Weitere wichtige Vorschriften für Büroarbeitsplätze

Hier kannst Du Dir den vollen Text des Videos “Weitere wichtige Vorschriften für Büroarbeitsplätze” durchlesen.

Diese Lektion ist in dem Modul “Einrichtung des Büroarbeitsplatzes” enthalten.
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“Immer schön die Gänge frei halten, sonst gibt’s Haue von den Berufsgenossenschaften”, ruft dir ein Kollege zu, als du kurz ein großes Paket auf dem Flur abstellst. Du fragst dich: “Wieso?” Dann erinnerst du dich aber an die Unfallverhütungsvorschriften.

Diese Lektion frischt dein Wissen zu den Arbeitsplatzvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, zu den Unfallverhütungsvorschriften, zur Bildschirmarbeitsverordnung und zur Gewerbeordnung auf.

Fangen wir zuerst mit dem Betriebsverfassungsgesetz an. Es regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und der Interessenvertretung der Arbeitnehmer, dem Betriebsrat. Darin findest du die Paragraphen 90 und 91. Sie besagen, dass Der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren muss, wenn er etwas an den technischen Anlagen, an den Verfahren oder an den Arbeitsabläufen verändert. Der Betriebsrat hat dann neben dem Unterrichtungsrecht auch ein Widerspruchsrecht. Wenn nämlich die Veränderungen am Arbeitsplatz die Arbeitnehmer außergewöhnlich belasten oder sogar gefährden, dann kann der Betriebsrat sagen: “So nicht!”: Am besten ist aber, wenn sich gar keiner in Gefahr begeben muss. Deswegen gibt es auch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Sie enthalten zunächst einige allgemeine Vorschriften. Danach müssen zum Beispiel Verkehrswege, Rettungswege und Notausgänge freigehalten werden. Dein Kollege hat also nicht ganz Unrecht mit dem, was er sagt.

Außerdem sollten alle Mitarbeiter eine arbeitsgerechte Kleidung tragen. Bei Arbeitern sind das zum Beispiel Sicherheitsschuhe und vielleicht auch ein Helm. Daneben besagen die Vorschriften, dass sich keiner bei der Arbeit unnötigerweise an gefährlichen Stellen aufhalten soll, damit auch nichts passiert.

Alkohol ist am Arbeitsplatz natürlich tabu. Gerade im Zusammenspiel mit gefährlichen Maschinen oder Gefahrstoffen kann sonst schnell mal ein Unglück passieren. Arbeitsstoffe und Einrichtungen sollten auch nur von den Leuten benutzt werden, die dafür vorgesehen sind. Nur sie sind nämlich dafür eingewiesen und wissen, wie sie damit umgehen sollen.

Das waren die wichtigsten allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften. Daneben gibt es auch noch eigene Vorschriften für jede Branche. Auf die gehe ich jetzt aber nicht weiter ein.

Als nächstes schauen wir uns die Bildschirmarbeitsverordnung an. Um die Augen zu schonen, sollten Computerbildschirme groß genug sein. Außerdem solltest du deinen Bildschirm leicht drehen und schwenken können, um ihn individuell anzupassen. Gerade ältere Bildschirme geben eine Strahlung ab, welche deine Gesundheit gefährdet. Die Bildschirme am Arbeitsplatz sollten also möglichst strahlungsarm sein, um Gesundheitsschäden zu verhindern. Die Verordnung besagt auch, dass das Bild möglichst kontrastreich sein sollte. Dann kannst du nämlich alles besser erkennen. Wenn die Reaktionszeit des Bildschirms möglichst kurz ist, dann kannst du auch schneller arbeiten. Deswegen hat die Bildschirmarbeitsverordnung auch dafür eine Vorschrift parat.

In der Gewerbeordnung werden Arbeitgeber durch viele verschiedene Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz angehalten. Wenn sie dagegen verstoßen, dann hat die Gewerbeordnung auch dafür noch ein paar Straf- und Bußgeldvorschriften in der Hinterhand. Im Detail möchte ich darauf aber jetzt nicht eingehen, sonst raucht dir nur der Kopf.

Ich habe dir in dieser Lektion ein paar Vorschriften gezeigt, die Arbeitgeber beachten müssen, wenn sie Büroarbeitsplätze einrichten, nämlich das Betriebsverfassungsgesetz, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, die Bildschirmarbeitsverordnung und die Gewerbeordnung. Im Video Arbeitsschutzvorschriften bekommst du noch Erklärungen zum Arbeitsschutzgesetz und zur Arbeitsstättenverordnung. Das Arbeitszeitgesetz hat auch ein eigenes Video.