Sonstige Forderungen

Hier kannst Du Dir den vollen Text des Videos “Sonstige Forderungen” durchlesen.

Diese Lektion ist in dem Modul “Entgeltabrechnung und Jahresabschluss” enthalten.

Mit der Lektion “Sonstige Forderungen” kannst Du Dich optimal auf Deine IHK-Prüfung vorbereiten. Für DeinePrüfungsvorbereitung stehen Dir prüfungsnahe Fragen in spannenden Quizzes zur Verfügung. Außerdem bieten wir Dirzahlreiches Zusatzmaterial für Deine IHK-Prüfung.

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Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Buchführung spielt die zeitliche Rechnungsabgrenzung eine wichtige Rolle. Das bedeutet, dass du die Aufwendungen und Erträge, die innerhalb eines Zeitraums erzielt werden, auch in diesem Zeitraum verbuchen musst. Periodengerechte Erfolgsermittlung heißt das Zauberwort, wobei eine Periode meist ein Geschäftsjahr ist. Die periodengerechte Erfolgsermittlung kannst du in drei Bereiche aufteilen: Die aktive und passive Rechnungsabgrenzung, die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen. In diesem Video schauen wir uns gemeinsam die sonstigen Forderungen an.

Wir beginnen am besten direkt mit einem Beispiel. Dein Unternehmen erhält einen Zinsertrag in Höhe von 300 € für die Monate Dezember bis Februar. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend und wird für den 28.Februar des folgenden Geschäftsjahres erwartet. Eine solche Zahlung im Nachhinein nennt man auch nachschüssige Zahlung. Ich stelle dir das mal grafisch dar. Am oberen Ende des Zeitstrahls siehst du den Beginn des sogenannten Leistungzeitraums am ersten Dezember des Geschäftsjahres eins. Am unteren Ende erscheint der 28. Februar – dann endet der Zeitraum, für den die Zinsen berechnet wurden. Wichtig ist nun, was dazwischen passiert: Am 31. Dezember ist nämlich der Bilanzstichtag, an dem das erste Geschäftsjahr – hier mit G-J-1 abgekürzt – endet.

Das Problem ist nun, dass der Teil des Zinsertrags – der in Geschäftsjahr eins erwirtschaftet wurde – auch in diesem Jahr verbucht werden muss – unabhängig davon, dass das Geld erst später reinkommen wird. Du musst die 300 € also aufteilen. Da ein Drittel des Leistungszeitraums im ersten Geschäftsjahr liegt – nämlich der Dezember – berücksichtigst du am Bilanzstichtag einen Ertrag von 100 €. Für diesen Betrag hat dein Unternehmen die Leistung bereits erbracht, wurde aber noch nicht dafür bezahlt. Du hast also eine offene Forderung gegenüber deinem Vertragspartner. Um die restlichen zwei Drittel – also 200€ – kannst du dich später kümmern. Vorher zeige ich dir, wie du das Ganze bis hierhin buchst.

Deine erste Buchung findet am Bilanzstichtag des ersten Geschäftsjahres statt. Das Konto – auf das du die besagte Forderung buchst – heißt zwei-sechs-neun-null sonstige Forderungen. Als Betrag buchst du die 100€, die bis zu diesem Zeitpunkt – also im Dezember – von deinem Unternehmen erwirtschaftet wurden. Auf der Haben-Seite steht dann natürlich das Ertragskonto, auf das die Zinserträge gebucht werden und das praktischerweise auch genau so heißt. Deine zweite Buchung findet dann auch tatsächlich erst zum Zeitpunkt der Auszahlung am 28. Februar statt: Auf der Soll-Seite trägst du erst einmal das Bankkonto mit dem Gesamtbetrag in Höhe von 300€. Diesen Gesamtbetrag kannst du nun auf der Haben-Seite einfach aufschlüsseln: 100€ kommen schon mal vom Konto sonstige Forderungen. Damit löst du die im alten Jahr eröffnete Forderung wieder auf, das Geld kommt ja jetzt rein. Die restlichen 200€ buchst du ohne Umwege als Zinserträge, da sie ja im Januar und Februar des aktuellen Geschäftsjahres erwirtschaftet wurden. Das wars auch schon!

Wo es Forderungen gibt, können natürlich auch Verbindlichkeiten nicht weit sein. Wie du mit sonstigen Verbindlichkeiten umgehst, erkläre ich dir in dem Video. Wichtigstes Merkmal sowohl der sonstigen Forderungen als auch der sonstigen Verbindlichkeiten ist übrigens immer die nachschüssige Zahlung.

Wird nämlich vorher gezahlt, also eine vorschüssige Zahlung getätigt, arbeitet man mit sogenannten Rechnungsabgrenzungsposten. Und wie du mit denen umgehst, zeige ich dir im Video aktive und passive Rechnungsabgrenzung.