsausschuss eingeladen. Dies erfolgt in der Regel sechs bis acht Wochen nach der schriftlichen Prüfung. In Deiner Einladung teilt Dir der Ausschuss das genaue Datum, die Uhrzeit und den Ort Deiner Prüfung mit.

Du hast eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten. Das Fallbezogene Fachgespräch dauert dann maximal 20 Minuten. In Deiner Vorbereitung kannst Du dir stichpunktartig Notizen machen und solltest dabei beachten, dass Du deine Ergebnisse mündlich präsentierst. Hierbei solltest Du auch nicht vergessen, dass es ein FALLbezogenes Fachgespräch ist. Deine Ergebnisse sollten also insbesondere zu dem gestellten Fall passen und Du solltest hier beispielsweise (!) eine kundenorientierte Lösung oder rechtliche Zusammenhänge, die den Fall betreffen, beachten.

Nach Deiner mündlichen Prüfung berät sich der Prüfungsausschuss über die erbrachte Leistung und teilt Dir dann mit, ob Du bestanden hast. Übrigens erhältst Du auch einen schriftlichen Bescheid über das Bestehen (oder Nichtbestehen) Deiner gesamten Abschlussprüfung. Diese legst Du deinem Ausbildungsbetrieb vor. Dann geht das alles noch zur Industrie- und Handelskammer. Die IHK prüft das Ergebnis des Prüfungsausschusses. Dann ist es soweit: Du bekommst Dein Zeugnis! Dann bleibt auch uns nichts weiter übrig, als Dir zur bestandenen Prüfung zu gratulieren!

Du willst es noch genauer wissen?

Für die mündliche Prüfung im Beruf Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel haben wir ein Lernpaket. Hier erklären wir Dir ganz genau, was Du zur mündlichen Prüfung alles wissen musst. Außerdem zeigen wir Dir, wie mögliche Aufgaben aussehen können und wie Du sie richtig löst. Das Lernpaket findest Du hier: https://prozubi.de/ihk-pruefung/kaufmann-kauffrau-im-einzelhandel