Neutrale Aufwendungen

Hier kannst Du Dir den vollen Text des Videos “Neutrale Aufwendungen” durchlesen.

Diese Lektion ist in dem Modul “Buchführung/Aufgaben des bereichsbezogenen Rechnungswesens” enthalten.

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In Unternehmen fallen verschiedene Aufwendungen an. Es entstehen Aufwendungen aus dem Materialaufwand und aus dem Personalaufwand. Neben diesen Aufwendungen, die in Verbindung mit der betrieblichen Leistungserstellung stehen, gibt es auch Aufwendungen, die nichts mit der betrieblichen Leistungserstellung zu tun haben. Diese Aufwendungen bezeichnet man als neutrale Aufwendungen. Was neutrale Aufwendungen sind und wie du diese richtig buchst, zeige ich dir in diesem Video.

Schauen wir uns zunächst einmal die Definition von neutralen Aufwendungen an. Neutrale Aufwendungen sind alle Aufwendungen, für die eines der folgenden Kriterien zutrifft. Erstens, der Aufwand kann nicht direkt der betrieblichen Leistungserstellung zugeordnet werden, dann ist es ein betriebsfremder Aufwand. Zweitens der Aufwand ist einmalig und besonders hoch, dann ist es ein außerordentlicher Aufwand. Drittens, der Aufwand kann nicht der momentanen Periode der betrieblichen Leistungerstellung zugeordnet werden, dann ist es ein periodenfremder Aufwand.

Kommen wir zunächst zu den betriebsfremden Aufwendungen. Betriebsfremde Aufwendungen sind Aufwendungen, die nichts mit dem Betriebszweck und der betrieblichen Leistungserstellung zu tun haben. Wenn dein Unternehmen zum Beispiel Geld an eine wohltätige Organisation spendet, steht die Spende nicht im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit. Ein weiteres Beispiel für eine betriebsfremde Aufwendung ist der Verlust aus dem Verkauf von Wertpapieren.

Stell dir vor, dein Unternehmen hat Wertpapiere im Wert von 10.000€ Euro gekauft. Nach 3 Monaten verkauft dein Unternehmen diese Papiere wieder und bekommt nicht mehr 10.000€, sondern nur noch 5.000€.

Wie du diesen Vorfall richtig buchst, erkläre ich dir jetzt. Als die Wertpapiere gekauft wurden, lautete der Buchungssatz Wertpapiere des Umlaufvermögens 10.000€ an Bank 10.000€. Jetzt – beim Verkauf der Wertpapiere – müssen diese von dem Konto Wertpapiere des Umlaufvermögens quasi wieder verschwinden. Du bekommst durch den Verkauf der Wertpapiere 5.000€ auf die Bank. Jetzt fehlen aber noch die 5.000€ des Kursverlustes. Diese fehlenden 5.000€ sind der betriebsfremde Aufwand. Der Buchungssatz lautet also Bank 5.000€ und Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens 5.000€ an Wertpapiere des Umlaufvermögens 10.000€. Falls du diese Konten nicht kennst, dann schau dir unbedingt deinen Kontenplan genauer an.

Ich habe dir nun gezeigt, was betriebsfremde Aufwendungen sind und wie du sie richtig buchst. Kommen wir jetzt zu den außerordentlichen Aufwendungen. Außerordentliche Aufwendungen sind ähnlich wie betriebsfremde Aufwendungen. Der einzige kleine Unterschied ist, dass außerordentliche Aufwendungen wirklich außergewöhnlich, also sehr selten, sind und eine besondere Höhe haben. Ein typisches Beispiel hierfür ist ein Großbrand und die dann anfallenden Kosten. Aber das kommt ja zum Glück nicht so häufig vor. Sind in eurem Lager zum Beispiel alle Hilfstoffe verbrannt, so lautet der Buchungssatz: Außerordentliche Aufwendungen an Hilfstoffe.

Kommen wir jetzt zu den periodenfremden Aufwendungen. Periodenfremde Aufwendungen sind Aufwendungen aus dem letzten Geschäftsjahr, die unerwartet in einem neuen Geschäftsjahr anfallen. Typisch sind Gewerbesteuernachzahlungen oder die Beseitigung von unerwarteten Schäden aus der Vergangenheit.

Stell dir vor, dein Unternehmen muss die Gewerbesteuer aus dem Vorjahr nachzahlen. Da diese Nachzahlung ein Aufwand ist, aber nicht zu dem momentanen Geschäftsjahr gehört, handelt es sich hier um einen periodenfremden Aufwand und der Buchungssatz laute also: Periodenfremde Aufwendungen an Bank.

Aber Achtung: Pass immer auf, wann genau die Aufwendung angefallen ist. Manchmal ist ein Aufwand nur zu einem Teil periodenfremd. Stell dir vor, du musst im Jahr 2015 die Gewerbesteuer für den Zeitraum vom ersten Oktober 2014  bis zum ersten März 201 nachzahlen. Dann musst du aufpassen, denn dann handelt es sich vom ersten Oktober 2014  bis zum 31.  Dezember um einen periodenfremden Aufwand, danach aber nicht mehr. Hast du eine solche Aufgabe, dann musst du die Kosten auf die Monate verteilen.

Jetzt weißt du was neutrale Aufwendungen sind und kannst sie richtig buchen. Willst du wissen wie sie sich auf das Betriebsergebnis auswirken? Dann schau dir das Video “Betriebsergebnis” an.