Geschäftsführung und Vertretung

Hier kannst Du Dir den vollen Text des Videos “Geschäftsführung und Vertretung” durchlesen.

Diese Lektion ist in dem Modul “Rechtliche Grundbegriffe und Rechtsformen” enthalten.

Mit der Lektion “Geschäftsführung und Vertretung” kannst Du Dich optimal auf Deine IHK-Prüfung vorbereiten. Für Deine Prüfungsvorbereitungstehen Dir prüfungsnahe Fragen in spannenden Quizzes zur Verfügung. Außerdem bieten wir Dir zahlreiches Zusatzmaterial für Deine IHK-Prüfung.

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In diesem Video erkläre ich dir die Geschäftsführung und die Vertretung von Unternehmen. Du lernst dabei, wer die Geschäfte führt und wer das Unternehmen nach außen vertritt. Zum Einstieg zeige ich dir, was beide Begriffe bedeuten und wieso es wichtig ist, sie voneinander abzugrenzen. Danach erkläre ich dir die Schutzfunktion der Vertretung und das individuelle Innenverhältnis der Geschäftsführung.

Die Geschäftsführung zeigt, wer die Geschäfte führt. Man spricht dabei auch von der Geschäftsführungsbefugnis oder dem Innenverhältnis. Stell dir einmal vor, du wärst Geschäftsführer. Dann könntest du beispielsweise entscheiden welche Strategie das Unternehmen fährt, in welche Produkte du investierst oder welche Maschinen du kaufst. Du hast dann das Sagen und entscheidest. Deine Geschäftsführung beginnt zum Beispiel bei der Gründung einer GmbH mit Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages.

Schauen wir uns nun die Vertretung etwas genauer an. Die Vertretung regelt, wer das Unternehmen nach außen vertreten darf. Außen sind alle externen Partner, wie beispielsweise Kunden, Lieferanten oder Banken, aber auch Behörden und Ämter. Man spricht dabei auch von der Vertretungsbefugnis. Wenn du die Vertretungsbefugnis hättest, dürftest du zum Beispiel Mietverträge im Namen deines Unternehmens unterschreiben oder für dein Unternehmen einen Bankkredit aufnehmen. Du darfst als Vertretung für dein Unternehmen unterschreiben und es damit verbindlich verpflichten. Die Vertretung beginnt mit der Eintragung ins Handelsregister.

Wie du bereits gelernt hast, regelt die Vertretung das Außenverhältnis und die Geschäftsführung das Innenverhältnis. Es gibt zwischen beiden einen wichtigen Unterschied. Die Vertretungsbefugnis ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Geschäftsführungsbefugnis hingegen kann individuell durch das Unternehmen festgelegt werden. Beispielsweise können die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag deine Geschäftsführung einschränken oder gegenseitige Rücksprachen einfordern.

Die Vertretung ist festgeschrieben, damit die Verträge ihre Gültigkeit behalten. Wenn du beispielsweise als Vertretung im Namen deines Unternehmens einen Mietvertrag für Büroräume unterschreibst, muss dein Kunde davon ausgehen können, dass du die Genehmigung dafür hast. Er ist nicht dafür verantwortlich sich mit deinen internen Regelungen zur Geschäftsführung zu beschäftigen. Er weiß: “Was der Geschäftsführer als Vertreter des Unternehmens unterschreibt, das gilt.” Der Gesetzgeber schützt mit der Vertretung die Geschäftspartner gegen Widersprüche durch dein Unternehmen.