Prüfungsthemen
Mangelhafte Lieferung: Voraussetzungen und Rechte
Hier kannst Du Dir den vollen Text des Videos “Mangelhafte Lieferung: Voraussetzungen und Rechte” durchlesen.
Diese Lektion ist in dem Modul “Rechtsgeschäfte” enthalten.
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Stell dir mal vor, du hast einen neuen Couchtisch bestellt und der kommt jetzt an. Leider hat er total viele Kratzer und ein Tischbein fehlt auch. Was jetzt? So eine Lieferung bezeichnet man als mangelhaft oder auch als Schlechtleistung. Genau darum geht es in dieser Lektion. Wir gucken uns zuerst an, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit man von einer mangelhaften Lieferung spricht. Dann zeige ich dir die verschiedenen Arten von Mängeln und welche Rechte man als Käufer im Falle einer Schlechtleistung hat.
Gucken wir uns doch erstmal an, wann du von einer mangelhaften Leistung sprichst. Grundsätzlich ist eine Ware dann mangelhaft, wenn sie einen Sachmangel hat oder wenn ein Rechtsmangel vorliegt. Ein Sachmangel liegt dann vor, wenn die Beschaffenheit der Ware nicht den Vereinbarungen im Kaufvertrag entspricht. Stell dir vor, du bestellst einen Holzstuhl und bekommst aber einen Plastikstuhl geliefert. Auch das fehlende Tischbein wäre ein Sachmangel – eben ein Mangel an der Sache. Ein Rechtsmangel dagegen liegt vor, wenn Dritte Rechte gegen dich als Käufer geltend machen können. Das ist zum Beispiel so, wenn du gestohlene Ware kaufst, ohne etwas davon zu wissen.
Jetzt weißt du, was ein Rechtsmangel und was ein Sachmangel ist. Es gibt aber verschiedene Arten von Sachmängeln. Diese gucken wir uns jetzt an. Eine Art sind Mängel in der Beschaffenheit. Zum Beispiel weil die Ware beschäftigt ist. Dann kann es zum Beispiel sein, dass du die Ware gar nicht verwenden kannst. Es kann auch sein, dass die Ware nicht die Eigenschaften hat, die du erwartet hast. Eine andere Art von Sachmängeln ist die Falschlieferung. Davon sprichst du, wenn du zum Beispiel einen Couchtisch bestellst, aber einen Stuhl geliefert bekommst.
Es gibt auch Mängel, die erst bei der Montage der Ware entstehen. Dann kann es sein, dass die Montage vom Lieferer fehlerhaft durchgeführt worden ist, oder die beigelegte Montageanleitung ist fehlerhaft und die Ware wurde deshalb falsch montiert. Diese Mängel nennt man Mängel bei der Montage. Eine weitere Art der Sachmängel ist die Minderlieferung. Stell dir vor, dein Betrieb bestellt hundert Tafeln Schokolade als Dankeschön für die Mitarbeiter, aber der Verkäufer liefert nur fünfzig Tafeln. In diesem Fall spricht man von einer Minderlieferung.
Du weißt jetzt, wann man eine Ware als mangelhaft bezeichnet und welche Arten von Sachmängeln es gibt. Aber welche Rechte hat der Käufer im Falle einer mangelhaften Lieferung? Es gibt Vorrangige und Nachrangige Rechte. Vorrangig hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung. Dazu gehört die Nachbesserung. Wenn der Mangel der Ware nicht so schwerwiegend ist, kann er beseitigt werden. Wenn der Mangel die Ware jedoch Unbrauchbar macht, kann der Käufer eine Ersatzlieferung verlangen. Dann erhält er neue Ware.
Zu den Nachrangigen Rechten gehört die Kaufpreisminderung. Dabei behält der Käufer die mangelhafte Ware, zahlt aber einen geminderten Kaufpreis. Nehmen wir nochmal deinen Couchtisch. Stell dir vor, der Couchtisch hat unter einem Tischbein einen Kratzer. Du hättest zwar lieber einen fehlerfreien Tisch, aber da man den Kratzer nicht sieht, bist du bereit, diesen Tisch zu behalten. Dafür musst du dann zum Beispiel zwanzig Euro weniger vom Kaufpreis zahlen als normal. Ist der Käufer dazu bereit, kann er aber auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Dafür muss er aber zuerst dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Läuft diese erfolglos ab, kann er vom Vertrag zurücktreten.
Es gibt auch noch die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen. Dafür setzt der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Wenn in dieser Frist nichts passiert, kann der Käufer einen Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wichtig ist, dass diese Rechte ausgeschlossen sind, wenn der Käufer die Mängel bei Vertragsabschluss kannte. Zum Beispiel wenn du “zweite-Wahl-Ware” kaufst. Diese hat oft kleine Mängel, die du nach dem Kauf dann natürlich nicht reklamieren kannst.
Du hast in dieser Lektion die mangelhafte Lieferung kennengelernt. Gucken wir uns die wichtigsten Punkte nocheinmal an. Als mangelhafte Ware bezeichnest du Waren, die einen Sach- oder Rechtsmangel haben. Du hast die verschiedenen Sachmängel, wie zum Beispiel die Minderlieferung oder den Mangel in der Beschaffenheit kennengelernt. Im Falle einer Schlechtleistung hat der Käufer vorrangig das Recht auf Nacherfüllung, kann aber auch eine Kaufpreisminderung oder Schadensersatz verlangen.