Prüfungsthemen
Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Hier kannst Du Dir den vollen Text des Videos “Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz” durchlesen.
Diese Lektion ist in dem Modul “Bürokommunikationstechniken” enthalten.
Mit der Lektion “Die freie Marktwirtschaft” kannst Du Dich optimal auf Deine IHK-Prüfung vorbereiten. Für Deine Prüfungsvorbereitungstehen Dir prüfungsnahe Fragen in spannenden Quizzes zur Verfügung. Außerdem bieten wir Dir zahlreiches Zusatzmaterial für Deine IHK-Prüfung.
Dank unserer Videos, kannst Du jedes Thema für Deine IHK-Abschlussprüfung genau in Deinem Tempo lernen.
Personenakten, Preisausschreiben, Facebook und Online-Einkäufe – ständig geben wir persönliche Daten über uns preis. Wie diese Daten zu schützen sind wird im Bundesdatenschutzgesetz – kurz BDSG – geregelt. Generell ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten in Deutschland verboten. In bestimmten Fällen jedoch zulässig.
Aber was genau heißt das? Welche Regeln gibt es? Was sind die Wichtigsten Inhalte des Datenschutzgesetzes? Und was passiert, wenn man gegen diese Regeln verstößt? All’ das lernst du in diesem Video.
Das Bundesdatenschutzgesetz regelt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Das Gesetz ist deshalb so wichtig, weil es dich als Einzelnen vor Beeinträchtigungen deiner Persönlichkeit schützen soll. Du weißt bereits, dass die Nutzung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten ist. Allerdings dürfen Unternehmen dies doch tun, wenn du einer Nutzung deiner persönlichen Daten eingewilligt hast. Hast du einer Nutzung zugestimmt, dann darf das Unternehmen deine Daten nutzen, aber nur für seinen eigenen Geschäftszweck. Die Weitergabe deiner Daten ist wiederum nur erlaubt, wenn du dieser zustimmst. Also schaue immer genau, was du unterschreibst und wo du online auf “zustimmen” klickst.
Zur Einhaltung der Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes sind in Unternehmen Datenschutzbeauftragte zuständig. Ihre Aufgabe besteht darin, in der Datenverarbeitung dafür zu sorgen, dass alle Gesetzte zur Datenverarbeitung eingehalten werden. Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn entweder mehr als neun Personen Zugriff auf automatisch verarbeitete personenbezogene Daten haben oder wenn sie in bestimmten Branchen, wie zum Beispiel Marktforschung oder Adressdatenhandel, tätig sind. Wenn personenbezogene Daten nicht automatisch – also zum Beispiel ohne Computer – verarbeitet werden, dann gilt dies erst ab zwanzig Personen – die mit diesen Daten arbeiten. Kommt ein Unternehmen seiner Pflicht nicht nach, werden Strafen bis zu 50.000€ verhängt.
Persönliche Daten müssen in Unternehmen sicher vor fremdem Zugriff sein. Deshalb gibt es Pflichten und Maßnahmen zur Sicherung dieser Daten. Persönliche Daten müssen in Unternehmen in der speichernden Stelle vor fremden Zugriff geschützt werden, sei es auf einer Festplatte oder in Aktenschränken. Es gilt, dass das Kopieren persönlicher Daten verboten ist. Damit Daten auf Computern sicher sind, ist es wichtig, dass die Daten mit einem Kennwort geschützt sind und auf dem Computer ein aktueller Virenschutz vorhanden ist. Am sichersten ist es, persönliche Daten auf Medien zu speichern, die keine direkte Internetverbindung besitzen, damit Hacker erst gar keine Möglichkeit bekommen.
Falls du wissen willst, was ein Unternehmen für persönliche Daten von dir hat, dann darfst du jederzeit um Auskunft bitten. Denn nach dem Bundesdatenschutzgesetz unterliegen Unternehmen der Auskunftspflicht, der Löschung- und der Berichtigungspflicht. Du darfst also nicht nur eine Auskunft über deine gespeicherten Daten verlangen, sondern auch darum bitten diese zu löschen oder zu ändern, und über alle Dritten informiert zu werden, an die deine Daten weitergegeben wurden.
Jetzt kennst du das Bundesdatenschutzgesetz und kennst die wichtigsten Inhalte und Regelungen. Du weißt, was ein Datenschutzbeauftragter ist und welche Pflichten und Maßnahmen Unternehmen haben, um Daten vor Fremden Zugriffen zu schützen. Außerdem weißt du, was für Rechte du dank des Bundesdatenschutzgesetzes hast.